Fehlerhafte Abrechnung Krankenhaus

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sjustpkv
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Fehlerhafte Abrechnung Krankenhaus

Beitragvon sjustpkv » 05.08.2026, 13:58

Hallo in die Runde,

gibt es hier Betroffene von folgender Problematik?

Ihr seid PKV-Mitglied mit prozentualem Selbstbehalt, z.B. in Höhe von 10%. Jetzt wart ihr im Krankenhaus und stellt im Nachhinein fest, dass die Rechnung fehlerhaft ist, weil darauf z.B. etwas angegeben ist, das eigentlich gar nicht gemacht wurde. Normalerweise ist man davon ja nicht betroffen, doch durch den Selbstbehalt wird dieser Fehler des Krankenhauses für einen selbst zum finanziellen Nachteil.

Hat das hier schon mal jemand erlebt und ist vielleicht sogar dagegen vorgegangen?

heinrich
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Re: Fehlerhafte Abrechnung Krankenhaus

Beitragvon heinrich » 05.08.2026, 16:37

ja ich.

Geburt unseres Nachwuchses.

In Rechnung stand, dass genäht worden war.
Da ich bei der Geburt dabei war, wusste ich, dass da nix genäht wurde.

Da ich damal bei einer gesetzlichen Krankenkasse gearbeitet hatte, hab ich mich mit meinem Namen und KK yx gemeldet.

die Rechnung wurde schnell berichtigt.

Soweit ich mich erinnere (ist zwei Jahrzehnte her), schien man dort aber kein schlechtes Gewissen zu haben

Racer76
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Re: Fehlerhafte Abrechnung Krankenhaus

Beitragvon Racer76 » 06.08.2026, 17:22

sjustpkv hat geschrieben:Normalerweise ist man davon ja nicht betroffen, doch durch den Selbstbehalt wird dieser Fehler des Krankenhauses für einen selbst zum finanziellen Nachteil.


Selbst ohne SB werden die Versicherten - wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt - an den falsch berechneten Kosten beteiligt. Über Beitragserhöhungen.

sjustpkv hat geschrieben:Hat das hier schon mal jemand erlebt und ist vielleicht sogar dagegen vorgegangen?


Erstmal ja, auch ich habe schon falsche Ziffern auf den Rechnungen gefunden.

Und es kommt erstmal darauf an. Wurde eine Leistung berechnet, die tatsächlich nicht erbracht wurde oder eventuell "nur" eine falsche oder analoge Ziffer?

Wenn ersteres, dann kann man auf das Krankenhaus zugehen, die berechnete Ziffer beanstanden und verlangen, dass diese gestrichen wird. Vorher aber lieber noch den Operationsbericht anfordern, damit man das im Zweifelsfall belegen kann.

Wurde die Rechnung bereits bezahlt? Wenn ja, könnte das Krankenhaus davon ausgehen, dass diese mit der vorbehaltlosen Zahlung so akzeptiert wurde.

Grundsätzlich gehe ich bei Rechnungen durch Ärzte und Krankenhäuser so vor:
1. Rechnung kommt (meistens Zahlungsziel 4 Wochen)
2. Prüfung der abgerechneten Ziffern
3. Wenn 2. ok, dann beim Versicherer einreichen
4. Je nachdem was zurückkommt entweder bezahlen oder Begründung des Versicherers an Krankenhaus oder Arzt
5. Wenn Widerspruch von Arzt oder Krankenhaus, diesen zurück zum Versicherer

usw. bis entweder alles geklärt oder eben so bezahlen. Notfalls irgendwo zwischendrin ein Gutachten der Ärztekammer einholen.


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