Entlastungsbeitrag bei Renteneintritt beitragsfrei stellen
Verfasst: 02.11.2025, 13:29
Hallo Forum,
ich bin seit 2001 privat versichert und mache mir wie jeder Gedanken um die Phase ab Renteneintritt.
Mir ist bekannt dass um den Zeitpunkt rum der AG-Zuschuss wegfällt, und der ges. 10% Zuschlag sowie der KT-Beitrag und dass die RV auf Antrag etwas zuschiesst. Ausserdem sollen die Altersrückstellungen greifen, die Auswirkungen kann aber wohl niemand ausser die Versicherung berechnen bzw. man kann nicht mal seine tariflichen und individuellen Altersrückstellungen in Erfahrung bringen.
Wie verhält es sich mit dem Beitrag zum Entlastungstarif?
Ich zahle derzeit 170 Euro mtl. zusammen mit meinen Arbeitgeber für eine spätere Entlastung von 425 Euro (für die dann der Beitrag ja weiter gezahlt bzw. wieder abgezogen werden muss).
Könnte ich den Entlastungstarif (nennt sich MBZ200) -Tarif einfach mit Renteneintritt beitragsfrei stellen oder die vereinbarte Entlastung stark reduzieren? Das geht wohl alles. Dann ist zwar die Reduzierung evtl. deutlich geringer aber der mtl Gesamtbeitrag reduziert sich für mich, den ich ja ab dann zu 100%tragen muss.
Ich meine auch ich hätte das hier schonmal irgendwo als Tipp gelesen.
So hätte man eben "das mögliche gemacht" als zusätzliche nennen wir es "Altersrückstellung" solange der Arbeitgeber mitzahlt, aber die Beitragslast im Alter wieder reduziert?
Die Zahlung über das Arbeitsleben hinaus ist ja glaube ich "nur" rechtlich erforderlich, damit es Arbeitgeberzuschuss fähig ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Kann man das irgendwie ausrechnen?
Oder wo liegt mein Denkfehler?
Schöne Grüße
Markus
ich bin seit 2001 privat versichert und mache mir wie jeder Gedanken um die Phase ab Renteneintritt.
Mir ist bekannt dass um den Zeitpunkt rum der AG-Zuschuss wegfällt, und der ges. 10% Zuschlag sowie der KT-Beitrag und dass die RV auf Antrag etwas zuschiesst. Ausserdem sollen die Altersrückstellungen greifen, die Auswirkungen kann aber wohl niemand ausser die Versicherung berechnen bzw. man kann nicht mal seine tariflichen und individuellen Altersrückstellungen in Erfahrung bringen.
Wie verhält es sich mit dem Beitrag zum Entlastungstarif?
Ich zahle derzeit 170 Euro mtl. zusammen mit meinen Arbeitgeber für eine spätere Entlastung von 425 Euro (für die dann der Beitrag ja weiter gezahlt bzw. wieder abgezogen werden muss).
Könnte ich den Entlastungstarif (nennt sich MBZ200) -Tarif einfach mit Renteneintritt beitragsfrei stellen oder die vereinbarte Entlastung stark reduzieren? Das geht wohl alles. Dann ist zwar die Reduzierung evtl. deutlich geringer aber der mtl Gesamtbeitrag reduziert sich für mich, den ich ja ab dann zu 100%tragen muss.
Ich meine auch ich hätte das hier schonmal irgendwo als Tipp gelesen.
So hätte man eben "das mögliche gemacht" als zusätzliche nennen wir es "Altersrückstellung" solange der Arbeitgeber mitzahlt, aber die Beitragslast im Alter wieder reduziert?
Die Zahlung über das Arbeitsleben hinaus ist ja glaube ich "nur" rechtlich erforderlich, damit es Arbeitgeberzuschuss fähig ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Kann man das irgendwie ausrechnen?
Oder wo liegt mein Denkfehler?
Schöne Grüße
Markus