AOK, Über 25J, Schüller
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Hallo
Zuletzt geändert von Sch.25 am 12.12.2010, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Kindergeld wird max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr gezahlt, daher ist die Mitversicherung bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Darüber hinaus kann Kindergeld weitergewährt werden wenn bei dem Kind eine Behinderung vorliegt und es dadurch nicht in der Lage ist
seinen Lebensbedarf zu decken.
Gruß Schlappi
PS: Sie haben sich aber reichlich Zeit gelassen für Ihre Schulausbildung
Darüber hinaus kann Kindergeld weitergewährt werden wenn bei dem Kind eine Behinderung vorliegt und es dadurch nicht in der Lage ist
seinen Lebensbedarf zu decken.
Gruß Schlappi
PS: Sie haben sich aber reichlich Zeit gelassen für Ihre Schulausbildung
Nun denn, die kostenlose Familienversicherung endet natürlich spätestens mit dem 25. Lebensjahr.
Danach muss man sich selber versichern. Wir leben ja in einem moderen Sozialstaat und dort soll jeder versichert sein.
Allerdings verwundert mich nachfolgende Auskunft der Kasse:
Dat iss - meines Erachtens - völlig daneben.
Denn ab dem 25. Lebensjahr fällst Du unter § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V - weil Du das Abi nachholst.
Dies ist eine Pflichtversicherung und sie kostet nur schlappe 65,00 Euronen im Monat.
Die Kasse hat Dir ne freiw. Kv. angeboten, die bei 140,00 Euroen im Monat losgeht.
Aber bei den Personen, die ihr Abitur auf dem sog. 2. Bildungsweg nachholen, ist es günstiger.
Was meinst Du Heinrich?
Danach muss man sich selber versichern. Wir leben ja in einem moderen Sozialstaat und dort soll jeder versichert sein.
Allerdings verwundert mich nachfolgende Auskunft der Kasse:
Jetzt wollen die auf einmall meine schulle nicht mehr anerkennen und ich soll 140€ im Monath Zahlen weil sie mich angeblich nicht mehr als Schüller/Student einstuffen können.
Dat iss - meines Erachtens - völlig daneben.
Denn ab dem 25. Lebensjahr fällst Du unter § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V - weil Du das Abi nachholst.
Dies ist eine Pflichtversicherung und sie kostet nur schlappe 65,00 Euronen im Monat.
Die Kasse hat Dir ne freiw. Kv. angeboten, die bei 140,00 Euroen im Monat losgeht.
Aber bei den Personen, die ihr Abitur auf dem sog. 2. Bildungsweg nachholen, ist es günstiger.
Was meinst Du Heinrich?
Rossi hat geschrieben:Nun denn, die kostenlose Familienversicherung endet natürlich spätestens mit dem 25. Lebensjahr.
Danach muss man sich selber versichern. Wir leben ja in einem moderen Sozialstaat und dort soll jeder versichert sein.
Allerdings verwundert mich nachfolgende Auskunft der Kasse:Jetzt wollen die auf einmall meine schulle nicht mehr anerkennen und ich soll 140€ im Monath Zahlen weil sie mich angeblich nicht mehr als Schüller/Student einstuffen können.
Dat iss - meines Erachtens - völlig daneben.
Denn ab dem 25. Lebensjahr fällst Du unter § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V - weil Du das Abi nachholst.
Dies ist eine Pflichtversicherung und sie kostet nur schlappe 65,00 Euronen im Monat.
Die Kasse hat Dir ne freiw. Kv. angeboten, die bei 140,00 Euroen im Monat losgeht.
Aber bei den Personen, die ihr Abitur auf dem sog. 2. Bildungsweg nachholen, ist es günstiger.
Was meinst Du Heinrich?
Hallo,
wenn es sich um ein entsprechend anerkannte Schule handelt kommt er schon in diesen günstigeren Tarif rein, sollte er mit seiner Kasse mal eingehend besprechen.
Sorry Rossi und Heinrich, wenn ich mich da reingedrängt haben sollte.
Gruss
Czauderna
Öhm Günni,
es kommt einzig und allein darauf an, dass diese Ausbildungsart (Abi nachholen) dem Grunde nach förderungsfähig nach dem BaföG ist. Es kommt nicht darauf an, dass das BaföG aufgrund von individuellen persönlichen Gründen nicht gewährt wird.
In der Regel ist diese Ausbildungsart förderungsfähig, wenn min. 20 Wochenstunden Schulunterrricht angeboten werden. Meiner Kenntnis nach, ist das fast immer so.
Ich kann nur aus meiner Praxis berichten, dass dort sehr viele Fehler gemacht werden.
es kommt einzig und allein darauf an, dass diese Ausbildungsart (Abi nachholen) dem Grunde nach förderungsfähig nach dem BaföG ist. Es kommt nicht darauf an, dass das BaföG aufgrund von individuellen persönlichen Gründen nicht gewährt wird.
In der Regel ist diese Ausbildungsart förderungsfähig, wenn min. 20 Wochenstunden Schulunterrricht angeboten werden. Meiner Kenntnis nach, ist das fast immer so.
Ich kann nur aus meiner Praxis berichten, dass dort sehr viele Fehler gemacht werden.
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