Wer kennt sich mit dem ASGZ-Tarif der HanseMerkur aus

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

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micham
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Wer kennt sich mit dem ASGZ-Tarif der HanseMerkur aus

Beitragvon micham » 01.03.2009, 03:37

Bei der Betrag bezüglich mein PKV war mir besonders wichitg, das Zahn und Kieferorthopädische Behandlungen zu 100% übernommen werden. Das wurde mir vom Makler versichert. Mit meinem Informationen hat er mir folgende Tarife verkauft: ASZG, PS3, PS2, T43/100, PVN. Da ich mich darauf verlassen habe, das der Makler sich auskennt habe ich den Vertrag abgeschlossen.

Nun habe ich Kiefergelenksbeschwerden bekommen und bin zu verschiedenen Ärzten gegangen. Nun steht fest, das der Diskus verschoben ist, eine Arthrose schon begonnen hat und das ganze mit 2 OPs und einer Kieferorthopädischen Behandlung in den Griff zu bekommen ist. Nun habe ich den Heil- und Kostenplan vom KFO der HanseMerkur eingereicht. Von den ca. 7.500€ für die KFO- Behandlung (ohne OPs), sollen jetzt nur ca. 1.800€ übernommen werden.

Meine Fragen:

Ist das richtig? Was kann ich da tun?

Freue mich auf hilfreiche Unterstützung.

Dankeschön und Gruß
Michael Müller

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Beitragvon Experte_24 » 01.03.2009, 09:44

Seit wann sind Sie denn in dem Tarif ? Hört sich an als würde hier die Zahnstaffel noch greifen.

Edit, hier mal die Leistungen, nix mit 100% für KFO:

Zahnärztliche Behandlung
- 100% Zahnbehandlung und -prophylaxe: allgemeine zahnärztliche und konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Kronen), chirurgische Leistungen
- 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie: Prothetik einschließlich Kronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und -therapie sowie Implantologie; zahntechnische Laborarbeiten und Materialien gemäß dem Verzeichnis des Versicherers.

Inlays
Inlays wie Zahnersatz. Siehe 'Zahnärztliche Behandlung'.

Zahnersatz
Siehe 'Zahnärztliche Behandlung'.

Kieferorthopädie
Siehe 'Zahnärztliche Behandlung'.

Zahnstaffel
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag in den ersten Versicherungsjahren für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 740,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.

Keine Summenbegrenzung bei Unfall.

Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen.

Heil- und Kostenplan
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst erfolgt die Erstattung nur zu 60%.

Nochmal Edit:

Das es noch richtig teuer wird wissen Sie, da hat Sie der gute Makler bestimmt drauf hingewiesen:

Pauschalleistung
50% garantierte pauschale Leistung ab Beginn solange Leistungsfreiheit besteht. Werden Leistungen im Versicherungsjahr abgerechnet, sind ab dem Folgemonat für 12 Monate volle Tarifbeiträge fällig. Bei Leistungsabrechnung zwei Jahre hintereinander sind volle Tarifbeiträge für 36 Monate zu zahlen und für jedes weitere Jahr mit Leistungsabrechnung verlängert sich dieser Zeitraum um 12 Monate.

D.h. nach dem Einreichen der Rechnung wird Ihr Tarif teurer. Ich finde des ASZG eine Mogelpackung. Das ist aber rein subjektiv. Sie wurden doch vor Abschluss bestimmt informiert über diese Situation ?

micham
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ASZG = nicht versichert ???

Beitragvon micham » 02.03.2009, 23:27

Hallo Experte,

herzlichen Dank für die Information. Wäre ich hier umfassend aufgeklärt worden, hätte ich diesen Vertrag nie unterschrieben. Das hat leider nicht stattgefunden. Offensichtlich war mein Vertrauen in den kompetent wirkenden Makler ein ganz großer Fehler.

Wie schon geschrieben, war für mich die 100% Versorgung im Fall der Fälle oberste Priorität. Bei Abschluss war ich zu 100% gesund, aber wie schnell sich das ändern kann sehe ich jetzt.

Wie komme ich aus der schwierigen Lage, in die mich das Vertrauen in den Makler gebracht hat wieder heraus?

Danke für Hilfe

Gruß
Michael Müller

micham
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Beitragvon micham » 02.03.2009, 23:31

noch vergessen: Bin seit dem 01.01.2007 in dem Tarif. Über die Nachteile, die dieser Tarife bietet wurde ich nicht informiert.

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Beitragvon Experte_24 » 03.03.2009, 10:31

Bei Abschluss MUSS ja ein Beratungsprotokoll erstellt worden sein. Dies mussten Sie UND der Makler unterschreiben. Wenn da irgendwas von 100% für KFO draufsteht, können Sie den Makler verklagen.

Ansonsten gilt: Bitte immer alles durchlesen...

GS
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Der ASZG ist der Bringer...

Beitragvon GS » 04.03.2009, 22:54

... für die HM, jedenfalls so lange, bis noch mehr Kunden merken, welches Kuckucksei sie sich da ins Nest gelegt haben.

Pfiffig ist er aber schon, der Tarif, wenn auch nicht zu empfehlen.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon micham » 05.03.2009, 13:20

@ Experte: mit dem Durchlesen ist das schön und gut. In meinem Job verlassen sich meine Kunden darauf das ich in Ihrem Interesse die beste Lösung finde.

Diese Idee hatte ich auch als ich mit dem Makler sprach. In einem Urteil habe ich sogar gelesen, das es dem Kunden nicht zugemutet werden kann, alles im Detail zu vergleichen, sondern das der Makler eine Sorgfaltspflicht hat.

Danke für den Tip: Ich werde den Makler mal nach dem Bertungsprotokoll fragen. Wie ist die Vorgehensweise wenn es kein Protokoll gibt?

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Beitragvon Experte_24 » 05.03.2009, 13:35

Ganz einfach: Makler wegen Falschberatung anzeigen, den entstandenen Schaden aufzeigen und auf Zahlung klagen.

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Beitragvon Experte_24 » 16.04.2009, 19:57

Schade, dass nun keinerlei Feedback mehr kommt. Hätte mich interessiert wie die ganze Sache ausgegangen ist.


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