Nun muss ich ja die Erhöhung des SB auch noch mal mit Unterschrift versehen. In diesem Formular ist nun ein Passus, der sagt, dass ich bei Rückkehr in einen niedrigeren SB eine erneute Gesundheitsprüfung benötige.
Ich habe dann heute erneut angerufen und auf die Versicherungsbedingungen verwiesen und auf die Auskunft vom letzten Jahr. Der Mitarbeiter sagte mir, er sei so geschult worden, dass er sagt, dass eine Rückkehr nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich sei, aber wisse schon auch welchen Passus im Vertrag ich meine…
Er hat dann mit seiner Teamleiterin telefoniert… die wusste leider auch nicht weiter. Ich werde also angerufen…
Jemand ähnliches erlebt oder eine Idee, was da jetzt gilt?
Kann ich wirklich durch diesen komischen Passus mein Recht nach 5 Jahren zurückzukehren „zerschießen“?
Oder gelten die Versicherungbedingungen weiterhin vorrangig?
Im Zweifel würde ich den Passus einfach durchstreichen und schauen wie es weitergeht…..
Hat schon etwas „Geschmäckle“….

