Krankentagegeld bei der DKV

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bachelor80
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Krankentagegeld bei der DKV

Beitragvon bachelor80 » 01.03.2013, 17:01

Hallo,

ich habe eine Frage zum Krankentagegeld. Ich bin bei der DKV versichert und werde voraussichtlich länger als 6 Wochen Krank sein. Ich habe ein Krankentagegeld bei der DKB ab dem 43. Tag abgesichert. Wie läuft das jetzt genau ab und wie muss ich mich verhalten?

Wie lange wird mir dieses Krankentagegeld ausbezhalt?

Wird mir dies ab dem 43. Tag bezhalt oder muss ich zusätzlich noch einen Monat warten um dann das Tagegeld für beispielsweise einen Monat zu bekommen?

Muss ich meiner Krankenversicherung darüber sofort bescheid geben oder reiche ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie eine "normale Rechnung" ein?


Danke vorab für die Info

GS
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Gute Besserung ...

Beitragvon GS » 02.03.2013, 02:49

.. erst mal.

Hallo bachelor80,
auf jeden Fall vor oder spätestens ab dem 43. Tag anzeigen, notfalls telefonisch, wenn es auf diese Tage ankommt.

Beispiel: Legst du erst am 45. Tag auf, vergiss das Tagegeld für den 43. und 44. Tag.

Alles weitere ergibt sich bzw. wird hier noch präzisiert werden.

Ich hoffe, dass dein Tagessatz nicht zu knapp angelegt ist. Hier wird leider gern "gespart".

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon bachelor80 » 04.03.2013, 13:28

In einem Prospekt meiner Versicherung habe ich gelesen, dass die "Krankmeldung" spätestens 3 Tage nach Krankwerden eingereicht werden muss. Jetzt bin ich aber Selbstständig tätig. Was mache ich dann?

Ich kann mir vorstellen, dass es einen Berg an Papieraufwand zu bewältigen gibt, daher bin ich für jeden Tipp dankbar.


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