Meine private Krankenvollversicherung (DBV) hat unterschiedliche Erstattungssätze für Zahnbehandlung (100 %) und Zahnersatz (80 %).
Die Krankenversicherung vertritt den Standpunkt, der Ersatz einer Amalgamfüllung durch ein Keramikinlay falle unter "Zahnersatz" und will nur 80 % der Kosten erstatten.
Der Zahnarzt vertritt den Standpunkt dass alles, was dem Erhalt eines natürlichen Zahnes dient, eine Zahnbehandlung darstellt und Zahnersatz erst dann zum Tragen kommt, wenn der natürliche Zahn nicht mehr zu retten ist (Krone, Brücke, Implantat).
Was ist denn nun richtig?
Die Versicherung akzeptiert übrigens eine Zahnfüllung mit einem durch den Zahnarzt hergestellten Füllstoff (Amalgam oder Kompositfüllung) als Zahnbehandlung und Zahnfüllungen, die der Zahnarzt von einem Labor anfertigen lassen muss (Inlays) nur als Zahnersatz.
Definition Zahnersatz / Zahnbehandlung
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