Krankenhausaufenthalt: Ist die Genehmigung notwendig?
Verfasst: 12.01.2013, 23:37
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an DKV-Experten.
Mein Tarif ist BM 5/2. Es ist geplant, dass ich in einer Wochen eine OP ( HNO-Bereich, Nasenmuschelverkleinerung ) mache. Beim Chefarzt. Der Termin steht schon fest. Auf meine Nachfrage bei DKV, ob und welche Info die DKV von mir vorab benötigt, bekam ich als Antwort : Kostenvoranschlag zwecks Genehmigung und Kostenübernahme. Ich habe das nicht verstanden. Auf Nachfrage hieß es , weil es dabei um eine kosmetische OP handeln könnte. Laut Vertrag soll ich DKV innerhalb von 20 Tage über den Krankenhausaufenthalt informieren.
Was wäre hier der richtige Weg? Ich habe keinen Kostenvoranschlag und der Bericht liegt mir auch noch nicht vor ( untersuchung im Gleichen KH beim Prof war vor 5 Tagen). Ob und was gibt es hier zu genehmigen?
Wäre für die Aufklärung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nina
Mein Tarif ist BM 5/2. Es ist geplant, dass ich in einer Wochen eine OP ( HNO-Bereich, Nasenmuschelverkleinerung ) mache. Beim Chefarzt. Der Termin steht schon fest. Auf meine Nachfrage bei DKV, ob und welche Info die DKV von mir vorab benötigt, bekam ich als Antwort : Kostenvoranschlag zwecks Genehmigung und Kostenübernahme. Ich habe das nicht verstanden. Auf Nachfrage hieß es , weil es dabei um eine kosmetische OP handeln könnte. Laut Vertrag soll ich DKV innerhalb von 20 Tage über den Krankenhausaufenthalt informieren.
Was wäre hier der richtige Weg? Ich habe keinen Kostenvoranschlag und der Bericht liegt mir auch noch nicht vor ( untersuchung im Gleichen KH beim Prof war vor 5 Tagen). Ob und was gibt es hier zu genehmigen?
Wäre für die Aufklärung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nina