so jetzt mal ein beispiel.....vereinfacht, die richtige leistungsabrechnung wär jetzt zu kompliziert...
Rechnung für ein Implantat (1500 Euro) im 1.Versicherungsjahr
Debeka Tarif Z übernimmt 50%, sprich 750 Euro!
Dann, da die Beihilfe nichts erstattet, kommt der Tarif BE zum Einsatz, der den Rest erstatten würde, ggf. auch freiweilige leistungen des vr (steht auch in den bedingungen so drin)
Und bei dem Tarif BE gibt es eine Begrenzung sprich du kriegst für Zähne, Brille, Heilpraktiker, ambulante wie stationäre Sache, die die Beihilfe nicht mehr so erstattet, aber sonst beihilfewürdig sind einen Zuschuss bis max. zu o.g. Grenzen....
Daher immer den Beihilfebescheid mit zu Abrechnung geben, damit der Leistungsprüfer bzw. Sachbearbeiter sieht, dass die Beihilfe nix erstattet hat...
Hoffe das ist jetzt etwas klarer geworden.
Sofern du aus dem Ref. raus bist und verbeamtet bist, übernimmt die Beihilfe auch Zahnersatz, sodass der BE nur im Falle einer Kürzung zum Tragen käme...
Und ja es wundert mich, dass der Vertreter, dass so komisch erklärt hat mit 4 Implantaten, schließlich ist die Debeka Marktführer in der PKV und gerade bei Beamten an sich immer erste Wahl. Ein Autoverkäufer sollte ja die grundlegenden Sachen eines Automobils erklären können
Würde immer auf die Qualifkation des Beraters achten, also ob Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt, Versicherungsbetriebswirt etc...
Notfalls Infodokument zur PKV von Finanztest besorgen und abzeichnen lassen, ggf. auch mal die Bedingungen durch die Verbrauchzentrale prüfen lassen. Eventuell auch mal bei der Zentrale anrufen und jmd. aus der Leistungsabteilung verlagen und sich dort nach den Leistungen erkundigen, die Mitarbeiter haben damit jeden Tag zu tun und werden das zu 99% richtig erklären können.
ansonsten einfach mal ein blick ins kleingedruckte :
http://www.debeka.de/service/bedingunge ... tml#300100
mb/kk
tarif p/z
und tarif be