Verfasst: 15.04.2010, 10:03
Eine Honorarvereinbarung hat sogar sehr viel mit der GOÄ zu tun.
Sie ist in § 2 der GOÄ geregelt und hat sehr strenge formale Vorschriften, was drin stehen muss und was nicht drin stehen darf.
Eine Honorarvereinbarung wie oben geschildert mit dem Hinweis 1000.- € pauschal kann sich der Arzt höchstrichterlich in die Haare schmieren.
Sowas ist nicht das Papier wert auf dem das steht. Eben aufgrund der GOÄ.
Grüße.
Sie ist in § 2 der GOÄ geregelt und hat sehr strenge formale Vorschriften, was drin stehen muss und was nicht drin stehen darf.
Eine Honorarvereinbarung wie oben geschildert mit dem Hinweis 1000.- € pauschal kann sich der Arzt höchstrichterlich in die Haare schmieren.
Sowas ist nicht das Papier wert auf dem das steht. Eben aufgrund der GOÄ.
Grüße.