Hallo,
Ich habe eine kurze Frage zur Abrechnung und zu den Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung:
Ich war 2008 in der Notfallaufnahme im Krankenhaus. Dort wurde ich behandelt, konnte aber sofort wieder nach Hause. Ich bin auch selber ins Krankenhaus gefahren (Also kein Krankenwagen). Ist dies nun für die Krankenversicherung Abrechnungstechnis eine ambulante Behandlung oder schon eine stationäre Behandlung?
Wo muss ich diese Behandlung in den Gesundheitsfragen angeben? Bei der Frage: Letzten 3 Jahre Ambulant oder bei der Frage: Letzten 5 Jahre Stationär?
Notfallaufnahme im Krankenhaus Ambulant oder Stationär?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo CSS,
Das war eine ambulante im Krankenhaus, eine stationäre Behandlung erfolgte hier nicht.
Auch ein teilstationärer Aufenthalt ist hier nicht gegeben. Kannst Dir aber hier mal anschauen:
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2004 ... onaer.html
Das war eine ambulante im Krankenhaus, eine stationäre Behandlung erfolgte hier nicht.
Auch ein teilstationärer Aufenthalt ist hier nicht gegeben. Kannst Dir aber hier mal anschauen:
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2004 ... onaer.html
Kann ich mich als privater Patient eigentlich selbst entscheiden in welches Krankenhaus ich gebracht werde? Ich bin neu nach Berlin gezogen und wollte mich mal über einige spezialkliniken über das Portal informieren (klicken). Bei mir geht es quasi um Herznotfälle. Ich möchte aber vermeiden, dass einfach nur in das nächste Krankenhaus geliefert werde. Hat man hier Handlungsmöglichkeiten also auch noch während des Notfalls?
Klar hast du die freie Auswahl unter den nahc den AVB anerkannte Kliniken (das sind bis auf wenige fast alle).
Grundsätzlich ist die freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl der Patienten durch den jeweiligen Notarzt zu gewährleisten,
soweit es medizinisch oder einsatztaktisch verantwortet werden kann. Kann der
Patient nicht selbst entscheiden, welches Krankenhaus angefahren werden soll, ist das
nächstgelegene geeignete Krankenhaus anzufahren.
Ob Du das nach einer schweren Herzattacke aber noch kannst (und willst) und ob das verantwortbar ist, kann man hier natürlich nicht entscheiden. Das ist aber auch kein Versicherungsproblem.
Grundsätzlich ist die freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl der Patienten durch den jeweiligen Notarzt zu gewährleisten,
soweit es medizinisch oder einsatztaktisch verantwortet werden kann. Kann der
Patient nicht selbst entscheiden, welches Krankenhaus angefahren werden soll, ist das
nächstgelegene geeignete Krankenhaus anzufahren.
Ob Du das nach einer schweren Herzattacke aber noch kannst (und willst) und ob das verantwortbar ist, kann man hier natürlich nicht entscheiden. Das ist aber auch kein Versicherungsproblem.
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- Postrank7
- Beiträge: 486
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Als Versicherungsmakler (der Sie ja nicht sind) wäre ich vorsichtig mit solchen Ratschlägen. Auch wenn es nach den Schilderungen vom TE so klingt, als ob Ihr Tipp "gefahrlos" für ihn sein könnte - bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen kann man nicht penibel genug sein.
Wir raten immer dazu, sich Kopien der Patientenkatei von den behandelnden Ärzten zu besorgen - nicht um diese eins zu eins dem Versicherer weiter zu leiten, sondern um die dort dokumentierten Eintragungen bei der Beantwortung mit zu berücksichtigen.
Freundliche Grüße
Wir raten immer dazu, sich Kopien der Patientenkatei von den behandelnden Ärzten zu besorgen - nicht um diese eins zu eins dem Versicherer weiter zu leiten, sondern um die dort dokumentierten Eintragungen bei der Beantwortung mit zu berücksichtigen.
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