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Verwendung Risikozuschlag

Verfasst: 22.09.2014, 12:12
von Airvernel
Hallo,

was passiert mit den Mitteln aus nicht verwendeten Risikozuschlägen?

In welchen Topf kommen Risikozuschläge generell?

Werden aus den Beiträgen für Risikozuschläge Alterungsrückstellungen gebildet?

Warum wird der 10%ige gesetzliche Zuschlag nicht für Risikozuschläge erhoben?

Viele Grüße
Airvernel

Verfasst: 24.09.2014, 13:21
von Dipling
M.E .gehen die Risikozuschläge in den gleichen Topf der Versichertengemeinschaft wie die übrigen Beiträge auch. Altersrückstellungen werden daraus nicht gebildet.

Der Gesetzgeber schreibt in § 12 VAG die "gezillmerten Bruttobeiträge" als Bemessungsgrundlage für den gesetzlichen Zuschlag (10%) vor. Das ist die die normale Prämie mit anteiligen Provisionen, aber ohne Risikozuschläge, Krankentagegeld und ohne Pflegepflichtversicherung. Diese Teilbereiche darf die PKV bei der Berechnung des gesetzlichen Zuschlages also nicht berücksichtigen.