KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

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weirdo
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KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon weirdo » 03.04.2026, 20:18

Moin, ich hoffe, ich bin hier richtig und möchte gern wissen, ob die PKV die Übernahme der Krankenhaus-Kosten verweigern kann, wenn in der Entlassungsanzeige 'gegen ärztlichen Rat beendet' steht? (was im übrigen nicht stimmt). Weiss hier jemand Näheres? Vielen Dank.............
beste Grüsse aus Hamburg

Czauderna
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon Czauderna » 04.04.2026, 08:13

Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich einer unserer PKV-Experten/innen dazu bald zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon GS » 04.04.2026, 23:43

hallo weirdo,
hast du bei der stationären Aufnahme deine "Klinik-Card" - vorausgesetzt, du hast eine solche - vorgelegt, und wenn ja, wurde diese auch vom Krankenhaus akzeptiert?

weirdo
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon weirdo » 05.04.2026, 23:49

Hallo, danke für Antwort und nein, meine Karte ist schon lange abgelaufen; die Krankenkasse ha keine neue geschickt; befürchte nun, dass ich evtl.
auf der Rechnung sitzenbleibe, ist das rechtlich korrekt? Ich bräuchte dringend juristischen Rat, bin aber ratlos, was einen Anwalt pro Patienten betrifft.

GS
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon GS » 06.04.2026, 09:50

@weirdo, Dein Fall ist möglicherweise doch etwas komplexer.

ob die PKV die Übernahme der Krankenhaus-Kosten verweigern kann, wenn in der Entlassungsanzeige 'gegen ärztlichen Rat beendet' steht? (was im übrigen nicht stimmt).
Was stimmt denn nun? Übrig bliebe dann "Behandlung auf Veranlassung der Klinik gegen deinen Willen beendet", vulgo auch als Rauswurf zu verstehen? Wie ist das genau abgelaufen?

und nein, meine Karte ist schon lange abgelaufen; die Krankenkasse hat keine neue geschickt; befürchte nun, dass ich evtl.
auf der Rechnung sitzenbleibe, ist das rechtlich korrekt?
Vielleicht liegt da ja ein Missverständnis vor: Auf meiner Karte ist kein Ablaufdatum vermerkt, vielmehr ein Ausgabedatum MM/20JJ. In diesem Fall läuft die Karte erst ab, wenn der damit dokumentierte Versicherungsschutz so nicht mehr besteht. Schau bitte nach, ob das auf deiner Karte so oder anders ist.

Wie auch immer - vorgelegt hast du sie bei Behandlungsantritt ja offenbar nicht.Daher noch drei weitere Fragen erorderlich:
1) Hast du die Krankenhausbehandlung deiner PKV innerhalb von 10 Tagen ab deren Beginn angezeigt?
2) Verzichtet dein Versicherer grundsätzlich auf diese Anzeige innerhalb von 10 Tagen?
3) Handelt es sich um ein Krankenhaus, das nicht auch stationäre Kuren und dergleichen im Angebot hat?

Ich bräuchte dringend juristischen Rat, bin aber ratlos, was einen Anwalt pro Patienten betrifft.
Juristischen Rat kannst du hier im Forum wohl nicht erwarten, das wäre m.E. nicht erlaubt. Und ohne Jurist zu sein: Einen Gebühren kostenden Anwalt braucht du allenfalls dann, wenn die PKV die tarifliche Kostenerstattung der Krankenhausrechnung ablehnt (hängt aber auch von den Antworten auf die Fragen 1)-3) ab.

GS
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon GS » 09.04.2026, 22:34

Na schön,
da der TE @weirdo offenbar auf Tauchstation - oder vielleicht ja auch nur im Osterurlaub - steckt, mal dazu die Frage an die zahlreichen Mitleser:
weirdo:
und nein, meine Karte ist schon lange abgelaufen; die Krankenkasse hat keine neue geschickt ...

GS:
Vielleicht liegt da ja ein Missverständnis vor: Auf meiner Karte ist kein Ablaufdatum vermerkt, vielmehr ein Ausgabedatum MM/20JJ. In diesem Fall läuft die Karte erst ab, wenn der damit dokumentierte Versicherungsschutz so nicht mehr besteht. Schau bitte nach, ob das auf deiner Karte so oder anders ist.

Wie ists bei Euch? Ablaufdatum oder Ausgabedatum? Genau hingucken, bei meiner ists ziemlich kleingedruckt. :wink:

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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon RolandPKV » 10.04.2026, 09:54

Ausgabedatum im Format MMJJ.

Mir wurde vor vielen Jahren in einer Arztpraxis gesagt, dass die Karte abgelaufen ist (nur beim Lesen der Daten auf dem Chip ersichtlich). Beim Versicherer eine neue angefordert und erhalten.

GS
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon GS » 10.04.2026, 22:11

Hallo RolandPKV,
bei näherem Hinsehen
Du schreibst
Ausgabedatum im Format MMJJ
ist es auf meiner Karte genauso wie bei Deiner. Zugegeben: Das Format MM20JJ habe ich geschrieben, ohne mir die Karte extra anzusehen. Es war mir nur klar, dass es ein Ausgabe-, aber kein Ablaufdatum ist. So lässt es sich irren ...

Wieso eine Karte mit Ausgabedatum aber so ohne Weiteres irgendwann ablaufen kann? Aber immerhin hattest Du offenbar kein Nachschubproblem wie nach dessen eigener Aussage unser abhanden gekommener TE :wink:

Gruß
von GS

PKVLaie
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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon PKVLaie » 11.04.2026, 01:07

Bei meiner Karte (Conti) steht auch das Ausgabedatum, kein Ablaufdatum.

Ich meine mich zu erinnern, das ich mal mit einer abgelaufenen Karte in einer Praxis war. Ist aber ewig her. Wenn ich mich richtig erinnere, sahen sie das sie abgelaufen war, konnten die Daten aber noch auslesen.
Das sollte eigentlich Indiz genug sein, damit eine vernünftige Krankenhausverwaltung die entsprechende PKV kontaktiert und nachfragt, ob der entsprechende Versicherungsschutz noch besteht und direkt abgerechnet werden kann.

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Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat

Beitragvon weirdo » 11.04.2026, 10:42

Sorry, nein, ich bin nicht abgetaucht, mir ging es nicht so gut und deswegen war ich auch nicht im Netz.
Dass ich die Krankenkasse innerhalb der ersten 10 Tage benachrichtigen muss, wusste ich nicht - werde in meinem Vertrag nachschauen müssen.
Meine Karte ist wohl einfach so abgelaufen laut meinem Hausarzt ist sie nicht mehr gültig.
Mir ging es bei Einlieferung und noch nach 3 Tagen so schlecht, dass mir eigentlich alles egal war.
Entgegen ärztlichen Rat - man wollte ein CT von Organen mit Kontrastmittel machen, gegen das ich hochallergisch bin. Man hat mich regelrecht bearbeitet, es doch machen zu lassen; wollte ich aber nicht. Nachdem nun alle anderen Untersuchungen wohl gemacht wurden und es mir besser ging
wollte ich nach Hause. Da man die gewünschte Untersuchung aufgrund meines Vetos nicht machen konnte, hat man sich viel Mühe gegeben, meine Unterschrift unter das 'entgegen ärztlichen Rat' zu erlangen. Ich unterschrieb, u.a. auch weil das Krankenhaus und das Personal derart schrecklich waren, dass ich nur noch weg wollte und unterschrieb.
Eine Kopie habe ich nicht; werde mich aber um diese bemühen, da ich nicht genau mehr weiss, ob das wirklich so stimmt.
Ich bin sehr unerfahren, was Krankenhaus und Ärzte betrifft; es war das erste Mal KH für mich .
Einen pro Patienten Anwalt gegen die Versicherung benötige ich ohnehin, da man mir mit der Tariferhöhung gleich einen Risikozuschlag noch dazu
gegeben hat - das war vor meinem Krankenhausaufenthalt.
Ich hatte gehofft, hier den Namen eines Anwaltes evtl. zu erfahren.
Danke an alle Beiträge zu meinem Thema ............. beste Grüsse aus Hamburg


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