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Widerrufsrecht PKV - Lückenlose versicherungszeit?

Verfasst: 22.10.2010, 13:17
von Leorio
Hallo

ich habe folgendes Problem mit meiner PKV. Und zwar bin ich seit dem 01.10.10 wieder in Deutschland nach mehrjährigen auslandsaufenthalt. Ich habe mich im Oktober dann bei einer PKV angemeldet, habe dann aber 2 tage später von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht da ich auf ein besseres angebot gestoßen bin.

Nun hat sich folgende situation ergeben. Die PKV will denn vertrag nicht kündigen da diese sagt das sie verpflichtet ist auf einen folgeversicherungsnachweis zu warten. Diesen habe ich noch nicht bekommen müsste ich aber nächste woche haben.

Meine erste Frage, bin ich misinformiert das bei dem Gebrauch des Widerrufsrechts die Situation solche ist das der Vertrag rechtlich nie existiert hat? D.h. man geht nicht davon aus das es einen Vertrag gegeben hat und dieser gekündigt wurde sondern das man sich nie geeinigt hat. Wenn dem so ist, kann diese PKV darauf beharren mich erstmal nicht zu entlassen?

Zweitens, angenommen das meine neue versicherung mich vom 01.11.2010 versichert, dann wäre mein Versicherungsschutz im Oktober bei der widerrufenen PKV und würde erst zum November hin wechseln. Bei der alten Versicherung existieren jedoch wartezeiten. Dementsprechend bin ich gerade gar nicht versichert da die PKV mich in diese Wartezeiten gelegt hat und meine neue versicherung erst ab nächsten Monat greift?

Ist das rechtens? also das man bei krankenvollversicherung erstmal sagen kann: 3 monate auf ihr eigenes risiko?

hoffe das scenario ist nicht zu unübersichtlich. Vielen dank für die hilfe

Verfasst: 22.10.2010, 20:38
von Philipp Mättig
Hallo,
ich mach's mal kurz. Sie sind seit 01.10. verpflichtet versichert zu sein. Sie haben einen Antrag auf KV bei A gestellt. Der Widerruf ist fristgerecht eingegangen. A will einen Nachweis, das ist rechtlich einwandfrei. Haben Sie bei B ab 01.10. einen Versicherungsschutz ist alles in Ordnung und A entlässt Sie. Haben Sie bei B ab 01.11. einen Vertrag, darf A Sie nicht rauslassen zum 01.10.
Ab 01.11. könnte A es dann zwar, wird es aber nicht machen. Sie müssen bei A die Mindestvertragslaufzeit einhalten oder bis zur ersten BAP warten.

Gruß
Philipp
Ps. Reden wir bei B von Conti Economy ? Dann wäre A vielleicht doch eine Option ;-)

Re: Widerrufsrecht PKV - Lückenlose versicherungszeit?

Verfasst: 28.10.2010, 22:31
von glanceboden
Leorio hat geschrieben:Hallo

ich habe folgendes Problem mit meiner PKV. Und zwar bin ich seit dem 01.10.10 wieder in Deutschland nach mehrjährigen auslandsaufenthalt. Ich habe mich im Oktober dann bei einer PKV angemeldet, habe dann aber 2 tage später von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht da ich auf ein besseres angebot gestoßen bin.

Nun hat sich folgende situation ergeben. Die PKV will denn vertrag nicht kündigen da diese sagt das sie verpflichtet ist auf einen folgeversicherungsnachweis zu warten. Diesen habe ich noch nicht bekommen müsste ich aber nächste woche haben.

Meine erste Frage, bin ich misinformiert das bei dem Gebrauch des Widerrufsrechts die Situation solche ist das der Vertrag rechtlich nie existiert hat? D.h. man geht nicht davon aus das es einen Vertrag gegeben hat und dieser gekündigt wurde sondern das man sich nie geeinigt hat. Wenn dem so ist, kann diese PKV darauf beharren mich erstmal nicht zu entlassen?

Zweitens, angenommen das meine neue versicherung mich vom 01.11.2010 versichert, dann wäre mein Versicherungsschutz im Oktober bei der widerrufenen PKV und würde erst zum November hin wechseln. Bei der alten Versicherung existieren jedoch wartezeiten. Dementsprechend bin ich gerade gar nicht versichert da die PKV mich in diese Wartezeiten gelegt hat und meine neue versicherung erst ab nächsten Monat greift?

Ist das rechtens? also das man bei krankenvollversicherung erstmal sagen kann: 3 monate auf ihr eigenes risiko?

hoffe das scenario ist nicht zu unübersichtlich. Vielen dank für die hilfe





Ich stimme meinem Vorredner zu. Allerdings sind Sie - je nach Gesellschaft - in einer guten Situation, insofern als dass beinah alle Versicherer Ihre Zahlen für die aktuelle BAP 2010 veröffentlicht haben.

Sollten Sie nun also den Versicherer und den Tarif preis geben, könnten wir Ihnen vertiefend weiterhelfen.

BG

Verfasst: 29.10.2010, 10:04
von Roland Gutsch
Hallo glanceboden,

ich werde aus Ihren Antworten nicht ganz schlau. In anderen Beiträgen biteen Sie Fragestellern an, einen guten Vermittler zu empfehlen - demnach sieht es so aus, als seinen Sie zufriedener Kunde / Verbraucher.

Hier bieten Sie Hilfe an, wie das nur ein Vermittler / Makler kann.

Sind Sie Verbraucher oder Vermittler?

Gruß
RG