Konflikt: Operation vor oder nach Krankenkassenwechsel??

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Lulda
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Konflikt: Operation vor oder nach Krankenkassenwechsel??

Beitragvon Lulda » 28.11.2013, 21:06

Hallo,
ich habe heute erfahren, dass ich aufgrund einer Nasenscheidewandverkrümmung (oder so ähnlich) eine Operation machen lassen kann, was ich eigentlich schon sehr lange gern machen wollte.
Nun habe ich aber leider das Problem, dass ich auf Grund einer Statusänderung zum 1.1. von der gesetzlichen in die private Versicherung wechsle. Nun habe ich aber keine Ahnung, wie ich das machen soll. Die gesetzliche habe ich zum Ende Dezember schon gekündigt. Aber ich kann ja auch schlecht mit einer solchen OP direkt zum Anfang eines neuen Versicherungsverhältnisses kommen. Ich weiß auch gar nicht, ob das überhaupt schon in deren Leistungen inklusive ist! Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ist es sinnvoller, die OP so schnell wie möglich noch dieses Jahr machen zu lassen?

Viele Grüße und Danke im Voraus!

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 29.11.2013, 10:16

Hallo Lulda,
bei mir leuchten alle roten Alarmlampen und mir stellt sich eine Hauptfrage:

Wer hat Sie beim Wechsel beraten, wenn bei Ihnen solch grundsätzliche Fragen zurück geblieben sind?

Offensichtlich liegt ja das Problem mit der Nasenscheidewand schon länger vor. Sie schreiben, dass Sie das "eigentlich schon sehr lange machen" wollten. Es handelt sich also um eine geplante (wenn nicht sogar angeratene) Behandlung.

Jedes PKV-Unternehmen fragt im Antragsformular danach. Sie hätten es also angeben müssen. Wenn Sie es nicht angegeben haben und nun behandeln lassen, wird der Versicherer garantiert nachfragen und gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten oder ihn gar anfechten.

Im Ergebnis wäre es möglich, dass Sie dann im Basistarif der PKV landen - absoluter GAU!

Auch wenn Sie die Behandlung "noch schnell" in der GKV durchführen lassen, ist sie anzeigepflichtig. Es ist ja nicht gesagt (wenn auch zu hoffen!), dass alles problemlos verläuft und Nachbehandlungen notwendig sind.

Fazit: Für mich hört es sich nach dem "Klassiker" an: Falsch beraten in Bezug auf die vorvertragliche Anzeigepflicht (oder alles selber gemacht), ohne sich der Tragweite der Gesundheitsfragen bewusst zu sein. Und weiter gedacht: Wenn diese absolute Grundvoraussetzung nicht korrekt gelaufen ist, kann es mit den anderen notwendigen Informationen auch nicht weit her sein! (ist zwar alles Spekulation, beruht aber auf mehr als 30 Jahren Erfahrung).

Bitte belehren Sie mich eines Besseren!

Mein Tipp:
Rollen Sie das Thema unbedingt und schnellstens noch einmal mit einem qualifizierten Berater auf - damit Schaden von Ihnen abgewendet wird!
Jetzt kann man es noch reparieren.

Freundliche Grüße
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 29.11.2013, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 29.11.2013, 10:31

Moin,

@Roland Gutsch
ob der TE wirklich schlecht beraten wurde wissen wir nicht. Ich erlebe es auch immer wieder, dass einige Wochen oder Monate nach Abschluss / Beratung Fragen gestellt werden, die vermuten lassen, dass der Kunde nie beraten worden ist. Nicht jeder VN verinnerlicht sich die Beratung und behält das vermittelte Wissen. Vielleicht hat der VN ja auch ein altes Optionsrecht gezogen ;-)

@Lulda

Im Prinzip hat Herr Gutsch aber recht. Mutmaßlich lag die verkrümmte Nasenscheidewand schon bei Antragsstellung vor. Diese hätte also in jedem Fall angegeben werden müssen. Oft gibt es dann dafür einen kleinen Zuschlag.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 29.11.2013, 10:33

@ Philipp Mättig
OK - ich gebe hier den Berufspessimisten - und die Praxis gibt mir leider überwiegend Recht. :(

Hoffen wir für den TE, dass meine Mutmaßungen nicht stimmen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.12.2013, 23:35

:-) eine Frage lautet
ist eine Ambulante /stationäre Behandlung angeraten oder beabsichtigt
bei dieser Frage wurde gelogen.
VVA,-. eine Vorvertragliche anzeigepflichtverletzung
Ich rate dazu diesen Umstand nachzumelden und einen Zuschlag zu vereinbaren.
Gruß


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