Ausschluss einer Reha? Tarifwechsel?

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Sänni
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:18

Ausschluss einer Reha? Tarifwechsel?

Beitragvon Sänni » 14.09.2012, 09:43

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu den Details meines Versicherungsvertrags bzw. zu den Leistungen, die die Versicherung übernimmt bzw. ausschließt. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich auf den Punkt erst jetzt aufmerksam geworden bin, nachdem ich mich mit einem Freund unterhalten hab, der gesagt hat, er habe den Tarif gewechselt, da sein alter Tarif Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall ausschlösse. Daher habe ich mal in meinen Unterlagen nachgesehen. Ich verlinke hier mal auf ein Foto, das einen Teil aus meinem Vertrag zeigt.

http://sdrv.ms/URnqEa

Dort steht ja „wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht“, und am Ende jedes Paragraphen werden eventuelle Ergänzungen vorgenommen. Als Ergänzung bzw. Modifizierung zu dem Satz e, der auch in dem Bild zu sehen ist, findet sich am Ende des Paragraphen Folgendes:

„Abweichend von Paragraph 5 Absatz 1E) besteht auch Versicherungsschutz für Kosten einer ambulanten Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, nicht aber für Kur-und Sanatoriumsbehandlung (vergleiche Paragraph 5 Absatz 1D))“

Hieße das, eine AMBULANTE Rehabilitation würde bezahlt?

Wenn es wirklich so ist, dass sich nach einem Unfall die Rehabilitation selber bezahlen müsste, würde ich auch ganz dringend über einen Wechsel nachdenken müssen. Vielleicht fiele das ja zusammen mit den neu eingeführten Unisex- Verträgen?

Wie sieht es eigentlich mit den so genannten Basis-Tarifen der privaten Krankenversicherung aus? Wäre in einem solchen eine Rehabilitation nach einem Unfall auch ausgeschlossen? Oder unterscheidet sich das von Versicherung zu Versicherung?

Oder ist der von mir oben eingefügte Auszug aus meinen Vertrag auch ganz anders zu verstehen?

Ich meine, jeder hofft, dass er niemals eine Reha machen muss, allerdings wäre es natürlich eine Katastrophe, wenn man sich neben den körperlichen Beschwerden, die man ohnehin schon hat, noch mit Finanzsorgen rumplagen müsste.

Sandra Sänni

Nachtrag:

Ich muss noch ergänzen, dass sich in den Paragraphen, der dem oben genannten vorangeht, folgende Ausführungen finden:

http://sdrv.ms/NrF8xB

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.09.2012, 21:15

Du sollest dringend Kontakt mit Deiner PKV aufnehmen und jenes abklären.

Denn dies Problem ist in der Praxis bekannt.

Vielfach sind Kur- und Rehamaßnahmen leider nicht abgedeckt. Dies vermutlich, weil teilweise die Deutsche Rentenversicherung zuständiger Kostenträger für Maßnahmen ist. Allerdings nur in bestimmten Fällen. Gerade die Selbständigen fallen hier in der Regel heraus, weil die erforderlichen Vorversicherungszeiten bei der DRV nicht erfüllt werden.

Bspw. ist dies in Berlin ein ganz großes Problem. Es fällt dann immer erst auf, wenn das Kindchen in den Brunnen gefallen ist. Man hat dann die Hände in den Haaren.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.09.2012, 21:19

Ach ja, in dem berüchtigten Basistarif sind die Kur- und Rehamaßnahmen enthalten.

In den anderen Tarifen leider meistens nicht.

Nur mal so im Klartext:

Du bekommt einen Schlaganfall.

Die stationäre Behandlung im Krankenhaus (ca. 3 oder 4 Wochen) wird übernommen.

Die anschließende Reha (teiwlweise Wochen oder Monate) wird nicht übernommen.

Dies sind leider Fälle aus der mir bekannten Praxis.

Sänni
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:18

Beitragvon Sänni » 15.09.2012, 22:24

Hallo Rossi,

danke dir! Du sagst:

"Ach ja, in dem berüchtigten Basistarif sind die Kur- und Rehamaßnahmen enthalten. In den anderen Tarifen leider meistens nicht."

Was ist dann/denn so schlimm am Basistarif. Warum berüchtigt? Klingt doch gut, denn...:

Wenn ich dich recht verstehe, ist die Reha in den meisten der (anderen) angebotenen Tarife ausgeschlossen... Echt? Krass!!! Das ist ja ein Drama!

Ich denke, das Entscheidende, was mir vor meinem Post hier nicht aufgefallen war, war das mit dem "gesetzlichen Träger". Der Ausschluss gilt m. E. 'nur' hierfür laut dem Absatz. Ich bin Beamtin, daher weiß ich gar nicht, ob das für mich (bzw. inwieweit das für mich) relevant ist.

Was ich allerdings in der Tat extrem schwammig finde im Vertragstext, ist der Satz bei der Beschreibung der Leistungen, die vom Tarif abgedeckt sind (2. Bildlink in meinem 1. Post):

"Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,…, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat."

Klingt extrem nach Willkür, oder? Ist man dann auf die Laune des Sachbearbeiters angewiesen, oder wie ist das zu verstehen? Oder heißt das nur (so wie bei Zahnersatz etc.), dass man vorher brav seinen Antrag (Heilkostenplan) einreichen muss, bevor man alles andere in die Wege leitet.

Sänni

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 16.09.2012, 22:26

zwei Begriffe sollten in diesem Zusammenhang geklärt weden.

KUR Und Anschlussheilbehandlung.
Gruß

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 17.09.2012, 12:39

Hallo,
ich bin zwar kein PKV-Experte, wurde aber in der Praxis schon damit konfrontiert, dass Kostenübernahme von Behandlungen in Kliniken abgelehnt wurden, die sowohl eine Zulassung als Klinik (Krankenhaus) als auch eine Zulassung als
Reha-Klinik hatten - das stand dann im Vertrag irgendwo nachzulesen - auch hatte ich schon Fälle von ehemaligen Versicherten (Selbständige), die in die PKV gewechselt waren und eben im Vertrag grundsätzlich keine Reha-Leistungen versichert hatten und da kam es dann genau so wie hier geschrieben - Herzinfarkt, drei Wochen Klinik, dann direkt in die Reha (Anschlussheilbehandlung - keinen Anspruch beim RV-Träger). Das waren dann in diesem Fall dann ein vierstelliger Beitrag, der vom Versicherten zu zahlen war und nur bei der Steuer geltend gemacht werden konnte.
Gruss
Czauderna

Sänni
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:18

Beitragvon Sänni » 17.09.2012, 19:42

Hallo!

Anschlussheilbehandlungen werden in meinem Vertrag nicht erwähnt (d. h. auch nicht ausgeschlossen), fallen dann wohl in station. Heilbehandlungen in.... ...

"Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,…, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat."

Ich frage mich weiterhin, was es im Detail heißt, wenn das steht..."wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat."

Da meine Frage zum Basistarif nicht beantwortet wurde, werde ich dazu mal einen eigenen Thread eröffnen.

Sänni
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:18

Beitragvon Sänni » 17.09.2012, 19:45

Czauderna hat geschrieben:Fälle von ehemaligen Versicherten (Selbständige), die in die PKV gewechselt waren und eben im Vertrag grundsätzlich keine Reha-Leistungen versichert hatten macht werden konnte.

Czauderna


...waren die explizit ausgeschlossen? oder nicht explizit mit eingeschlossen?

Macht es einen Unterschied, wenn man Beamtin (beihilfeberechtigt) ist? Vielleicht hat man da ohnehin einen speziellen Vertrag?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 17.09.2012, 21:46

Sänni hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Fälle von ehemaligen Versicherten (Selbständige), die in die PKV gewechselt waren und eben im Vertrag grundsätzlich keine Reha-Leistungen versichert hatten macht werden konnte.

Czauderna


...waren die explizit ausgeschlossen? oder nicht explizit mit eingeschlossen?

Macht es einen Unterschied, wenn man Beamtin (beihilfeberechtigt) ist? Vielleicht hat man da ohnehin einen speziellen Vertrag?

Hallo,
das kann ich nicht mehr so genau sagen, meine aber das es so war,dass solche Leistungen nicht Vetragsbestandteil waren, also nicht ausgeschlossen, sondern nicht als Leistung aufgefuehrt.
Ob und wieweit das bei Teilversicherungen von Beamten anders ist, da bin ich total überfragt.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste