@ Zerzenser
Da in einem anderen Forum (in dem Sie Ihre Frage ebenfalls gepostet haben), Bezug auf meine Aussagen genommen wurde, möchte ich kurz ergänzen / klarstellen:
Ihr Punkt:
Entziehungskuren (Entgiftung, Entziehung, Entwöhnung)
Meine Anmerkung:
Gehört zum Kriterium stationäre Behandlung / Psychotherapie / Wahl des Behandlers / ggf Ausland
Der übliche Verdächtige hat nun unterstellt, ich meinte damit, dass Anspruch auf eine Entziehungskur im Ausland bestünde. Die Phantasie ging dann (tiefsinnigerweise - evt witzig gemeint, mir aber unverständlich) sogar soweit mit ihm durch, dass er "Saufen" und "Koksen" im Ausland behandelbar sehen wollte - bzw. unterstellte, ich meinte das.
Zur Erläuterung:
Es geht bei Entzug um den §5.1 der MB/KK:
Keine Leistungspflicht besteht, für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Erziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
Grundsätzlich sind also solche Leistungen ausgeschlossen. Es gibt aber im Markt (Teil-)Erweiterungen, z.B. für die erste Entziehungs-Maßnahme. Diese müssen dann im Zusammenhang mit den von mir "stichwortartig" aufgeführten anderen Bestimmungen gesehen werden.
"stationäre Behandlung / Psychotherapie / Wahl des Behandlers / ggf Ausland".
Ich hatte bei meinen kurzen Anmerkungen zu einigen Punkten nicht den Anspruch, Ihnen eine Beratung (schon gar keine umfassende / abschließende) zur PKV oder zu einzelnen Kriterienpunkten zuteil werden zu lassen. Es waren lediglich einige Anmerkungen zu Fakten, die Sie noch beachten sollten.
Ich nehme an, dass Sie meinen Kommentar auch so verstanden haben.
Freundliche Grüße