Tarifwechsel innerhalb der PKV / hier DKV

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Thormann
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Beitragvon Thormann » 18.02.2008, 14:54

Danke für die Antworten!

Wie wird bei einem Wechsel eigentlich der Beitrag des neuen Tarifes berechnet? Ich stelle mir zwei Möglichkeiten vor:

1.) Es wird der Beitrag gewählt, der meinem damaligen Eintrittsalter in die Versicherung entspricht.

2.) Die Anrechnungsbeträge aus dem Alttarif sind ja im Versicherungsschein ausgewiesen. Diese werden vom Beitrag des neuen Tarifes abgezogen. Dann wird natürlich das Wechseldatum für die Einstufung des Grundbeitrages zugrundegelegt!

Gruß, Thormann

dij
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Beitragvon dij » 18.02.2008, 22:53

Variante 1 ist nicht möglich, weil verschiedene Tarife in der gleichen Zeit im allgemeinen unterschiedlich hohe Alterungsrückstellungen bilden. Es kann aber natürlich nur der tatsächlich "angesparte" Betrag mitgenommen werden.

D.h. ein Wechsel aus einem Tarif A, der sehr hohe AR bildet, in einen Tarif B, der weniger AR bildet, ergibt eine überproportionale Verbilligung gegenüber dem jetzigen Neugeschäftsbeitrag von B (wobei es da eine Kappung geben kann); ein Wechsel aus Tarif B in Tarif A andererseits macht sich viel weniger in der Beitragsminderung bemerkbar.


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