DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo taxos
Aber mein Bauchgefühl sagt mir was anderes
Höre auf deinen Bauchwenn du Hunger hast, solltest du was essen
eine Krankenversicherung sollte immer mit einem sogenannten Zieltarif ausgewählt werden. Ich würde mich also gar nicht so sehr mit dem Referendartarif auseinandersetzen sondern gleich mit dem Tarif welcher nach der Lehrzeitkommt.
Ich leiste bei allen DeBeKaner Abbitte![]()
ich war wirklich der Meinung das die DeBeka nur 50 % vom Rechnungsbetrag eines Rollstuhles erstattet in einem Beamtentarif also nur 310 € von 620. Ich bitte mir das nachzusehen und gleichzeitig ein Schriftstück zukommen zu lassen wo das steht. Danke
MfG
R.Maaß
ja das ist mir ein kleiner fehler unterlaufen, du hast natürlich recht, rechnungsbetrag bis 620 heißt im umkehrschluß 310 euro, bitte das zu berücksichtigen, aber rollstühle sind jetzt auch nicht das tagesgeschäft im gegensatz zum zahnersatz oder der zahnbehandlung ,-)