Wechsel BestMed
Verfasst: 09.02.2011, 09:50
Liebes Forum,
vor meiner Frage vielleicht erstmal kurz die Rahmendaten:
Bin knapp über 40 Jahre alt, seit knapp über 10 Jahren in der PKV und Angestellter; ich war früher bei der Victoria mit dem Modultarif AN, SB2+3 und ZB100….wie bekannt wurde die Victoria ja von der DKV übernommen und wie hier im Forum ebenfalls bekannt gab es letzter Zeit schon ziemlich üble Tariferhöhungen bei diesem Modultarif.
Daher habe ich einen Wechsel in den (günstigern) BestMed BM4 beantragt --- und auch ganz brav und sorgfältig alle Gesundheitsfragen zur Risikoprüfung beantwortet; die Fragen bezogen sich hier auf die letzten 5 Jahre. Nun kam die Antwort der DKV:
Die gute Nachricht…ich darf wechseln…..die schlechte ….nur mit Risikozuschlag….
Daher nun meine Fragen
1)
Ein Teil des Risikozuschlages wurde auf Basis einer Rechnung begründet, die ich im Jahr 2003 eingereicht habe und die ein erhöhtes (potentielles) Gesundheitsrisiko ausweist; Behandlungen oder ähnliches mussten im Anschluß aber nicht erfolgen und (zum Glück) habe ich auch keinerlei Beschwerden oder musste seit dem daraufhin behandelt werden noch wurden seit dieser Rechnung irgendwelche Untersuchungen durchgeführt….
Um den Sachverhalt nochmals ganz klar zu stellen: 2003 wurde eine potentielle Gesundheitsgefahr entdeckt….es sind aber keine weiteren Untersuchungen angeraten oder gemäß Arzt notwendig…auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind nicht notwendig.
Was ich nicht verstehe….die Gesundheitsfragen beim Antrag beziehen sich auf die letzten 5 Jahre…d.h. als „Neukunde“ wäre mir für diese „alte“ Sache kein Risikozuschlag berechnet worden….jetzt aber schon? Ist das rechtlich zulässig???
2)
Ein anderer Teil des Risikozuschlags bezieht sich auf eine aktuelle Behandlung – soweit auch für mich verständlich.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass bei einem Tarifwechsel mein Gesundheitszustand bei „erstmaligen“ Eintritt in die PKV angezogen wird und der Risikozuschlag nur auf die Mehrleistungen erhoben werden kann.
Dementsprechend habe ich den Hinweis aus dem Forum aufgenommen und nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Mehrleistungen zu meinem jetzigen Tarif gefragt….Antwort war: Das kann man im BestMed als Kompakttarif so nicht machen, da wird ganzheitlich kalkuliert….man kann höchstens bestimmte Krankheiten komplett ausschließen (wo mir aber von abgeraten wurde – gibt auch den einen bis anderen guten Berater)….und grundsätzlich hat der BestMed in einigen Bereichen eine Mehrleistung (ist mir auch bewusst – dafür in anderen Bereichen auch heftige Minderleistungen)…
Der gesamte Risikozuschlag würde knapp 15% betragen….gegenüber meinem alten Tarif könnte ich im Monat trotzdem ca. 100 EUR sparen….da ich für meine Kinder auch noch Beiträge zahlen muß, wäre das sogar eine „Effektiveinsparung“ (max. AG-Zuschluß ist erreicht).
Nun ist es so, dass 100 EUR mehr im Monat ganz nett sind – aber nun auch nicht der „ganz große Wurf“….gegenüber dem BestMed habe ich ja aktuell auch entscheidende Mehrleistungen…wie z.B. keine SB beim Zahnarzt, keine Beschränkung bei Brillengläsern u.ä….laut Aussage der DKV soll der BestMed aber besonders beitragsstabil sein…
Mein Berater meint, ist sollte das Angebot annehmen, weil ich später vielleicht gar nicht mehr in den BestMed wechseln könnte…
Daher meine Fragen:
1) Ist die Kalkulation des Risikozuschlages so rechtlich zulässig?
2) Wie ist Meinung der Experten – wechseln oder im „alten“ Tarif
bleiben (habe was das Thema wechseln angeht keine Erfahrung – wäre das erste Mal)?
Schöne Grüße aus dem Süden und vielen Dank Euch allen im Voraus,
Karsten
vor meiner Frage vielleicht erstmal kurz die Rahmendaten:
Bin knapp über 40 Jahre alt, seit knapp über 10 Jahren in der PKV und Angestellter; ich war früher bei der Victoria mit dem Modultarif AN, SB2+3 und ZB100….wie bekannt wurde die Victoria ja von der DKV übernommen und wie hier im Forum ebenfalls bekannt gab es letzter Zeit schon ziemlich üble Tariferhöhungen bei diesem Modultarif.
Daher habe ich einen Wechsel in den (günstigern) BestMed BM4 beantragt --- und auch ganz brav und sorgfältig alle Gesundheitsfragen zur Risikoprüfung beantwortet; die Fragen bezogen sich hier auf die letzten 5 Jahre. Nun kam die Antwort der DKV:
Die gute Nachricht…ich darf wechseln…..die schlechte ….nur mit Risikozuschlag….
Daher nun meine Fragen
1)
Ein Teil des Risikozuschlages wurde auf Basis einer Rechnung begründet, die ich im Jahr 2003 eingereicht habe und die ein erhöhtes (potentielles) Gesundheitsrisiko ausweist; Behandlungen oder ähnliches mussten im Anschluß aber nicht erfolgen und (zum Glück) habe ich auch keinerlei Beschwerden oder musste seit dem daraufhin behandelt werden noch wurden seit dieser Rechnung irgendwelche Untersuchungen durchgeführt….
Um den Sachverhalt nochmals ganz klar zu stellen: 2003 wurde eine potentielle Gesundheitsgefahr entdeckt….es sind aber keine weiteren Untersuchungen angeraten oder gemäß Arzt notwendig…auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind nicht notwendig.
Was ich nicht verstehe….die Gesundheitsfragen beim Antrag beziehen sich auf die letzten 5 Jahre…d.h. als „Neukunde“ wäre mir für diese „alte“ Sache kein Risikozuschlag berechnet worden….jetzt aber schon? Ist das rechtlich zulässig???
2)
Ein anderer Teil des Risikozuschlags bezieht sich auf eine aktuelle Behandlung – soweit auch für mich verständlich.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass bei einem Tarifwechsel mein Gesundheitszustand bei „erstmaligen“ Eintritt in die PKV angezogen wird und der Risikozuschlag nur auf die Mehrleistungen erhoben werden kann.
Dementsprechend habe ich den Hinweis aus dem Forum aufgenommen und nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Mehrleistungen zu meinem jetzigen Tarif gefragt….Antwort war: Das kann man im BestMed als Kompakttarif so nicht machen, da wird ganzheitlich kalkuliert….man kann höchstens bestimmte Krankheiten komplett ausschließen (wo mir aber von abgeraten wurde – gibt auch den einen bis anderen guten Berater)….und grundsätzlich hat der BestMed in einigen Bereichen eine Mehrleistung (ist mir auch bewusst – dafür in anderen Bereichen auch heftige Minderleistungen)…
Der gesamte Risikozuschlag würde knapp 15% betragen….gegenüber meinem alten Tarif könnte ich im Monat trotzdem ca. 100 EUR sparen….da ich für meine Kinder auch noch Beiträge zahlen muß, wäre das sogar eine „Effektiveinsparung“ (max. AG-Zuschluß ist erreicht).
Nun ist es so, dass 100 EUR mehr im Monat ganz nett sind – aber nun auch nicht der „ganz große Wurf“….gegenüber dem BestMed habe ich ja aktuell auch entscheidende Mehrleistungen…wie z.B. keine SB beim Zahnarzt, keine Beschränkung bei Brillengläsern u.ä….laut Aussage der DKV soll der BestMed aber besonders beitragsstabil sein…
Mein Berater meint, ist sollte das Angebot annehmen, weil ich später vielleicht gar nicht mehr in den BestMed wechseln könnte…
Daher meine Fragen:
1) Ist die Kalkulation des Risikozuschlages so rechtlich zulässig?
2) Wie ist Meinung der Experten – wechseln oder im „alten“ Tarif
bleiben (habe was das Thema wechseln angeht keine Erfahrung – wäre das erste Mal)?
Schöne Grüße aus dem Süden und vielen Dank Euch allen im Voraus,
Karsten