Seite 2 von 2

Verfasst: 24.10.2012, 11:18
von Cassiesmann
Mich würde mehr interessieren, woher die Info kommt, dass die Rückstellungen 6.000€ betragen?

Verfasst: 24.10.2012, 14:17
von SvenSch
Also ich kann es z.B. bei uns einsehen. Daher ist mir 6000,-e bei der langen Versicherungszeit ein Rätsel - es sei denn, da ist was mit "portabler Alterungsrückstellung" und "Nicht portabler Rückstellung" etwas durcheinander geraten. 6000,-€ portable kann schon sein bei der Zeit. Der größere Teil bleibt ja im Unternehmen.

Für Mitleser zum Auseinanderhalten

Verfasst: 24.10.2012, 14:56
von GS
Hallo zusammen,

der Vertrag stammt aus der Zeit vor 2009, bei einem Wechsel des Versicherers bleiben die Alterungsrückstellungen grundsätzlich also bei der "zurückgelassenen" Versichertengemeinschaft, kürzer und für Laien missverständlich "im Unternehmen".

Davon gibt es aber 2 Ausnahmen: 1) die Pflegepflichtversicherung und 2) der gesetzliche Zuschlag von 10% (VAG-Zuschlag, hier seit 2001) auf den Beitrag. Beides wird übertragen und könnte sich in der Summe durchaus bei 6.000 Euro "beläppern", während deutlich mehr und bisher als Betrag ungenannt an die Versichertengemeinschaft vererbt werden dürfte.

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 24.10.2012, 18:22
von SvenSch
Ah, Augen auf beim Eierkauf... so wird ein Schuh draus.