Strafprämien ab 1.1.2009

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peewee
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Strafprämien ab 1.1.2009

Beitragvon peewee » 24.07.2009, 14:36

Hallo,

das jetzt alle mit 1. Wohnsitz Deutschland versicherungspflichtig sind, möchten auch die PKVen eine Strafprämie kassieren.

Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.

Welches ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?
Das konnte ich nämlich noch nicht heruasfinden.
Übrigens war ich über den Jahreswechsel im Ausland - habe mich aber nicht abgemeldet. Vielleicht sollte ich das tun? :-k

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Beitragvon Experte_24 » 24.07.2009, 15:30

§193 Abs 4 VVG

dij
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Re: Strafprämien ab 1.1.2009

Beitragvon dij » 24.07.2009, 18:04

peewee hat geschrieben:alle mit 1. Wohnsitz Deutschland


Von Erstwohnsitz ist im Gesetz keine Rede.

peewee hat geschrieben:Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.


Auch nicht ganz richtig. Inbesondere sind der erste Monat plus ein Tag „frei“.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.07.2009, 23:43

Also, man sollte es ganz wörtlich nehmen.

01.01.2009 - 30.06.2009

Der Januar 2009 ist kostenlos

Für Febr. bis einschliesslich Mai 2009 der jeweils ein voller Monatsbeitrag

Ab Juni 2009 nur noch 1/6 des Monatsbeitrages.

Vielleicht ist es sinnvoll, mal zu überlegen, ob man nicht zunächst in einen sehr günstigen Tarif mit sehr hohen SB´s einsteigt um somit der Prämienzuschlag - aber es ist ein Strafzuschlag - möglichst niedrig zu halten und danach in einer anderen Tarif wechselt.

Aber jenes müssten die Experten der priv. Kv. besser beantworten können.

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Beitragvon Experte_24 » 25.07.2009, 20:35

Ganz genau so ist es Praxis. Für einen Monat einen billigen Großschadenstarif nehmen, gleichzeitig mit Beginn 1 Monat später einen "normalen" Tarif wählen. Dazu noch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und fertig.

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Beitragvon Rossi » 26.07.2009, 00:56

Tja, Experte_24, man muss nur wissen, wie man es geschickt anstellt!


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