Arztauskunft/Akteneinsicht Schweigepflichtsentbindung
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Arztauskunft/Akteneinsicht Schweigepflichtsentbindung
Hallo,
Ich bin privat Versichert und habe die generelle Einwilligung der Schweigepflichtsentbindung aus persönlichen und Datenschutzgründen nicht abgegeben.
Ich habe zur Zeit keinen "Hausarzt", da ich keinen gebracht habe. Wenn ich jetzt erstmalig zu einem neuen Arzt gehe, kann es ja sein, dass die Krankenversicherung eine Arztanfrage stellt. Wenn der Arzt nun mitteilt, dass ich ganz neu dort bin und keine (lange) Akte habe, was passiert dann?
Kann die Krankenversicherung z.B. alle Allgemeinmediziner/Ärzte im Umkreis von 10 KM fragen ob dort eine Akte von mir angelegt wurde?
(Hintergrund: Die Krankenversicherung glaubt mir nicht, dass ich in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt war und möchte die Leistung verweigern bzw. mit allen Mitteln versuchen, sich aus der Leistung zu entziehen.)
Danke für eure Antworten.
Ich bin privat Versichert und habe die generelle Einwilligung der Schweigepflichtsentbindung aus persönlichen und Datenschutzgründen nicht abgegeben.
Ich habe zur Zeit keinen "Hausarzt", da ich keinen gebracht habe. Wenn ich jetzt erstmalig zu einem neuen Arzt gehe, kann es ja sein, dass die Krankenversicherung eine Arztanfrage stellt. Wenn der Arzt nun mitteilt, dass ich ganz neu dort bin und keine (lange) Akte habe, was passiert dann?
Kann die Krankenversicherung z.B. alle Allgemeinmediziner/Ärzte im Umkreis von 10 KM fragen ob dort eine Akte von mir angelegt wurde?
(Hintergrund: Die Krankenversicherung glaubt mir nicht, dass ich in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt war und möchte die Leistung verweigern bzw. mit allen Mitteln versuchen, sich aus der Leistung zu entziehen.)
Danke für eure Antworten.
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Re: Arztauskunft/Akteneinsicht Schweigepflichtsentbindung
css0801 hat geschrieben:Wenn der Arzt nun mitteilt, dass ich ganz neu dort bin und keine (lange) Akte habe, was passiert dann?
Ohne Schweigepflichtsentbindung teilt der Arzt der PKV nichts mit. Von daher braucht die PKV dafür eine Schweigepflichtsentbindung
Kann die Krankenversicherung z.B. alle Allgemeinmediziner/Ärzte im Umkreis von 10 KM fragen ob dort eine Akte von mir angelegt wurde?
S.o. Das wäre meines Erachtens eine rechtlich recht kritisch Sache anlassunabhängige Arztanfragen zu starten, zumal mit Sicherheit mind. einer der Ärzte nicht reagieren würde, was macht die PKV dann?
(Hintergrund: Die Krankenversicherung glaubt mir nicht, dass ich in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt war und möchte die Leistung verweigern bzw. mit allen Mitteln versuchen, sich aus der Leistung zu entziehen.)
Hat die PKV das Ihnen gegenüber so geäußert? Warum wurden Sie dann überhaupt aufgenommen wenn die PKV Ihnen nicht glaubt?
Danke erstmal für die super schnelle Antwort.
Ich habe je die generelle Schweigepflichtenbindung nicht abgegeben. Jetzt möchte die Krankenversicherung bei einem leistungsfall die Schweigepflichtsentbindung von meinem Arzt. Sonst leitet die Krankenversicherung meine Rechnung nicht.
Das Problem ist nur, dass ich erstmalig bei diesem Arzt war in meine Akte wenig Informationen bietet. Die Krankenversicherung möchte nun wissen wo ich vorher in Behandlung war. Ich war aber vorher nie in Behandlung bzw. nicht in den Zeitraum (5 bzw. 3 Jahre), die ja auch im Antrag bei den Gesundheitsfragen abgefrgat wurde.
Meine Frage ist daher:
a. Fragt die Krankenversicherung jetzt beispielsweise andere Ärzte in meiner Region an ob ich schon mal da war?
und
b. Fragt die Krankenversicherung meine Vorversicherung, die ich ja im Antrag angegeben hat an, ob ich dort etwas eingereicht habe bzw. bei welchen Ärzten ich war usw. ?
Ich habe je die generelle Schweigepflichtenbindung nicht abgegeben. Jetzt möchte die Krankenversicherung bei einem leistungsfall die Schweigepflichtsentbindung von meinem Arzt. Sonst leitet die Krankenversicherung meine Rechnung nicht.
Das Problem ist nur, dass ich erstmalig bei diesem Arzt war in meine Akte wenig Informationen bietet. Die Krankenversicherung möchte nun wissen wo ich vorher in Behandlung war. Ich war aber vorher nie in Behandlung bzw. nicht in den Zeitraum (5 bzw. 3 Jahre), die ja auch im Antrag bei den Gesundheitsfragen abgefrgat wurde.
Meine Frage ist daher:
a. Fragt die Krankenversicherung jetzt beispielsweise andere Ärzte in meiner Region an ob ich schon mal da war?
und
b. Fragt die Krankenversicherung meine Vorversicherung, die ich ja im Antrag angegeben hat an, ob ich dort etwas eingereicht habe bzw. bei welchen Ärzten ich war usw. ?
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hallo css0801
Meine Frage ist daher:
a. Fragt die Krankenversicherung jetzt beispielsweise andere Ärzte in meiner Region an ob ich schon mal da war?
Nein
b. Fragt die Krankenversicherung meine Vorversicherung, die ich ja im Antrag angegeben hat an, ob ich dort etwas eingereicht habe bzw. bei welchen Ärzten ich war usw. ?
Ja
Gruß
Meine Frage ist daher:
a. Fragt die Krankenversicherung jetzt beispielsweise andere Ärzte in meiner Region an ob ich schon mal da war?
Nein
b. Fragt die Krankenversicherung meine Vorversicherung, die ich ja im Antrag angegeben hat an, ob ich dort etwas eingereicht habe bzw. bei welchen Ärzten ich war usw. ?
Ja
Gruß
Du scheinst ja dann doch den Wechsel ...
... durchgezogen zu haben, obwohl du es besser gelassen hättest, wie man nun sieht, css0801.
Für andere Leser: Thread "Doppelversicherung... " im Nachbarforum "PKV allgemeines".
Ich bin ja kein "Leistungsmensch", aber wenn einer beim Wechsel, noch dazu unter diesen Umständen, dem neuen Versicherer tunlichst keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt ... Und nun kaum versichert, rennst Du flugs zum Arzt, nachdem das vorher offenbar 5 Jahre lang nicht notwendig gewesen war. Wen wunderst es , wenn die Leistung sich da erst mal ziert?
Was das jetzt mein Versicherer wäre, der da erst mal bei dir den Geldbeutel dicht hält, fände ich das gar nicht einmal verkehrt. Naja, so freuts vielleicht wenigstens die Mitleser, die bei der HaMe versichert sind ...
Gruß von
Gerhard
Für andere Leser: Thread "Doppelversicherung... " im Nachbarforum "PKV allgemeines".
Ich bin ja kein "Leistungsmensch", aber wenn einer beim Wechsel, noch dazu unter diesen Umständen, dem neuen Versicherer tunlichst keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt ... Und nun kaum versichert, rennst Du flugs zum Arzt, nachdem das vorher offenbar 5 Jahre lang nicht notwendig gewesen war. Wen wunderst es , wenn die Leistung sich da erst mal ziert?
Was das jetzt mein Versicherer wäre, der da erst mal bei dir den Geldbeutel dicht hält, fände ich das gar nicht einmal verkehrt. Naja, so freuts vielleicht wenigstens die Mitleser, die bei der HaMe versichert sind ...
Gruß von
Gerhard
Zuletzt geändert von GS am 14.03.2012, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
DKV-Service-Center hat geschrieben:hallo css0801
Meine Frage ist daher:
a. Fragt die Krankenversicherung jetzt beispielsweise andere Ärzte in meiner Region an ob ich schon mal da war?
Nein
b. Fragt die Krankenversicherung meine Vorversicherung, die ich ja im Antrag angegeben hat an, ob ich dort etwas eingereicht habe bzw. bei welchen Ärzten ich war usw. ?
Ja
Gruß
Auch wenn ich keine Schweigepflichtentbindung abgegeben habe?
Ich habe 2 Krankenversicherungen bei der Vorversicherungsfrage angegeben, da ich erst noch gesetzlich versichert war. Wird nur die letzte Krankenversicherung abgefragt oder alle??
Gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum? (Bsp. 5 Jahre?)
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Es sieht so aus als ob Sie etwas verbergen möchten, darann werde ich mich nicht beteiligen,
Gruß
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 14.03.2012, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Cassiesmann hat geschrieben:Ohne Schweigepflichtentbindung fragen die keinen an, keine Sorge. Das einzige Problem sind aber ihre Rechnungen die sie nicht erstattet bekommen.
Ehrlich Frage, liegt was im Argen?
Bis jetzt liegt nichts im Argen. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass was kommen wird, wenn ich mal Krank werde. Diese Sorgen machen mich gerade Krank
Das ganze hat überings nichts mit dem Beitrag von GS und den Thread "Doppelversicherung... " im Forum "PKV allgemeines" zu tun.
GS hat geschrieben:Wieso nicht? Sprichst Du in den beiden Threads von verschiedenen Personen? Ja, dann hat das natürlich nichts miteinander zu tun.
Die HM hat mich aus dem Vertrag bzw. der Doppelversicherung herausgelassen.
Allerdings gehört dies doch garnicht hier in diesen Thread oder??
Etwas verschweigen möchte ich auch nicht. Warum auch.
Ich habe folgendes Problem und mache mir darüber gedanken. Zudem habe ich fragen, wie es dann halt in der Praxis weiter geht:
Ich bin privat Versichert und habe die Gesundheitsangaben korrekt angegeben. Korrekt heißt, dass wenn ich nach 3 Jahre ambulant gefagt wurde ich auch nur 3 Jahre angegeben habe. Als ich nach 5 Jahre stationär gefrgat wurde, habe ich auch nur 5 Jahre angegeben.
In den letzten 3 Jahren ambulant hatte ich nichts gehabt. Ich habe auch keinen Hausarzt. Jetzt möchte ich gerne wegen einer Krankheit zum Arzt gehen. Da ich keinen Arzt habe werde ich einen neuen aufsuchen. Da ich die Schweigepflichtsenbindung nicht abgegeben habe, wird meine Krankenversicherung sicherlich eine Arztanfrage stellen bzw. mich erst bitten die Schweigepflichtsentbindung für diesen Arzt frei zu geben. Die Krankenversicherung stellt fest, dass ich das erste mal dort in Behandlung bin. Jetzt möchte ich wissen, was die Krankenversicherung unternimmt. (Denn Erfahrungsgemäß wird die PKV mir nicht glauben) Wird Sie andere Ärzte fragen ob ich dort schonmal gewesen bin oder wird die Krankenversicherung meine Vorversicherung fragen?
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css0801 hat geschrieben:Ich bin privat Versichert und habe die Gesundheitsangaben korrekt angegeben. Korrekt heißt, dass wenn ich nach 3 Jahre ambulant gefagt wurde ich auch nur 3 Jahre angegeben habe. Als ich nach 5 Jahre stationär gefrgat wurde, habe ich auch nur 5 Jahre angegeben.
In den letzten 3 Jahren ambulant hatte ich nichts gehabt. Ich habe auch keinen Hausarzt. Jetzt möchte ich gerne wegen einer Krankheit zum Arzt gehen. Da ich keinen Arzt habe werde ich einen neuen aufsuchen. Da ich die Schweigepflichtsenbindung nicht abgegeben habe, wird meine Krankenversicherung sicherlich eine Arztanfrage stellen bzw. mich erst bitten die Schweigepflichtsentbindung für diesen Arzt frei zu geben. Die Krankenversicherung stellt fest, dass ich das erste mal dort in Behandlung bin. Jetzt möchte ich wissen, was die Krankenversicherung unternimmt. (Denn Erfahrungsgemäß wird die PKV mir nicht glauben) Wird Sie andere Ärzte fragen ob ich dort schonmal gewesen bin oder wird die Krankenversicherung meine Vorversicherung fragen?
Sie haben ja nichts zu befürchten, Sie waren ja nicht beim Arzt!
css0801 hat geschrieben:(Hintergrund: Die Krankenversicherung glaubt mir nicht, dass ich in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt war und möchte die Leistung verweigern bzw. mit allen Mitteln versuchen, sich aus der Leistung zu entziehen.)
Wie sollen wir ihnen helfen? Sie wollen Geld von der PKV, also füllen Sie die Se aus. Sie wollen kein Geld, dann füllen Sie die Se nicht aus. Einfach, oder? Die PKV wird ggf. auch beim Vorversicherer anfragen, aber der kann ja auch nichts sagen da Sie nicht beim Arzt waren.
Glückwunsch dazu - und schön es hier zu erfahren, nachdem dich einige Leute in dieser Richtung bestärkt hatten. Hat also "geklappt".css0801 hat geschrieben:Die HM hat mich aus dem Vertrag bzw. der Doppelversicherung herausgelassen.
Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung gehört immer alles zusammen. Das hast du gerade selbst bewiesen: Ich musste annehmen, dass du bei der HM hängengeblieben bist, deswegen der (Trug)schluss auf die neue Versicherung. Ist also die alte, soso, aha.Allerdings gehört dies doch garnicht hier in diesen Thread oder??
Das mit dem "flugs zum Arzt" nehme ich dann natürlich zurück, kein Problem.
Das wars dann aber auch schon. Der Rest interessiert nicht mehr. Bei einem, der die Puppen so tanzen lässt wie du, muss man immer auf weitere überraschende Eröffnungen gefasst sein. Eine reicht mir ...
Also ich spekuliere jetzt mal:
Wahrscheinlich war er in den 3 Jahren wirklich nicht beim Arzt, hat aber Bedenken hinsichtlich Fragen nach bestehenden Krankheiten, Beschwerdefreiheit oder Anomalien.
Wurde da was verschwiegen, wird es jetzt wahrscheinlich rauskommen.
Da müßte man im Grunde dann schon 10 Jahre mit der ersten Rechnung warten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Aber 10 Jahre "Wartezeit" bei vollem Beitrag, das macht natürlich kein Mensch, darum sind die Gesetze so wie sie sind!
Wahrscheinlich war er in den 3 Jahren wirklich nicht beim Arzt, hat aber Bedenken hinsichtlich Fragen nach bestehenden Krankheiten, Beschwerdefreiheit oder Anomalien.
Wurde da was verschwiegen, wird es jetzt wahrscheinlich rauskommen.
Da müßte man im Grunde dann schon 10 Jahre mit der ersten Rechnung warten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Aber 10 Jahre "Wartezeit" bei vollem Beitrag, das macht natürlich kein Mensch, darum sind die Gesetze so wie sie sind!
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