Widerrufsrecht PKV - Lückenlose versicherungszeit?
Verfasst: 22.10.2010, 13:17
Hallo
ich habe folgendes Problem mit meiner PKV. Und zwar bin ich seit dem 01.10.10 wieder in Deutschland nach mehrjährigen auslandsaufenthalt. Ich habe mich im Oktober dann bei einer PKV angemeldet, habe dann aber 2 tage später von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht da ich auf ein besseres angebot gestoßen bin.
Nun hat sich folgende situation ergeben. Die PKV will denn vertrag nicht kündigen da diese sagt das sie verpflichtet ist auf einen folgeversicherungsnachweis zu warten. Diesen habe ich noch nicht bekommen müsste ich aber nächste woche haben.
Meine erste Frage, bin ich misinformiert das bei dem Gebrauch des Widerrufsrechts die Situation solche ist das der Vertrag rechtlich nie existiert hat? D.h. man geht nicht davon aus das es einen Vertrag gegeben hat und dieser gekündigt wurde sondern das man sich nie geeinigt hat. Wenn dem so ist, kann diese PKV darauf beharren mich erstmal nicht zu entlassen?
Zweitens, angenommen das meine neue versicherung mich vom 01.11.2010 versichert, dann wäre mein Versicherungsschutz im Oktober bei der widerrufenen PKV und würde erst zum November hin wechseln. Bei der alten Versicherung existieren jedoch wartezeiten. Dementsprechend bin ich gerade gar nicht versichert da die PKV mich in diese Wartezeiten gelegt hat und meine neue versicherung erst ab nächsten Monat greift?
Ist das rechtens? also das man bei krankenvollversicherung erstmal sagen kann: 3 monate auf ihr eigenes risiko?
hoffe das scenario ist nicht zu unübersichtlich. Vielen dank für die hilfe
ich habe folgendes Problem mit meiner PKV. Und zwar bin ich seit dem 01.10.10 wieder in Deutschland nach mehrjährigen auslandsaufenthalt. Ich habe mich im Oktober dann bei einer PKV angemeldet, habe dann aber 2 tage später von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht da ich auf ein besseres angebot gestoßen bin.
Nun hat sich folgende situation ergeben. Die PKV will denn vertrag nicht kündigen da diese sagt das sie verpflichtet ist auf einen folgeversicherungsnachweis zu warten. Diesen habe ich noch nicht bekommen müsste ich aber nächste woche haben.
Meine erste Frage, bin ich misinformiert das bei dem Gebrauch des Widerrufsrechts die Situation solche ist das der Vertrag rechtlich nie existiert hat? D.h. man geht nicht davon aus das es einen Vertrag gegeben hat und dieser gekündigt wurde sondern das man sich nie geeinigt hat. Wenn dem so ist, kann diese PKV darauf beharren mich erstmal nicht zu entlassen?
Zweitens, angenommen das meine neue versicherung mich vom 01.11.2010 versichert, dann wäre mein Versicherungsschutz im Oktober bei der widerrufenen PKV und würde erst zum November hin wechseln. Bei der alten Versicherung existieren jedoch wartezeiten. Dementsprechend bin ich gerade gar nicht versichert da die PKV mich in diese Wartezeiten gelegt hat und meine neue versicherung erst ab nächsten Monat greift?
Ist das rechtens? also das man bei krankenvollversicherung erstmal sagen kann: 3 monate auf ihr eigenes risiko?
hoffe das scenario ist nicht zu unübersichtlich. Vielen dank für die hilfe