Hallo,
das jetzt alle mit 1. Wohnsitz Deutschland versicherungspflichtig sind, möchten auch die PKVen eine Strafprämie kassieren.
Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.
Welches ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?
Das konnte ich nämlich noch nicht heruasfinden.
Übrigens war ich über den Jahreswechsel im Ausland - habe mich aber nicht abgemeldet. Vielleicht sollte ich das tun?
Strafprämien ab 1.1.2009
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Strafprämien ab 1.1.2009
peewee hat geschrieben:alle mit 1. Wohnsitz Deutschland
Von Erstwohnsitz ist im Gesetz keine Rede.
peewee hat geschrieben:Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.
Auch nicht ganz richtig. Inbesondere sind der erste Monat plus ein Tag „frei“.
Also, man sollte es ganz wörtlich nehmen.
01.01.2009 - 30.06.2009
Der Januar 2009 ist kostenlos
Für Febr. bis einschliesslich Mai 2009 der jeweils ein voller Monatsbeitrag
Ab Juni 2009 nur noch 1/6 des Monatsbeitrages.
Vielleicht ist es sinnvoll, mal zu überlegen, ob man nicht zunächst in einen sehr günstigen Tarif mit sehr hohen SB´s einsteigt um somit der Prämienzuschlag - aber es ist ein Strafzuschlag - möglichst niedrig zu halten und danach in einer anderen Tarif wechselt.
Aber jenes müssten die Experten der priv. Kv. besser beantworten können.
01.01.2009 - 30.06.2009
Der Januar 2009 ist kostenlos
Für Febr. bis einschliesslich Mai 2009 der jeweils ein voller Monatsbeitrag
Ab Juni 2009 nur noch 1/6 des Monatsbeitrages.
Vielleicht ist es sinnvoll, mal zu überlegen, ob man nicht zunächst in einen sehr günstigen Tarif mit sehr hohen SB´s einsteigt um somit der Prämienzuschlag - aber es ist ein Strafzuschlag - möglichst niedrig zu halten und danach in einer anderen Tarif wechselt.
Aber jenes müssten die Experten der priv. Kv. besser beantworten können.
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