Tarifwechsel innerhalb der PKV / hier DKV

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

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beulli
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Tarifwechsel innerhalb der PKV / hier DKV

Beitragvon beulli » 22.12.2006, 13:17

Hallo,

nun fange ich mal einen neuen Tread an, die Thematik hat sich bereits bei "Schon wieder Beitragserhöhung bei der DKV" so ergeben.

Kurz zusammengefasst:
Ich möchte wegen in meinen Augen horrender Beiträge in meinen Tarifen AM0, ZM3 und SM6 bei der DKV gerne wechseln in den Tarif VOLLMED (aus BR4...?).
Hierzu habe ich in der Filiale in Karlsruhe vorgesprochen, und zwar Ende November. Der Sachbearbeiter versprach, sich zu erkundigen. Nachdem ich bis gestern nichts gehört habe, habe ich selbst mal angerufen und in Erfahrung gebracht, dass dieses Anliegen aus "gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde". Jegliche Nachfrage bzgl. der konkreten Argumente und Erklärungen konnte nicht beantwortet werden, es hiess, ich solle mich schriftlich zu diesem Zwecke an die DKV wenden....

Nun muss ich mich wohl oder übel genauer damit auseinandersetzen, da ich das Gefühl habe, einfach abgewimmelt und mir genaue Inormationen und Möglichkeiten vorenthalten werden. Deshalb möchte ich gleich in meinem Schreiben "richtig" argumentieren.

Daher meine Fragen:

1. Im Moment habe ich ja ein Paket von Tarifen, der angestrebte Tarif Vollmed enthält jedoch komplett alle Teilbereiche. Dh. aus 3 Einzeltarifen würde 1 Tarif entstehen. Gibt es hinsichtlich dieser Tatsache Einschränkungen hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 178f VVG ?

2. Darf die Versicherung wirklich hergehen und einzelne Leistungen der Tarifebereiche miteinander vergleichen (sie weichen in einzelnen Punkten etwas voneinander ab) und das Ergebnis dann genau in ihrem Sinne für sich interpretieren, oder gibt es hier Vorschriften bzgl. der Bewertung des einzelnen Tarife zwecks Vergleichbarkeit im Sinne des Gesetzes?????
Ich mache das mal an einem meiner Phantasie entsprungenem Beispiel fest:
jetztiger Tarif AM0: zahlt Impfung gegen Eichhörnchenbisse nicht
Tarif Vollmed: Zahlt diese Imfpung
Insgesamt sind beide Tarife aber sog. "Vollversicherungen" bzgl. ambulanter Behandlung.
Gesetzt der Fall, ich bin als Försterin tätig und habe schon ein paar solcher Bisse abbekommen, dh. es besteht ein gesundheitliches Risiko und es ist abzusehen, dass ich natürlich diese Imfpung in Anspruch nehmen würde...

Ich gehe stark davon aus, dass die DKV mir als nächstes genau eine solch geartete Argumentation vorlegen wird, also einzelne Punkte herauspicken wird, die gerade hinsichltich meiner Gesundheit im anderen Tarif Vorteile bringen würde.

Grüße aus Karlsruhe
Ulli

Frank
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Beitragvon Frank » 22.12.2006, 13:33

Hallo Ulli,

zu Punkt 1:
Es spielt keine Rolle ob Einzeltarife oder Kompakttarif.

Zu Punkt 2:
Sollte sich eine Leistungsverbesserung ergeben, kann der Versicherer eine Risikoprüfung durchführen. Es ist egal wie groß oder klein die Leistungsverbesserung ist.

Dann ist ein Antrag zu stellen, wo du alle Gesundheitsfragen ausführlich und korrekt beantwortest. Denke nicht, der Versicherer hat alle Informationen. Solltest du den Tarif wechseln und wirklich mal schwer erkranken, wird dieser Antrag nochmal vorgezogen und geprüft, ob du nicht irgendetwas vergessen hast anzugeben und der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann.

Auf diesen Antrag muss die Gesellschaft dann reagieren. Auf mündliche Ausssagen von Mitarbeitern kannst du nichts geben. Alles muss schriftlich laufen.

Sollte der Wunsch auf den Tarifwechsel abgelehnt werden, solltest du schriftlich nach den genauen Gründen fragen.

Gruß
Frank

beulli
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Beitragvon beulli » 22.12.2006, 14:56

Hallo Frank,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hattest mir bereits vor einigen Wochen mal geantwortet: "im vergleich zu deinen jetzigen tarifen hat der vollmed 5% mehr leistung bei zahnersatz und auch mehr leistung bei kieferorthopädischen leistungen".
Deshalb habe ich "zur Sicherheit" die Frage Nr. 2 gestellt. Ich wollte grundsätzlich wissen, ob die einzelnen Bereiche nicht hinsichtlich JEDER einzelnen Leistung verglichen werden dürfen, oder ob von vornherein eigentlich der ambulante Bereich der Vollmed als gleichwertig mit dem AM0 zu betrachten ist...So hatte ich nämlich Deine Antwort von neulich interpretiert und dachte schon, dass es keine Schwierigkeit sein dürfte, den Tarif zu wechseln.
Aus Deiner letzten Antwort entnehme ich aber, dass ich mich getäuscht habe. In diesem Falle wird es für mich als Laie natürlich sehr schwierig, die Korrektheit der Entscheidung der DKV auch zu überprüfen, ich bin ja kein Versicherungsrechtler.

Bin schon jetzt weit über dem Betrag, der vom Arbeitgeber zur Hälfte übernommen wird, da kanns einem Angst und Bang werden...Wie ich ohne korrekte Beratung durch die DKV eine Lösung finden soll, ist mir schleierhaft.

Gruß Ulli

Frank
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Beitragvon Frank » 22.12.2006, 16:23

In diesem Falle wird es für mich als Laie natürlich sehr schwierig, die Korrektheit der Entscheidung der DKV auch zu überprüfen, ich bin ja kein Versicherungsrechtler.


ich kann dir dabei helfen. ich bin selbst bei der dkv versichert und werde in den vollmed wechseln. hätte ich schon letztes jahr machen sollen. meine kontaktdaten findest du im impressum unten.

gruß
frank

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Beitragvon beulli » 23.12.2006, 20:07

Hallo Frank,

ich bedanke mich recht herzlich für das Angebot. Nach meinem Urlaub werde ich die DKV anschreiben, wenn ich die Antwort habe - was zweifelsfrei einige Wochen dauern wird - werde ich mich melden über die genannte Kontaktadresse, evtl. eher. Vielleicht genügt auch bereits der Hinweis auf das Recht des Tarifwechsels, mal sehen, was passiert.

Nun wünsche ich ein schönes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

viele Grüße
Ulli

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Beitragvon Thormann » 23.01.2008, 11:31

Hallo,

ich bin durch Zufall auf diesen Thread gestossen. Zuerst glaubte ich, ich hätte ihn geschrieben :lol:

Auch ich bin nicht von der Betragserhöhung in den Modultarifen der DKV verschont geblieben und habe daraufhin über den Tarifrechner auf der DKV Seite mal den M4/BR4 Tarif für mich ausgerechnet. Unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Rücklagen käme dieser mich deutlich günstiger.

Ich habe daraufhin versucht den Tarif über meinen Ansprechpartner bei der DKV zu wechseln. Dies stieß jedoch nicht auf reges Interesse und endete sogar in der Weigerung mit der Begründung, daß dies einfach nicht möglich sei. Gründe wurden mir nicht genannt.

Daraufhin habe ich ein wenig gelesen und bin auf den §178f VVG gestossen.

Laut meiner Interpretation habe ich das Recht in jedem Fall innerhalb der Versicherung den Tarif zu wechseln. Falls ich die Risikoprüfung der Mehrleistungen des M4/BR4 nicht bestehen würden, kann ich einen Ausschluss der Mehrleistungen verlangen und trotzdem wechseln.

Ist diese Interpretation richtig?

Dannach habe ich versucht direkt über die Zentrale den Tarif schriftlich zu wechseln (Anfang Dezember). Nachdem ich bis Anfang Januar nichts gehört hatte, habe ich dort angerufen und mein Schreiben lag dort auch vor!

Bis heute habe ich sieben mal dort angerufen und wurde mit immer anderen Versprechungen vertröstet. Mal sollte mir ein Wechselangebot sofort zugestellt werden, mal sollte ich zurückgerufen werden. Erhalten habe ich weder das eine noch das andere.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten reagiere. Was habe ich noch für Möglichkeiten? Kann ich die Beiträge stoppen ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

@Ulli

Wie weit bist Du denn jetzt gekommen?

Gruß, Gert

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Beitragvon Frank » 23.01.2008, 11:43

Laut meiner Interpretation habe ich das Recht in jedem Fall innerhalb der Versicherung den Tarif zu wechseln. Falls ich die Risikoprüfung der Mehrleistungen des M4/BR4 nicht bestehen würden, kann ich einen Ausschluss der Mehrleistungen verlangen und trotzdem wechseln.

Ist diese Interpretation richtig?


Nein, du kannst keine Leistungen ausschließen lassen.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten reagiere. Was habe ich noch für Möglichkeiten? Kann ich die Beiträge stoppen ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?


Beiträge mußt du brav weiterbezaheln. Wenn du eine Änderung des Tarifes zum 01.01.08 gewünscht hast, wird der Tarif rückwirkend umgestellt und zuviel gezahlter Beitrag wird dir erstattet.

Bei mir hat es auch lange gedauert. Die Hauptverwaltung sendet den Tarifwechselvorschlag nicht direkt zu dir sondern über die zuständige Geschäftsstelle zu deinem Vertreter. Und der anscheinend keine Lust dir zu helfen.

Ich würde direkt an den Vorstand schreiben. Das hat bei meinem Änderungswunsch geholfen. Plötzlich ging alles ganz schnell.

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Beitragvon Thormann » 23.01.2008, 13:14

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe den §178f wie folgt im Internet gefunden:

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Wie ist denn sonst der letzte Satz zu verstehen?

Der Vertreter hat definitiv keine Lust mir zu helfen, aber anscheinend auch sonst keiner bei der DKV! Daher kam mir ja die Idee mit den Beiträgen als Druckmittel!! Wenn ich nämlich überhaupt keine Antwort erhalte, wird es auch schwierig die Beiträge rückwirkend zu verrechnen :D

Wird eigentlich bei einem Tarifwechsel eine komplette Risikoprüfüng gemacht oder nur was die Mehrleistungen betrifft?

Darf die DKV denn den Wechsel verweigern?

Gruß, Gert

Frank
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Beitragvon Frank » 23.01.2008, 13:53

Beiträge nicht zu zahlen ist kein Druckmittel. Der Versicherer eröffnet einfach das Mahnverfahren.

Mehrleistungen kannst du ausschließen. Das stimmt. Hab ich überlesen. Frage ist nur, ob das auch Sinn macht. Eine Risikoprüfung wird immer als ganzen gemacht. Gut den Zahnbereich kann man ausklammern wenn es hier keine Mehrleistung zu versichern gibt.

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Beitragvon Thormann » 23.01.2008, 13:58

Schon klar mit dem Mahnverfahren! Frage ist nur, wer später Recht bekommt. Klar muß man dafür eine dicke Haut haben...ein anderer Weg ist mir auch lieber!

Hast Du den Brief an den Vorstand per Post gesendet oder per Fax?

Frank
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Beitragvon Frank » 23.01.2008, 14:06

Per Post mit dem ganzen Schriftwechsel, Antrag usw.

GS
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178f ...

Beitragvon GS » 25.01.2008, 00:09

... gibt dem Kunden das Recht, in einen gleichartigen Tarif bei demselben Unternehmen zu wechseln.

Risikozuschläge wegen partieller - vom Versicherungsnehmer vielleicht nicht einmal gewünschter - Mehrleistungen im neuen Tarif kann der Versicherungsnehmer abwenden, indem er den Verzicht auf diese Mehrleistungen erklärt. Aus die Maus.

Ob der Versicherer sie dann ausschließt, ist seine Sache. Er muss aber nicht. Aber vor allem muss der Versicherungsnehmer dafür keine Zuschläge bezahlen.

Also am (Hand)Ball bleiben, Kehrmann, sorry, Thormann.

Beitragszahlung einstellen wäre aber uncool. So ziemlich das Dümmste in dieser Situation.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Naichhalt » 26.01.2008, 17:23

Hallo,

leider kein unbekanntes Problem. Umstellungen sollen verhindert (verlangsamt, erschwert - such Dir was aus) werden.

Die Sache ist die (wie Du schon richtig rausgefunden hast):

Die Umstellung darf nicht abgelehnt werden 178fVVG. Wenn dies getan wird, ist es nicht rechtmässig (manche PKV kümmert sich da aber wenig drum).

Eine Risikoprüfung darf durchgeführt werden - aber nur für die Mehrleistungen. Risikozuschläge sind möglich, ebenso Ausschlüsse (immer nur für die Mehrleistungen).

D.h.:

"Risikozuschläge wegen partieller - vom Versicherungsnehmer vielleicht nicht einmal gewünschter - Mehrleistungen im neuen Tarif kann der Versicherungsnehmer abwenden, indem er den Verzicht auf diese Mehrleistungen erklärt. Ob der Versicherer sie dann ausschließt, ist seine Sache."

Effektiv kommt das aufs gleiche raus! Ein Verzicht des VN auf die Mehrleistung ist das gleiche wie ein Ausschluss dieser- muss beides unterschrieben werden und kommt aufs gleiche raus. Vorsicht hier bei der Abgrenzbarkeit von ausschlüssen. Ein LA für Stoffwechselstörungen, Kreislauferkrankungen und Folgen ist schwer für eine Leistungsabteilung abzugrenzen. Wo hören die Folgen auf... ein Risikozuschlag ist da wesentlich klarer.

Um eine Bearbeitung zu erzwingen würde ich mich zusätzlich beim Ombudsmann beschweren. Dadurch wird Dein Fall zwar wahrscheinlich auch nicht viel schneller bearbeitet (ausser Du erwähnst die Ombudsmannbeschwerde in Deiner Vorstandsbeschwerde...) aber dann wird der PKV vielleicht ein bisschen eher auf die Finger geklopft und der nächste muss nicht 7x dorthinschreiben.

So, ich hoffe, ich konnte damit helfen.

Beste Grüße von

Mir

Robin
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Beitragvon Robin » 02.02.2008, 08:23

Na ja,

wenigstens bin ich nicht alleine mit den Problemen. Kurz zusammengefasst: erst grundsätzliche Ablehnung eines Wechsel (ohne Begründung); danach habe ich massiv Druck gemacht und per e-mail eine Wechselzusage erhalten. Seit Dezember warte ich nun auf ein offizielles Angebot. 5 Anrufe (oh, das muß was verloren gegangen sein, ja wir kümmern uns darum, ja dass tut uns aber leid.....), bis hin zu einem Außendienstler, welcher sich nicht meldet.

Ab nächste Woche geht es dann schriftlich weiter. Aber wenigstens habe ich schon mal die Zusage.

Scheint leider etwas "Masche" zu sein. Vielleicht hat ja der "DKV-Service-Center" einen Tipp? :-k

Gruß

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 03.02.2008, 22:36

Hi Robin Na klar :-),

einfach einen Antrag stellen,
Unterlagen bei mir anfordern , wenn nicht anders möglich,
schneller würde es gehen, einfach in die nächste Geschäftsstelle aufzuschlagen.
Gruß


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