Öffnungsklausel Beamte

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heinrich
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Öffnungsklausel Beamte

Beitragvon heinrich » 19.08.2025, 17:41

Hallo zusammen an die Granaten der privaten Krankenversicherung,

folgende Frage wurde mir gestellt (und ich kenn mich im PKV-Bereich ja nicht so gut aus):

Beamtin ab 1.9.2025, 29 Jahre alt. Bislang gesetzlich versichert.
Die eine oder andere Krankheit liegt schon vor (mir wurde die Art und die Schwere nicht genannt).

Muss die PKV die Beamtin aufnehmen und darf die bestehenden Krankheiten NICHT ausschließen (Stichwort Öffnungsklausel)
Oder kann die PKV auch Krankheiten ausschließen oder die Versicherung gänzlich ablehnen

??????


eastman
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Re: Öffnungsklausel Beamte

Beitragvon eastman » 20.08.2025, 22:54

Nach meiner Erfahrung werden IMMER 30% Risikozuschlag genommen, um das erhöhte Risiko der (ansonsten nicht versicherbarer) Vorerkrankungen zu decken. Beihilfe-Ergänzungstarife werden ebenso ausgeschlossen wie Krankenhaus-Tagegelder. In Bundesländern, in denen nur das Mehrbettzimmer mit Behandlung durch den diensthabenden Arzt beihilfefähig ist, wird auch Wahlleistung nicht angeboten. Das Ganze ist natürlich in der Art der Vorerkrankung zu betrachten. Versicherer, die ihre Beihilfetarife als Kompakttarif anbieten (ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen in einem Tarif zusammengefaßt), erheben auf den gesamten Beitrag den 30%igen Zuschlag. Dieser steigt natürlich bei jeder Beitragserhöhung ebenfalls prozentual an. Versicherer mit mehreren Tarifwerken im Angebot bieten immer nur einen Tarif für die Öffnungsaktion an.

GS
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Re: Öffnungsklausel Beamte

Beitragvon GS » 21.08.2025, 22:19

Vorsicht @heinrich, mit
heinrich schreibt:
Hallo zusammen an die Granaten der privaten Krankenversicherung,
unter den Granaten - auch denen aus anderen Kanonen, wohlgemerkt - gibts hie und da auch einen Rohrkrepierer :mrgreen:

Die gute Nachricht: Weder @rolandpkv noch @eastman zählen aus meiner bescheidenen Sicht zu den letzteren. =D>

Von daher gibts kaum etwas hinzuzufügen, vielleicht mit dieser Ausnahme:

Die junge Dame scheint ein gesundheitliches Problem zu haben, das sie Dir nicht anvertraut hat, und das auch nicht muss - wozu auch?
Mal unterstellt - das ist aber nicht sicher - es wäre eins, das bei jeder PKV ohne Öffnung den Zuschlagszeiger stramm oberhalb 30% ausrichten würde, wäre die Öffnung ihre beste Chance, zu vertretbaren Konditionen in die PKV zu wechseln.

Aber auch dabei nichts überstürzen, auch wenn der Stichtag 1.9.25 quasi vor der Haustür liegt.

Unter der weiteren Annahme, dass es sich bei dem Beihilfeträger um das personell nicht gerade kleinste Bundesland NRW handelt (damit wäre die Fehltrefferqote wohl am geringsten :wink: ) und dort nach meinem letzten Kenntnisstand nach wie vor Krankenhaus-Wahlleistungen beihilfefähig sind, könnte bei der Vorauswahl des PKV-Anbieters eine Rolle spielen, dass der schon in seinem öffnungskompatiblen Grundtarif die Krankenhaus-Wahlleistungen im Gepäck hat. Denn sonst wären die Wahlleistungen, wie schon von @eastman genannt, außen vor.

Und ja, um nichts übers Knie zu brechen, könnte die besagte junge Dame
1) sich flugs einen Überblick über das PKV-Anbieterfeld mit/ohne Wahlleistungen im Öffnungstarif verschaffen
2) um sich dabei zeitlich den Rücken erstmal frei zu halten, sich zunächst weiter in der GKV zu versichern (wie das geht, weißt Du besser als jede Granate :mrgreen: ) um ohne Stress den Markt zu analysieren bzw. analysieren zu lassen
3) dabei aber nicht aus dem Auge verlieren, dass allerspätestens am 28.2.2026 der Antrag beim betreffenden PKV-Anbieter eingetroffen sein muss, wenn der Öffnungsjoker noch pieksen soll.

Gruß
von GS


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