Erwerbsunfähigkeit/ wie beenden -Krankengeld

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Erwerbsunfähigkeit/ wie beenden -Krankengeld

Beitragvon Snuffi » 01.04.2008, 20:14

Hallo!

Mein Stiefvater wurde nach einem Schlaganfall im letzten Jahr im August erwerbsunfähig geschrieben. Die PKV hat dann noch bis Anfang Februar weiter Krankengeld gezahlt und dann die Leistung wegen erwerbsunfähigkeit eingestellt.
Jetzt befindet er sich auf dem Weg der Besserung und ist nach meiner Meinung nicht mehr erwerbsunfähig sondern einfach "nur" noch krank. Ich denke, dass er vielleicht in 6-8 Monaten wieder zeitweise arbeiten kann und dann später auch wieder Vollzeit.

Was muss ich tun, dass die PKV (Continentale) ihn wieder als krank und nicht als erwerbsunfähig einstuft, damit wieder Krankengeld gezahlt wird?

Nach meiner Meinung erfolgte die Einstufung als erwerbsunfähig auch viel zu früh und auf anraten der PKV, damit kein Krankengeld mehr gezahlt werden muss.


Danke für Eure Hilfe!


Snuffi

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Re: Erwerbsunfähigkeit/ wie beenden -Krankengeld

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.04.2008, 17:44

Hallo Snuffi!


[quote]Was muss ich tun, dass die PKV (Continentale) ihn wieder als krank und nicht als erwerbsunfähig einstuft, damit wieder Krankengeld gezahlt wird?[/quote]

nichts , das geht nämlich gar nicht.
1. ich nehme an er hat keine Krankentagegeldversicherung mehr (Annahme) da er diese auch nicht bezahlt, sollte es anders sein bitte um Info ob möglicherweise eine Anwartschaft gemacht wurde.
2. wenn er immer noch Krank ist ist das ein Fall, erst muss er wieder Gesund sein und arbeiten gehen und dann bekommt er keine neue Krankengeldversicherung auf Grund der Vorerkrankung.

[quote]Nach meiner Meinung erfolgte die Einstufung als erwerbsunfähig auch viel zu früh und auf anraten der PKV, damit kein Krankengeld mehr gezahlt werden muss. [/quote]

Er bekommt doch sicherlich BU Rente und diese schließt dann wiederrum das Tagegeld aus.
Gruß

Danke für Eure Hilfe!


Snuffi[/quote]

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Beitragvon Snuffi » 07.04.2008, 13:23

Doch die Krankentagegeldversicherung wurde verlängert, weil wir davon ausgegangen sind, dass er irgendwann wieder arbeitet.
Er bekommt kein BU Rente, weil a) nicht beantragt und b) er keinen Anspruch darauf hat, weil er die letzten 5 Jahre nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Ich hab jetzt seinen Arzt angewiesen ein Gutachten zu verfassen, dass bestätigt das er nicht BU ist sondern krank und er auf unbestimmte Zeit krank ist, aber irgendwann wieder arbeiten geht.
Zu Not arbeitet er halt einen Tag und wird dann wieder krank, dann würde die Krankentagegeldversicherung doch wieder zahlen oder nicht?

Danke!

Snuffi

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.04.2008, 15:30

Hallo Snuffi,

da ich den Fall nicht kenne, ist es für mich ziemlich schwierig hier einen Rat zugeben.
Ich nehme an das die Krankentagegeldversicherung auf Anwartschaft gesetzt ist, diese muss also, sollter er Gesund geschrieben werden wieder in Kraft gesetzt werden,
dann sind bestimmt noch Karenztage für die Tagegeldgeschichte und sollte er danach wieder Krankwerden ist das ein sicherer Indiez dafür das er Berufsunfähig ist. Ich glaube nicht das es Ihnen gelingt über die Tagegeldversicherung ein Einkommen zu erzielen. Alles zusammen sehe ich nicht die Möglichkeit durch mal ebenwieder einen Tag arbeitsfähig schreiben in den Genuss von Krankengeld zu kommen. Ein Gutachten das er nicht BU ist sondern Krank ist auch nicht erforderlich, wenn dann hätte mann die BU im ersten Fall durch einen Gutachter anfechten müssen.

Sorry dass ich keine besseren Nachrichten habe.
MfG
R.Maaß

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Beitragvon Snuffi » 07.04.2008, 18:54

Das es besonders einfach ist, glaube ich auch nicht.
Trotzdem finde ich es sehr merkwürdig, dass er so schnell BU geschrieben wurde. Es wurde ihm kaum ermöglicht, durch Teilnahme an Reha Maßnahmen o.ä., seine Gesundheit wieder herzustellen. Meiner Meinung nach, war das Stadium in dem er BU bekommen hat viel zu früh. In diesem Stadium war es ihm aber durch seine Krankheit nicht möglich, sich dagegen zu wehren!

Danke für Ihre Hilfe!

Gruß

Snuffi

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Beitragvon Snuffi » 10.04.2008, 13:31

So, nur mal zu Info für Interessierte:

Nach Telefonat mit der PKV geht es nachträglich gegen die Erwerbsunfähig vorzugehen! Es reicht aus, eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand vorzulegen. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Patient krank ist und seinen Beruf teilweise oder vollständig wieder ausüben kann. Wann er den wieder ausüben kann spielt angeblich dabei keine Rolle.
Die PKV hat natürlich die Möglichkeit die Bescheinigung nicht anzuerkennen und einen Gutachter zu beauftragen, der den Zustand dann überprüft.
Sollte festgestellt werden, dass der Patient krank und nicht BU ist, wird die Zahlung vom Krankengeld wieder aufgenommen, ab dem Tag an dem das Krankengeld damals eingestellt wurde.


Snuffi


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