Hallo nochmal,
wegen dem Wechsel in den Tarif Vollmed habe ich mich gestern erkundigt. Der Mitarbeiter, bei dem ich war, schien mir nicht schrecklich kompetent. Der Tarif selbst käme mich auf ca. 140,-- günstiger.
Aber ein Wechsel muss von der DKV genehmigt werden - in Abhängigkeit von meinem Gesundheitszustand. So, als wenn ich in eine andere Versicherung wecnseln wollte.
Meine Frage:
Gibt es rechtlich gesehen einen Anspruch auf Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb der Krankenkasse?????
Gruß Ulli
Schon wieder Beitragserhöhung DKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Vielen Dank für die rasend schnelle Antwort!
In meinem Falle müssten die Tarife (zumindest in etwa) gleichwertig sein, denn ich habe bereits im Moment den besten Versicherungsschutz den es gibt - so die Aussage des Mitarbeiters.
Nun ists natürlich sehr schwierig, die Tarife miteinander exakt zu vergleichen, sicherlich gibts einige Abweichungen. Und im dümmsten Falle wird man behaupten, der Vollmed sei der "bessere"....
Gruß Ulli
In meinem Falle müssten die Tarife (zumindest in etwa) gleichwertig sein, denn ich habe bereits im Moment den besten Versicherungsschutz den es gibt - so die Aussage des Mitarbeiters.
Nun ists natürlich sehr schwierig, die Tarife miteinander exakt zu vergleichen, sicherlich gibts einige Abweichungen. Und im dümmsten Falle wird man behaupten, der Vollmed sei der "bessere"....
Gruß Ulli
im vergleich zu deinen jetzigen tarifen hat der vollmed 5% mehr leistung bei zahnersatz und auch mehr leistung bei kieferorthopädischen leistungen. dann dürften nur fragen zum zahnstatus ausreichen. ich kenne jetzt aber nicht die firmenpolitik der dkv. es gibt gesellschaften, wo wechsel von alten in neue tarife unerwünscht sind. das wird den verkäufern auch mit auf den weg gegeben. es gibt ja auch keine provisionen, wenn minderbeitrag durch einen wechsel ensteht. also erwarte keinen hochmotivierten verkäufer. du kannst dich auch direkt an die dkv wenden und dich beraten lassen.
Hier noch mal das rechtliche aus dem versicherungsvertragsgesetz:
§ 178f VVG
Tarifwechsel
Dritter Abschnitt (Lebens- und Krankenversicherung)
Zweiter Titel (Krankenversicherung)
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
(2) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse.
Hier noch mal das rechtliche aus dem versicherungsvertragsgesetz:
§ 178f VVG
Tarifwechsel
Dritter Abschnitt (Lebens- und Krankenversicherung)
Zweiter Titel (Krankenversicherung)
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
(2) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse.
@Frank
Vielen Dank auch für die sehr detaillierte Antwort!
Es ist mir wichtig, im richtigen Augenblick die Rechte zu kennen und Bezug darauf nehmen zu können. Somit werde ich mich nicht einfach abspeisen lassen, es geht immerhin um glatte 140,-- im Monat.
Bin sehr gespannt, wie die Sache ausgeht! Ich war übrigens direkt in der Geschäftsstelle, dh. dem Mitarbeiter kanns ja eigentlich egal sein, wenngleich ich glaube, dass er sicherlich dazu angehalten wird, mich vom Verbleib in den alten Tarifen zu überzeugen.
Gruß Ulli
Vielen Dank auch für die sehr detaillierte Antwort!
Es ist mir wichtig, im richtigen Augenblick die Rechte zu kennen und Bezug darauf nehmen zu können. Somit werde ich mich nicht einfach abspeisen lassen, es geht immerhin um glatte 140,-- im Monat.
Bin sehr gespannt, wie die Sache ausgeht! Ich war übrigens direkt in der Geschäftsstelle, dh. dem Mitarbeiter kanns ja eigentlich egal sein, wenngleich ich glaube, dass er sicherlich dazu angehalten wird, mich vom Verbleib in den alten Tarifen zu überzeugen.
Gruß Ulli
Krankenversicherung DKV
Wo ich das Problem der DKV für die Zukunft sehe ist, dass die den selben Fehler machen wie die anderen auf dem Markt (die Ihre mit Ihren teuren Tarifen keine Neukunden gewinnen können) und immer wieder neue Tarife auf den Markt bringen mit am Anfang "günstigen" Leistungen. Dies aber auf die dauer nicht funktioniert, da die Versicherten aus den Alttarifen auch in die neuen Tarife wechseln um Beiträge zu sparen, und somit die Beitragsanpassungen meiner Meinung nach vorprogrammiert ist. Und auch der Ansatz Neukunden zu gewinnen und neues gesundes Risiko somit in die Versicherungsgemeinschaft einzuschliessen gleicht sich nach einigen Jahren aus. Somit solltet Ihr einen unabhängigen Fachberater hinzuziehen!
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