Arbeitgeber will mich wieder in die GKV abschieben !!!

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Sky
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Arbeitgeber will mich wieder in die GKV abschieben !!!

Beitragvon Sky » 07.12.2006, 20:47

Folgendes Problem beschäftigt mich seit heute:

Mein Verdienst liegt seit drei Jahren (2003,2004,2005) über der Versicherungspflichtgrenze.
Seit 2003 war ich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.
Im April 2006 bin ich in die Private Krankenversicherung gewechselt.

Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, das ich wegen unterschreitens der Versicherungspflichtgrenze in 2006, ab 01.01.2007 wieder versicherungspflichtig in eine gesetzliche Krankenkasse beitreten soll. Die Versicherungspflichtgrenze von 2005 erreiche heuer auch nicht mehr!

In 2007 werde ich aber vorraussichtlich wieder die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Da ich als Angestellter im Außendienst überwiegend mein Einkommen mit Provisionen erziele ist mein Einkommen jedes Jahr schwankend.

Jetzt frage ich mich ob dies von gesetzlichen Seite her rechtens ist? Ich habe gehört das wenn man einmal Privat versichert ist dann immer privat versichert ist. Ich möchte auf keinem Fall ab 2007 wieder in der maroden GKV mit den miserablen Leistungen versichert sein!!!

Mein Einkommen ist nunmal schwankend. Es kann doch nicht angehen das ich 2007 wieder in der GKV bin und dann ab 2008 mich wieder privat versichern kann. Dann aber mit neuem Eintrittsalter und neuen Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag.
Wer weis ob ich bis dahin noch Gesund bin und ich in eine private KV überhaubt noch komme. Ich keine Lust jedes Jahr von der privaten zurück in die gesetzliche zu Wechseln und umgekehrt.

Es sollte doch eigentlich der Wechsel zurück erschwert werden für die Menschen denen die PKV zu teuer geworden ist. Ich habe gelesen das es erst ab dem 55. Lebensjahr definitiv kein zurück mehr gibt.

Was habe ich für Möglichkeiten um dem Wechsel in die GKV zu entkommen? Ich habe schon jetzt Bauchschmerzen wenn ich nächstes Jahr zum Arzt gehe und ihm sagen muss dass ich wieder "normaler" Kassenpatient bin.
Gibt es hinsichtlich der Gesundheitsreform 2007 irgendwelche Änderungen die mich positiv stimmen lassen?

Bin für jeden qualifizierten Tip sehr dankbar.

Gruss Sky

Andi
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Beitragvon Andi » 08.12.2006, 08:43

Du kannst dich ganz einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann bleibst du in der privaten Versicherung. Auch wenn du nochmal unter die Grenze fallen solltest. Du kannst dich an deine alte Krankenkasse wenden oder an eine AOK.

§8 Abs.1 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Und zur Info, falls man wirklich mal ein Jahr pflichtig wird und man möchte später zurück in die Private, dann kann man eine Anwartschaftsversicherung beantragen, wo man ohne Gesundheitsprüfung wieder einsteigen kann.

Sky
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Beitragvon Sky » 08.12.2006, 10:07

Mhh so ganz werde ich noch nicht aus dem § 8 SGB V schlau...
dort steht doch nur..:

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

1.
wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,

bei mir is es aber so das mich die JAEG nicht einholt sondern ich die JAEG von 2005 in 2006 nicht überschreite...
ich denke deshalb will mein AG mich an die gesetzliche abschieben...

mehr kann ich aus dem Paragraphen wirklich nicht ablesen..
gibts irgendwo andere beiträge oder sogar durchführungshinweise von kk wo explicit auf meinen fall zutreffen ?

eine anwartschaft möchte ich nicht abschliessen..dazu kommen ja sowieso noch etwaige zusatzversicherungen (zahn, pflegetagegeld, krankentagegeld) so das die gesetzliche unterm strich noch teurer wird!

ich will in der pkv bleiben ..und bevor ich in der personalabteilung auftauche brauche ich dringend stichhaltige argumente..sonst melden die mich wohl bei der ortsansässigen dak oder aok einfach zum 1.1.07 als pflichtversichert!
man hat mir in dem schreiben zeit bis zum 22.12. gegeben..die zeit rennt also..

für weitere tips bin ich sehr dankbar..

Frank
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Beitragvon Frank » 08.12.2006, 10:18

Also, seit 2003 war du freiwilliges Mitglied und somit nicht versicherungspflichtig. Kannst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Sobald eine Versicherungspflicht bekannt wird, kann man sich auch befreien lassen, wenn man von der Pflichtgrenze eingeholt wird. Ich würde mich einfach an die Krankenkasse wenden.

Sky
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Beitragvon Sky » 08.12.2006, 10:23

Ja seit 01.01.2003 war ich freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV. Die Grenze damals betrug 45.900 Euro.
Das Problem ist jetzt auch das ich in 2006 nichtmal diese Grenze mehr erreiche. Und das wird wohl mein extensielles Problem sein.
Die Grenze holt mich nicht ein, sondern ich habe ganz einfach mal ein sauschlechechtes Jahr gehabt. Und hierfür soll ich nun bestraft werden und wieder in die GKV wandern...
man was sind denn das für Gesetze ?

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Beitragvon Sky » 08.12.2006, 18:12

also begründung vom arbeitgeber:

ich habe die Jahrearbeitsentgeltgrenze in 2006 nicht überschritten. 2006 ist massgeblich weil ich erst in diesem jahr in die pkv gewechselt bin.
es interessiert denen gar nicht das ich 2007 auf jeden fall wieder über die JAEG komme..das wird man einfach lapidar abgespeist das man ja dann 2008 wieder in die pkv wechseln kann...

ich werde jetzt einfach einmal einen befreiungsantrag an meine alte bkk stellen...ich bin ja echt mal gespannt wie die reagieren..
wenns negativ ausgeht und die mich nicht mehr befreien zieh ich vors sozialgericht !

jemand schon ein fall in dieser konstellation bekannt?

die krankenversicherungs-cracks dürfen sich auch gerne mal zu kniffeligen fragen äußern.. ;-)


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