HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

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HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 01.05.2026, 05:08

Um meine heftige Erhöhung im Komfort-Tarif der Huk zu kompensieren, wollte ich den Selbstbehalt erhöhen. Nun steht in meinen Versicherungsbedingungen, dass ich nach 5 Jahren in einem Tarif auch wieder in einen Tarif mit besseren Leistungen und auch mit einem niedrigeren Selbstbehalt zurück kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Telefonisch hat die HUK noch im letzten Jahr die Auskunft gegeben, man könne zu jeder Zeit auch wieder zu besseren Leistungen/niedrigerem SB zurück. Da habe ich damals nicht allzuviel drum gegeben. Aber die 5 Jahre-Option ist mir schon wichtig.
Nun muss ich ja die Erhöhung des SB auch noch mal mit Unterschrift versehen. In diesem Formular ist nun ein Passus, der sagt, dass ich bei Rückkehr in einen niedrigeren SB eine erneute Gesundheitsprüfung benötige.
Ich habe dann heute erneut angerufen und auf die Versicherungsbedingungen verwiesen und auf die Auskunft vom letzten Jahr. Der Mitarbeiter sagte mir, er sei so geschult worden, dass er sagt, dass eine Rückkehr nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich sei, aber wisse schon auch welchen Passus im Vertrag ich meine… #-o
Er hat dann mit seiner Teamleiterin telefoniert… die wusste leider auch nicht weiter. Ich werde also angerufen…
Jemand ähnliches erlebt oder eine Idee, was da jetzt gilt?
Kann ich wirklich durch diesen komischen Passus mein Recht nach 5 Jahren zurückzukehren „zerschießen“?
Oder gelten die Versicherungbedingungen weiterhin vorrangig?
Im Zweifel würde ich den Passus einfach durchstreichen und schauen wie es weitergeht…..
Hat schon etwas „Geschmäckle“….

eastman
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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon eastman » 01.05.2026, 09:41

Moin,
ich würde mal vermuten, dass die zitierte "5-Jahres-Option" sich auf genau das Jahr 5 nach Versicherungsbeginn bezieht - jedenfalls lauten bei allen
mir bekannten Regelungen ANDERER Versicherer diese Formulierungen so sinngemäß. Also nicht Jahr 6 oder 7 - es ist eine Punktlandung, keine endlose Landebahn, weil: eine Verringerung des Selbstbehaltes bedeutet eine Höherversicherung, weil der Versicherer früher als bisher leisten muß.
Meine Empfehlung also, die Versicherungsbedingungen unter diesem Aspekt erneut lesen. Für eine endlose Rückkehroption müsste ja " ab dem 5. Versicherungsjahr" formuliert sein.

RolandPKV
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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 01.05.2026, 14:39

In den Tarifbedingungen steht dies:

"a) Optionsrecht
Der Versicherungsnehmer kann für jede im Vertrag nach Tarif Komfort versicherte Person verlangen, dass die Versicherung ohne erneute Risikoprüfung in für das Neugeschäft geöffnete höherwertige Tarife umgestellt wird. Die Umstellung kann nur zum 01.01. (erstmalig zum 01.01. des
6. Versicherungsjahres) erfolgen, wenn vor dem Umstellungszeitpunkt 5 Versicherungsjahre (siehe § 8 (2.1) der AVB) lang ununterbrochen
Versicherungsschutz im derzeitigen Tarif bestand. Wird diese Option nicht wahrgenommen, beginnt die 5-Jahres-Frist erneut.

...

Diese Regelungen gelten im gleichen Maß für den Wechsel in eine andere Stufe des Tarifs Komfort mit niedrigerem oder ohne Selbstbehalt."


Also kann man aller 5 Jahre diese Option wahrnehmen, nicht nach 5 Jahren jederzeit. Wenn man nun noch den genauen Passus des Formulars kennen würde könnte man sich eine Meinung bilden, ob dieser Passus wirklich im Widerspruch zu den Tarifbedingungen steht (was ich mir nicht vorstellen kann).

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 01.05.2026, 15:19

Vielen Dank @RolandPKV!
Genau das ist der Passus, den ich meine! Und ich interpretiere ihn genau wie Du!

Der Passus im aktuellen, vor ein paar Tagen heruntergeladenen Formular „Änderungsantrag“ lautet:


Ich habe folgendes zur Kenntnis genommen:

Ich habe meine Selbstbeteiligung erhöht. Möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt die Selbstbeteiligung wieder reduzieren, ist dies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Den Rest kann ich gerne noch einstellen, der hat aber damit nichts zu tun.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 01.05.2026, 15:32

Wenn das wörtlich so drin steht, ist es meiner Meinung nach äußerst unglücklich formuliert. In den ersten knapp 5 Jahren stimmt das natürlich, aber eben nicht nach genau 5, 10, 15 usw. Jahren.

Ich bin zwar ein juristischer Laie, aber dieser Passus kann keinesfalls irgendwelche Regelungen in der Tarifbedingungen aushebeln.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 01.05.2026, 15:42

Vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Ich bin gespannt, was mir die HUK am Telefon sagt. Ich werde das in jedem Fall streichen und im Zweifel eskalieren lassen.
Bist Du selbst bei der HUK?
In der App kannst Du es durchspielen. Passieren kann ja nichts, da das generierte Formular ja noch unterzeichnet werden muss.

Weißt Du, ob das in den neuen Bedingugen immer noch enthalten ist mit der Optionswahl?
Beim Unixex E-Tarif ist woh nur die Option nach 5 Jahren in den ProSelect zu wechseln enthalten.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 01.05.2026, 16:54

Nein, ich bin zum Glück nicht bei der HUK.

Was meinst Du mit "neuen Bedingungen"?

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 01.05.2026, 19:50

@RolandPKV:
die, die bei aktuellen Neu-Verträgen ausgehändigt werden, den Tarif gibt es ja noch.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon PKVLaie » 01.05.2026, 23:14

1234567 hat geschrieben:Vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Ich bin gespannt, was mir die HUK am Telefon sagt.


Was nutzt dir das? Wenn es dir wirklich so wichtig ist, lass es dir schriftlich geben. Jedenfalls wenn die Auskunft in deinem Sinn ist.

Ich halte das aber für eine eher theoretische Diskussion. In jedem Fall werden im Tarif mit SB niedrigere Altersrückstellungen gebildet. D.h., selbst ohne Risikoprüfung wird der Tarif ohne SB nach der Rückkehr teurer als er gewesen wäre, hättest du ihn durchgehend behalten.
M.E. wird es sich nicht rechnen, auch nicht wenn du die SB immer voll ausschöpfst.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 02.05.2026, 14:02

@PKV Laie: natürlich lasse ich es mir schriftlich geben!
Zwischen 600 SB und 0 SB liegen monatlich 350 Euro. Ansonsten gleicher Tarif.

Vermutlich werde ich sowieso nicht mehren in einen Tarif ohne SB zurückkehren.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 02.05.2026, 14:55

Jeden Monat 300 Euro weniger Beitrag (350 minus die auf den Monat umgerechnete SB)?! Das hört sich echt toll an, kann aber mittel- und langfristig nicht funktionieren. Denn wo soll diese enorme Ersparnis denn herkommen?

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 02.05.2026, 15:23

@RolandPKV
das ist mir klar, aber welche Alternative habe ich? Im Moment würde ich erst mal sparen. Letztes Jahr war es auch schon so, dass der 600 SB Tarif kaum gestiegen ist. Da bin ich nicht gewechselt, weil ich mir gedacht habe, hm der wird dann dieses Jahr steigen. Ist er auch um 20 Euro. Meiner Ohne SB aber um 170.

RolandPKV
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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 02.05.2026, 15:42

Ich habe mir mal auf der Seite der HUK Angebote für eine Person Baujahr 1994 angesehen (das entspricht meinem damaligen Eintrittsalter). Der Komfort ohne SB wird für 864 Euro angeboten, das erscheint mir ein ziemlich realistischer Preis zu sein. Aber die mit SB sind unterkalkuliert. SB 300 kostet 704, SB 600 kostet 585. Richtig lustig ist, dass der deutlich leistungsärmere Tarif SelectPro mit SB 600 teurer ist als der Komfort mit gleicher SB.

Die Alternative ist der Verbleib im bisherigen Tarif. Ich weiß, die Ersparnis beim Wechsel ist mega verlockend und man hofft dann gerne, dass es in Zukunft doch nicht ganz so schlimm kommen wird.

Aber es wird ganz schlimm kommen. Schon früher bei den Bisex-Tarifen hatte die HUK viele Tarife unterkalkuliert, was dann eben später in massiven Beitragserhöhungen gemündet ist. Ich habe Beispiele gesehen wo ein bestenfalls mittelmäßiger Tarif mehr gekostet hat als ein realistisch kalkulierter Hochleistungstarif eines anderen Versicherers.

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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon 1234567 » 02.05.2026, 22:04

Vielen Dank @RolandPKV für Deine Mühe.
Also doch besser zurück in die GKV?
in 2025 wäre der Tarif mit 600 SB auch schon deutlich günstiger gewesen. Damals habe ich aber gedacht, der steigt in 2026, also bleibe ich in dem ohne, kann ich ja auch mehr steuerlich wirksam machen.
Nun ist der Beitrag in 2026 aber um 18 Prozent gestiegen im Tarif ohne SB.
Im Tarif mit 600 SB nur 20 Euro total (hatte mir letztes Jahr die Werte aufgeschrieben aus der APP).
Was passiert eigentlich mit den verbleibenden Versicherten, wenn viele vor 55 aus einem Tarif in die GKV wechseln? Erhält der Rest dann quasi die Altersrückstellungen?
Könnte mir tatsächlich vorstellen, dass das viele tun.

RolandPKV
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Re: HUK-Wechsel von Komfort 0 in Komfort 2 also von 0 Selbtbehalt zu 600

Beitragvon RolandPKV » 03.05.2026, 15:18

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Entweder kannst und willst Du Dir die PKV im Alter leisten oder eben nicht.

Die Rückstellungen der ausgeschiedenen Versicherten werden an die verbliebenen vererbt.


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