Referendariat/ Beihilfe/ Implantate

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taxos
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Referendariat/ Beihilfe/ Implantate

Beitragvon taxos » 19.01.2010, 19:54

huhu :lol:
so ich starte am 1.2 mein Ref.und suche noch eine Versicherung. Zeitig dran - ich weiss. Ich bin mich auch schon lange Zeit am informieren. Habe auch schon einen Berater. Aber naja...

Wo ich noch nicht so durchblicke sind die Versicherungsleistungen für Zähne. Nicht, dass ich es im Ref. machen lassen möchte, aber ich hätte gerne die Option auf Implantate. Mein Zahnarzt meinte, 4 pro Kiefer seien eine gute Leistung. Sowohl DeBeKa als auch HUK bieten ja 4 Implantate pro Kiefer. Allerdings mit einer Preisstaffelung und im Höchstfall - nach entsprechenden Jahren - auch nur bis 4000€ im Jahr.
DBV hat ja nur im Vision eine Staffelung und der andere Tarif (B?) ist ohne Staffelung.
Bei Signal Iduna blicke ich es gar nicht.

Gibt es den ultimativen Versicherer im Bereich der Zähne?

Ich tendiere im Moment zur DBV. Die DeBeKa gefällt mir im ganzen nicht so (z.B. Rollstuhl bis 620€ :( , kein Einzelzimmer), die HUK erscheint wenig Leistungsstabil und die DBV scheint ja eine der 3 Versicherungen zu sen die sich auf Beamte spezialisiert hat.

Hülfeeeeeee :pb:

diode
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Beitragvon diode » 19.01.2010, 20:12

Glaube du verwechselst da etwas, also Debeka bietet kein Begrenzung was Implantate noch Leistungen für andere Bereich des Zahnerhaltes oder Zahnersatzes bzw. deren Behandlung.

Du sagst, du bist ab dem 01.02 im Refendariat und hast daher somit einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50%.

Sprich du sicherst auch nur 50% privat ab und der Rest wird über den Dienstherren getragen. Daher übernimmt die Private auch nur 50% der Rechnung.
Sinnvoll ist auf jeden Fall für den Bereich der Zähne ein Beihilfeergänzungstarif, der Leistungseinbußen der Beihilfe abfängt.
Längst übernimmt die Beihilfe nicht mehr komplette die 50%....

Wo jetzt in den Debeka Bedingungen von einer Reglementierung im Bereich des Zahnes etwas zu lesen ist, kannst du mir gerne mal zeigen.
Einzige Ausnahme Tarif BE (Beihilfeergänzung) erstattet max. 4000 Euro p.a.
Tarif Z30+Z20A übernehmen 50% der Rechnung und das ohne Begrenzung.....egal ob Summe oder Anzahl der Implante etc.. einzig die med. Notwendigkeit muss gegeben sein.

Wer ein Einbettzimmer haben möchte, da empfehle ich lieber einen Zweibettzimmertarif und ein Krankenhaustagegeld von 50-100 Euro um die Differenz erstattet zu bekommen.

Bei den Hilfsmitteln ist es dasselbe, 50% für einen Rollstuhl entsprechen 1240 Euro Rechnungsbetrag, zzgl. ggf. Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Denke der Debeka Tarif P30+P20A, Z30+Z20A, WK50A, BE/S2 (ka was du für eine Landes oder Bundesbeihilfe erhälst) und PVB sind sehr bedarfsgerecht....

Tarifübersicht :
P = Prozentual für ambulante Behandlung, stationär mit anteiliger Leistung für Wahlleistungen
Z = Tarif für Zähne mit den jeweiligen %-Satz
WK = restlichen % für Wahlleistungen
BE = für Kürzungen der Beihilfe, auch für Zähne mit Begrenzung!!!!
PVB = Pflegepflicht zu dem vereinbarten %-Satz, Rest wieder Beihilfe....

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Beitragvon Frank » 19.01.2010, 20:21

Hallo,

die Beihilfe zahlt während des Referendariats keinen Zahnersatz. Es sei denn eine Behandlung ist unfallbedingt erforderlich.

Bei der SIGNAL IDUNA ist es eigentlich sehr einfach. Der Tarif AB leistet für Zahnersatz jeglicher Art ohne Summenbegrenzung. Dazu passt der AEB, der zusätzliche Beihilfelücken schließt. Wenn du Zahnersatz während des Ref. versichert haben möchtest, mußt du auch bereit sein mehr zu bezahlen.

Ich finde es gut, dass du dir Gedanken über Leistungen machst. Die meisten Refs fragen eigentlich immer nur nach dem günstigsten Monatsbeitrag. [-o<

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Re: Referendariat/ Beihilfe/ Implantate

Beitragvon Cassiesmann » 19.01.2010, 20:24

taxos hat geschrieben:Nicht, dass ich es im Ref. machen lassen möchte, aber ich hätte gerne die Option auf Implantate. Mein Zahnarzt meinte, 4 pro Kiefer seien eine gute Leistung. Sowohl DeBeKa als auch HUK bieten ja 4 Implantate pro Kiefer.

Welcher Tarif der HUK übernimmt Zahnersatz während der Anwärterzeit? ich kenne keinen!

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Beitragvon diode » 19.01.2010, 20:29

Frank hat geschrieben:Hallo,

die Beihilfe zahlt während des Referendariats keinen Zahnersatz. Es sei denn eine Behandlung ist unfallbedingt erforderlich.

Bei der SIGNAL IDUNA ist es eigentlich sehr einfach. Der Tarif AB leistet für Zahnersatz jeglicher Art ohne Summenbegrenzung. Dazu passt der AEB, der zusätzliche Beihilfelücken schließt. Wenn du Zahnersatz während des Ref. versichert haben möchtest, mußt du auch bereit sein mehr zu bezahlen.

Ich finde es gut, dass du dir Gedanken über Leistungen machst. Die meisten Refs fragen eigentlich immer nur nach dem günstigsten Monatsbeitrag. [-o<


das zahnersatz nicht beihilfefähig ist macht einen beihilfeergänzungstarif ja erforderlich, wobei ich da in der regel kein problem sehe.....

zahnbehandlung wird übernommen
zahnersatz, gut zuschuss durch beihilfeergänzung, nofalls halt normale füllung und wenn man dann verbeamtet ist bzw. beamter auf wiederruf, dann lässt man das halt richtig machen? .-p

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Beitragvon taxos » 19.01.2010, 20:30

@diode: also mir hat das mein Debekavertreter so erklärt. max. 4 Implantate pro Kiefer plus Staffelung und bei ~4000€ ist Schluss. Aber ich suche mal in meinen 1000 unterlagen wo das steht;) Moment ;)

@frank: es geht mir wirklich um Leistung. Gerade was Zähne betrifft. da bin ich leider gebeutelt.

Es geht mir auch nicht primär um die Zeit im ref. Da habe ich bestimmt anderes zu tun;) Aber die pkv schließe ich im Idealfall fürs Leben ab. Und später würde ich gerne meinen Zahnersatz wechseln

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Beitragvon taxos » 19.01.2010, 20:38

@cassiesman: Tarif BZA: Für Zahnersatz und Inlays ... in den ersten beiden Kalenderjahren auf jeweils 1000€ Rechnungsbetrag begrenzt, im 3. Kalenderjahr auf 1.500€. Ab dem 4 Kalenderjahr und bei Unfall entfallen die Begerenzungen. Aber 4 Jahre geht das Ref ja auch nicht.

Und danach? Bei Leistungen von A bis Z ... DIe Leistung beträgt pro versicherte Person und Jahr bis zu 4500€. In den erstendrei Versicherungsjahren werden npro versicherter Person und Jahr bis zu 500€ erstattet.

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Beitragvon diode » 19.01.2010, 20:45

also ich weiß ja nicht was er dir da erzählt hat, aber tarif P und Z haben def. keine Begrenzung.

der BE hat eine Begrenzung für den Zuschuss zur Beihilfe (Verbleibende Aufwendungen nach Beihilfe und Tarif P und Z), wobei das je nach Beihilfe gestaffelt ist :

entweder 1.500 im ersten versicherungsjahr, danach 4.100 (für personen mit 60% beihilfefähigkeit)

für personen mit 40% sind es im ersten versicherungsjahr 2250 euro und danach 6.150 euro.... (für personen mit 40% beihilfefähigkeit )

Begrenzung bezieht sich nur auf Tarif BE!
Der Tarif Z ist davon nicht betroffen.....

sofern es dir primär um zeit nach dem ref. geht ist man bei der debeka sehr gut versichert auch während des ref.

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Beitragvon taxos » 19.01.2010, 20:49

@diode: danke! habe es zwar immer noch nicht so ganz verstanden... aber nähere mich dem Verstehen an ;) Vielleicht liegt es auch am Debekavertreter

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Beitragvon diode » 19.01.2010, 20:49

wundert micht, dass der nichtmal die tarif richtige erklären kann,
kann ja ganz offen sein, hab in dem unternehmen damals gelernt, daher kenn ich die tarife auch *g*

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Beitragvon taxos » 19.01.2010, 20:54

wunder NICHT, oder wundert DICH?;)

also etwas konkreter: wenn mein Zahnersatz im Ref. kaputt geht und ich gerne Implantate bräuchte, bekäme ich im Ref. "nur" 1500€ und im 2. Jahr bis 4100€.
Hätte ich nach dem Ref. Bedarf gäbe es weder eine preisliche- noch ein anzahlmäßige Einschränkung?


dann frage ich mal noch was: warum machen die so ein Geheimnis um ihre Gesundheitsfragen?

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Beitragvon diode » 19.01.2010, 21:00

so jetzt mal ein beispiel.....vereinfacht, die richtige leistungsabrechnung wär jetzt zu kompliziert...

Rechnung für ein Implantat (1500 Euro) im 1.Versicherungsjahr

Debeka Tarif Z übernimmt 50%, sprich 750 Euro!
Dann, da die Beihilfe nichts erstattet, kommt der Tarif BE zum Einsatz, der den Rest erstatten würde, ggf. auch freiweilige leistungen des vr (steht auch in den bedingungen so drin)

Und bei dem Tarif BE gibt es eine Begrenzung sprich du kriegst für Zähne, Brille, Heilpraktiker, ambulante wie stationäre Sache, die die Beihilfe nicht mehr so erstattet, aber sonst beihilfewürdig sind einen Zuschuss bis max. zu o.g. Grenzen....
Daher immer den Beihilfebescheid mit zu Abrechnung geben, damit der Leistungsprüfer bzw. Sachbearbeiter sieht, dass die Beihilfe nix erstattet hat...

Hoffe das ist jetzt etwas klarer geworden.

Sofern du aus dem Ref. raus bist und verbeamtet bist, übernimmt die Beihilfe auch Zahnersatz, sodass der BE nur im Falle einer Kürzung zum Tragen käme...

Und ja es wundert mich, dass der Vertreter, dass so komisch erklärt hat mit 4 Implantaten, schließlich ist die Debeka Marktführer in der PKV und gerade bei Beamten an sich immer erste Wahl. Ein Autoverkäufer sollte ja die grundlegenden Sachen eines Automobils erklären können

Würde immer auf die Qualifkation des Beraters achten, also ob Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt, Versicherungsbetriebswirt etc...
Notfalls Infodokument zur PKV von Finanztest besorgen und abzeichnen lassen, ggf. auch mal die Bedingungen durch die Verbrauchzentrale prüfen lassen. Eventuell auch mal bei der Zentrale anrufen und jmd. aus der Leistungsabteilung verlagen und sich dort nach den Leistungen erkundigen, die Mitarbeiter haben damit jeden Tag zu tun und werden das zu 99% richtig erklären können.

ansonsten einfach mal ein blick ins kleingedruckte :

http://www.debeka.de/service/bedingunge ... tml#300100

mb/kk
tarif p/z
und tarif be

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Beitragvon taxos » 19.01.2010, 21:24

die Qualifikation des Debekaberaters ist ja Debekaberater;) oder eben auch nicht *g*
Ach es ist echt schwer. Dass die Debeka gut ist habe ich ja mittlerweile verstanden. Aber mein Bauchgefühl sagt mir was anderes.

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Beitragvon diode » 19.01.2010, 21:54

gibt ja nicht soviele anbieter......

AXA, DBV, DKV, SIGNAL.....


würde mir das hier schnappen :
http://www.test.de/themen/versicherung- ... 2/1756002/

und das mit jeder versicherung durchgehen.....

andere punkte sind neben der leistung, die beitragsstabilität und die wirtschaftlichkeit des unternehems....sprich kosten-ertragsverhältnis

beitragsstabiltät wird in jedem angebot mit ausgewiesen, über einen zeitraum von 10 jahren (sofern der tarif so lange am markt ist)

ansonsten gibts hier noch einen test :

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 1/1450626/

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.01.2010, 23:14

Hallo taxos

[quote]Aber mein Bauchgefühl sagt mir was anderes[/quote]

Höre auf deinen Bauch :-) wenn du Hunger hast, solltest du was essen :-)
eine Krankenversicherung sollte immer mit einem sogenannten Zieltarif ausgewählt werden. Ich würde mich also gar nicht so sehr mit dem Referendartarif auseinandersetzen sondern gleich mit dem Tarif welcher nach der Lehrzeit :-) kommt.

Ich leiste bei allen DeBeKaner Abbitte .-. .-. ich war wirklich der Meinung das die DeBeka nur 50 % vom Rechnungsbetrag eines Rollstuhles erstattet in einem Beamtentarif also nur 310 € von 620. Ich bitte mir das nachzusehen und gleichzeitig ein Schriftstück zukommen zu lassen wo das steht. Danke
MfG
R.Maaß


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