LaSchef schrieb:
war zwar nicht gern gesehen, aber es ging (notfalls mit Unterschrift des Filialdirektors).
Das ist doch in letzter Konsequenz genau das, was ich schrieb:
nach Rückfrage lediglich für "gute" Risiken erlaubt.
Für die wirklich Kranken haben Sie bestimmt keine Unterschrift des Filialdirektors bekommen.
Nachdem aber die "ENU-Umwandlung" eingeführt wurde, fand ja
KEINE Risikoprüfung - auch nicht für Schwerkranke - statt.
Dieses Argument
"nach Rücksprache" oder
"nach Zustimmung / mit Unterschrift von xx" gibt es ja auch in den Vertragsbedingungen diverser Tarife. Eine solche Formulierung bringt dem Kunde so gut wie nichts.
Denn wenn jemand / die Versicherung
zustimmen will, heißt das nichts anderes als:
Wir wollen im Ernstfall ablehnen können.Was würden Sie denn von folgendem Vertrag halten: Ich bzw meine Firma garantiert Ihnen jeden Monat eine Zahlung von 5.000.- € - wir möchten nur jedes Mal zustimmen können (ob sie es auch tatsächlich kriegen).
Das sollte jedem klar sein, wenn solche Formulierungen in Vertragsbedingungen vorhanden sind (= "... nach vorheriger Zustimmung erstatten wir ...").
LaSchef schrieb:
für sein Alter hat er sich noch gut gehalten,-).
Die Zahlen sagen etwas anderes.
Beispiel: Für einen 35jährigen ist die (vorläufige) Anpassung im Neugeschäft für 2011 im AM0 15,3% oder 46,39 € - für Frauen ähnlich.
Auch der SM6 wird bei Männern um ca. 10% angepasst.
Als Trost bleibt dann der ZM3 stabil!!
Im Ernst: Welcher 35jährige Angestellte kauft denn diese Tarifkombination für über 610.- € (mit Tagegeld)?
Und da Sie ja offensichtlich DKV-Vertreterin sind, wissen Sie, dass diese Anpassung kein "Ausreißer" ist.
Gruß
RG