PKV für Kinder

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Geronimo82
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PKV für Kinder

Beitragvon Geronimo82 » 18.08.2025, 09:53

Hallo, ich (Beamter Land BW) muss meinen Sohn in der PKV versichern. Eine Anfrage bei einem online Vergleichsportal führte zur Empfehlung des Tarif Barmenia GK20, G2B100, G1B, GEP. Die HUK Coburg hat ein Angebot mit den Tarif - Bausteinen HUK Coburg B, BE2, PVB erstellt. Preislich liegen die Angebote ca zehn Euro pro Monat auseinander. Gibt es zu den Tarifen Erfahrungen? Insbesondere lese ich die Bedingungen der HUK so, dass die Höchstsätze der GOÄ nicht überschritten werden dürfen. Andererseits scheint die HUK wohl bei den Beiträgen stabil zu sein. Über alle Einschätzungen und Erfahrungsberichte würde ich mich freuen!

Czauderna
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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Czauderna » 18.08.2025, 12:13

Hallo und willkommen im Forum
Sicher werden sich Forums-User dazu melden. Ich habe nur eine Verständnisfrage, Du schreibst, dass Du dein Kind in der PKV versichern musst, Alternativen gibt es keine bzw. wurde nicht berücksichtigt?
Gruss
Czauderna

eastman
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Re: PKV für Kinder

Beitragvon eastman » 18.08.2025, 14:42

Wenn der Beamte selbst in einer anderen PKV versichert ist, muss geprüft werden, OB der gewünschte Krankenversicherer überhaupt Kinder allein ohne die "dazugehörigen" Eltern versichert. Machen immer weniger Krankenversicherer...

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon RolandPKV » 18.08.2025, 15:19

Von der HUK rate ich grundsätzlich ab. Selbst die leistungsstärksten Tarife sind bestenfalls Mitteklasse. Und die angebliche Beitragsstabilität kann nur ein Witz sein.

Da das Kind nur zu 20 Prozent versichert werden muss und auch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden wird die monatliche Prämie sehr gering sein. Daher sollte ein sehr leistungsstarker Tarif nicht an den Kosten scheitern.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Geronimo82 » 18.08.2025, 17:16

Danke bereits für die ersten Antworten: Alternativen gibt es keine, insbesondere fliegen wir wegen Heirat aus der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung. Die beiden erwähnten Versicherungen wurden bereits angefragt, versichern also auch Kinder, deren Eltern bei anderen Versicherungen sind. Die negativen Meinungen über die HUK habe ich bisher vor allem von Maklern gehört. Kollegen, die dort selbst sind oder ihre Kinder versichert haben, sind eigentlich sehr zufrieden.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon eastman » 18.08.2025, 18:25

Eine (relative) Beitragsstabilität bei Kindertarifen ist natürlich kompletter Unsinn. Da keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, wird der reine Risikobeitrag zzgl. Betriebskosten des jeweiligen Versicherers kalkuliert. Die Entwicklung der Beiträge ergibt sich nachfolgend aus den Kosten, die in der jeweiligen Altersgruppe produziert werden.
Bei Erstattungen oberhalb des Höchstsatzes der GOÄ / GOZ würde ich ja mal darüber nachdenken, OB der jeweilige Versicherer diese Leistungen auch für den 80%igen Kostenanteil erbringt, der durch die Beihilfe des Landes Baden-Württemberg erbracht wird - die Beihilfe selbst hat da spätestens beim Höchstsatz eine Haltelinie....aber was weiß ich denn schon.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Czauderna » 18.08.2025, 18:34

Geronimo82 hat geschrieben:Danke bereits für die ersten Antworten: Alternativen gibt es keine, insbesondere fliegen wir wegen Heirat aus der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung. Die beiden erwähnten Versicherungen wurden bereits angefragt, versichern also auch Kinder, deren Eltern bei anderen Versicherungen sind. Die negativen Meinungen über die HUK habe ich bisher vor allem von Maklern gehört. Kollegen, die dort selbst sind oder ihre Kinder versichert haben, sind eigentlich sehr zufrieden.

Hallo,
was heißt in diesem Zusammenhang "wir", ich denke es geht nur um ein Kind und dieses war bis zur Heirat in der Familienversicherung bei der Mutter/Vater ? Wen dem so ist, dann gäbe es schon eine Alternative
Gruss
Czauderna

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Geronimo82 » 23.08.2025, 09:56

Der Sachverhalt ist leider so, dass keine Familienversicherung mehr möglich ist (zB auch nach dieser Übersicht: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/k ... ersichern/). Ich bin in der PKV, verdiene deutlich mehr als meine gesetzlich versicherte Ehefrau und liege auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Die gesetzliche KV hat bereits angekündigt, die kostenlose Familienversicherung (ab Datum der Heirat, welches ca. ein Jahr zurückliegt) rückwirkend aufzuheben und Beitragsnachforderungen zu stellen.

Vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte, wie sich diese zumindest teilweise vermeiden lassen? Die von mir angefragten PKVen versichern grds. nicht rückwirkend. Einen rückwirkenden Zuschuss oder eine rückwirkende Beihilfe gewährt mein Dienstherr nicht.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon eastman » 23.08.2025, 10:15

Gibt Versicherer, die auf rückwirkende Versicherung verzichten, Gesundheitsfragen sind sowieso obligatorisch, für sofortigen Versicherungsschutz dann ggf. ein einfaches ärztliches Zeugnis, ggf. Zahnstatus bestätigt durch den behandelnden Zahnarzt. Wäre ja direkt die Frage, bei welcher PKV Sie versichert sind.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Czauderna » 23.08.2025, 11:31

Hallo,
Geronimo82 hat geschrieben:Der Sachverhalt ist leider so, dass keine Familienversicherung mehr möglich ist (zB auch nach dieser Übersicht: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/k ... ersichern/). Ich bin in der PKV, verdiene deutlich mehr als meine gesetzlich versicherte Ehefrau und liege auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Die gesetzliche KV hat bereits angekündigt, die kostenlose Familienversicherung (ab Datum der Heirat, welches ca. ein Jahr zurückliegt) rückwirkend aufzuheben und Beitragsnachforderungen zu stellen.

Vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte, wie sich diese zumindest teilweise vermeiden lassen? Die von mir angefragten PKVen versichern grds. nicht rückwirkend. Einen rückwirkenden Zuschuss oder eine rückwirkende Beihilfe gewährt mein Dienstherr nicht.


ja, eine ärgerliche Sache - die Familienversicherung endet grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind und das ist in Eurem Fall der Tag der Eheschließung. Deine Ehefrau hätte die Eheschließung sofort der Kasse mitteilen müssen, dann wäre die PKV-Versicherung oder die freiwillige Weiterversicherung direkt erfolgen können (bei der GKV hätte dies ca. 250,00 € (incl. Pflegeversicherung) ausgemacht.
Jetzt ist das so, dass für das Kind nach Ende der Familienversicherung kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden kann und somit die obligatorische Anschlussversicherung zum Zuge kommt. Ich nehme auch an, dass die Folgeprüfung der Familienversicherung auch vor der Eheschließung erfolgte und wenn dies der Fall ist, dann stand dort bestimmt am Ende des Fragebogens auch der Hinweis, dass alle Änderungen der Kasse sofort mitgeteilt werden müssen. Gab es denn durch die Eheschließung auch eine Namensänderung und wenn ja, wurde diese denn zeitnah der Kasse mitgeteilt, weil dann auch eine neue Krankenversichertenkarte notwendig wurde ?
Gruss
Czauderna

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Geronimo82 » 23.08.2025, 12:00

Ja, mit der Eheschließung ging eine Namensänderung unseres Kindes einher. Diese haben wir der gesetzlichen Kasse auch zeitnah mitgeteilt und eine neue Versichertenkarte erhalten. Weitere Nachfragen der GKV erfolgten jedoch nicht. Auch gab es bisher keinen Fragebogen zu den Familienverhältnissen oder eine sonstige Überprüfung.

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon Czauderna » 23.08.2025, 12:45

Hallo,
Geronimo82 hat geschrieben:Ja, mit der Eheschließung ging eine Namensänderung unseres Kindes einher. Diese haben wir der gesetzlichen Kasse auch zeitnah mitgeteilt und eine neue Versichertenkarte erhalten. Weitere Nachfragen der GKV erfolgten jedoch nicht. Auch gab es bisher keinen Fragebogen zu den Familienverhältnissen oder eine sonstige Überprüfung.

das ist ggf. wichtig, wenn es darum geht, ob die Familienversicherung nicht schon aufgrund der Namensänderung hätte durch die Krankenkasse erneut überprüft werden musste, denn die Änderung wurde doch damals zeitnah mitgeteilt und es somit nicht von deiner Ehefrau zu verantworten, dass erst nach einem Jahr die Kasse eine solche Überprüfung vorgenommen hat, zudem auch sicher Leistungen über die Familienversicherung angefallen sind. Ich an eurer Stelle würde das jedenfalls als Widerspruchsbegründung anbringen, wenn die Kasse tatsächlich für ein Jahr Beiträge nachfordern wird.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV für Kinder

Beitragvon GS » 23.08.2025, 23:03

Hallo Geronimo82,

darf ich mal den advocatus diaboli spielen?
Geronimo82 schreibt:
Ja, mit der Eheschließung ging eine Namensänderung unseres Kindes einher. Diese haben wir der gesetzlichen Kasse auch zeitnah mitgeteilt und eine neue Versichertenkarte erhalten.
Wurde 'nur' die Namensänderung des Kindes gemeldet oder ist in dieser - hoffentlich in Textform noch vorhandenen - Mitteilung des Kassenmitgliedes, also der frischgebackenen Ehefrau, auch eines der Zauberwörter Heirat, Hochzeit, Eheschließung oder auch eine grammatikalische Ableitung davon explizit vorgekommen?

Wenn nein, würde das einerseits die unkommentierte, automatische Neuausstellung der Karte für das (de jure nicht mehr) familienversicherte Kind erklären, und andererseits auch, dass die Kasse bislang trotzdem felsenfest davon überzeugt ist, dass das Mitglied ihr zu keiner Zeit etwas über seine Statusänderung von ledig nach verheiratet übermittelt hat. Und sie - die Kasse - deshalb erst jetzt mit der Beitragsnachforderung um die Ecke kommt.

Czauderna hat mit dem Verweis auf den Widerspruch gegen diese Beitragsnachforderung schon den richtigen Tipp gegeben: Allein die Anzeige der Namensänderung hätte bei der Kasse die Glocken klingen lassen müssen. Egal, welche unterbelichtete KI (oder auch NI, wer weiß?) sie neuerdings die Eingangsmeldungen ihrer Versicherten in erster Instanz lesen läst. :wink:

Gruß
von GS


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