Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?
Verfasst: 18.08.2022, 22:01
Hallo zusammen,
ich komme leider nicht weiter! Ich habe zum 1.7.22 meinen Arbeitgeber gewechselt (Angestellter in freier Wirtschaft) und bin in den ersten 28 Tagen (im Juli) an Covid erkrankt. Ich habe mich für 4 Tage mit einem ärztlichen Attest arbeitsunfähig melden müssen. Mein Arbeitgeber hat nun im Juli für die 4 Tage keine Lohnfortzahlung geleistet, da es dazu wohl eine gesetzliche Regelung gibt, dass die KV’s innerhalb der ersten 28 Tage einer Neuanstellung die Lohnfortzahlung übernehmen?! Aber ist das auch für PKV Versicherte?
Meine PKV sieht dies nämlich anders und schreibt mir, „Ihr versicherten Tarif "xxx" sieht eine Karenzzeit von 42 Tagen je Versicherungsfall vor. Sie haben somit Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.“.
Ist das tatsächlich eine Versicherungslücke? Trägt hier nicht ggfs. das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung? Beide Parteien „PKV und AG“ weigern sich, für die 4 AU-Tage zu zahlen. Ich frage mich, was gewesen wäre, wenn ich länger als 4 Tage ausgefallen wäre...?????
Für GKV Versicherte ist dies einfach und auch gut zu recherchieren. Bei PKV Versicherten und im Besonderen dieser 28-Tage Neuarbeitgeber-Regelung finde ich keine Lösungen.
Habt ihr Hilfen, Gesetzesregelungen o.ä., die mir mehr Licht im Tunnel zeigen können?
Ich bedanke mich im Voraus bei euch für jegliche Tipps.
ich komme leider nicht weiter! Ich habe zum 1.7.22 meinen Arbeitgeber gewechselt (Angestellter in freier Wirtschaft) und bin in den ersten 28 Tagen (im Juli) an Covid erkrankt. Ich habe mich für 4 Tage mit einem ärztlichen Attest arbeitsunfähig melden müssen. Mein Arbeitgeber hat nun im Juli für die 4 Tage keine Lohnfortzahlung geleistet, da es dazu wohl eine gesetzliche Regelung gibt, dass die KV’s innerhalb der ersten 28 Tage einer Neuanstellung die Lohnfortzahlung übernehmen?! Aber ist das auch für PKV Versicherte?
Meine PKV sieht dies nämlich anders und schreibt mir, „Ihr versicherten Tarif "xxx" sieht eine Karenzzeit von 42 Tagen je Versicherungsfall vor. Sie haben somit Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.“.
Ist das tatsächlich eine Versicherungslücke? Trägt hier nicht ggfs. das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung? Beide Parteien „PKV und AG“ weigern sich, für die 4 AU-Tage zu zahlen. Ich frage mich, was gewesen wäre, wenn ich länger als 4 Tage ausgefallen wäre...?????
Für GKV Versicherte ist dies einfach und auch gut zu recherchieren. Bei PKV Versicherten und im Besonderen dieser 28-Tage Neuarbeitgeber-Regelung finde ich keine Lösungen.
Habt ihr Hilfen, Gesetzesregelungen o.ä., die mir mehr Licht im Tunnel zeigen können?
Ich bedanke mich im Voraus bei euch für jegliche Tipps.