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Strafprämien ab 1.1.2009
Verfasst: 24.07.2009, 14:36
von peewee
Hallo,
das jetzt alle mit 1. Wohnsitz Deutschland versicherungspflichtig sind, möchten auch die PKVen eine Strafprämie kassieren.
Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.
Welches ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?
Das konnte ich nämlich noch nicht heruasfinden.
Übrigens war ich über den Jahreswechsel im Ausland - habe mich aber nicht abgemeldet. Vielleicht sollte ich das tun?

Verfasst: 24.07.2009, 15:30
von Experte_24
§193 Abs 4 VVG
Re: Strafprämien ab 1.1.2009
Verfasst: 24.07.2009, 18:04
von dij
peewee hat geschrieben:alle mit 1. Wohnsitz Deutschland
Von Erstwohnsitz ist im Gesetz keine Rede.
peewee hat geschrieben:Die Monate 1.1-30.6.2009 voller "Tarifbeitrag" und dann 1/6 eines Beitrages pro Monat.
Auch nicht ganz richtig. Inbesondere sind der erste Monat plus ein Tag „frei“.
Verfasst: 24.07.2009, 23:43
von Rossi
Also, man sollte es ganz wörtlich nehmen.
01.01.2009 - 30.06.2009
Der Januar 2009 ist kostenlos
Für Febr. bis einschliesslich Mai 2009 der jeweils ein voller Monatsbeitrag
Ab Juni 2009 nur noch 1/6 des Monatsbeitrages.
Vielleicht ist es sinnvoll, mal zu überlegen, ob man nicht zunächst in einen sehr günstigen Tarif mit sehr hohen SB´s einsteigt um somit der Prämienzuschlag - aber es ist ein Strafzuschlag - möglichst niedrig zu halten und danach in einer anderen Tarif wechselt.
Aber jenes müssten die Experten der priv. Kv. besser beantworten können.
Verfasst: 25.07.2009, 20:35
von Experte_24
Ganz genau so ist es Praxis. Für einen Monat einen billigen Großschadenstarif nehmen, gleichzeitig mit Beginn 1 Monat später einen "normalen" Tarif wählen. Dazu noch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und fertig.
Verfasst: 26.07.2009, 00:56
von Rossi
Tja, Experte_24, man muss nur wissen, wie man es geschickt anstellt!