PKV bei Berufsunfähigkeit
Verfasst: 15.01.2023, 02:33
Ich bin bereits seit einem halben Jahr arbeitsunfähig und rechne damit, dass beim nächsten Gutachtertermin die private KV Berufsunfähigkeit feststellen wird.
Mein Problem:
Ich habe zwar,vden bei meiner Versicherung möglichen Höchstbetrag in der BU abgesichert, trotzdem ist der aber, wenn ich daraus noch Rente und eben den KV-Beitrag zahlen muss, mit 70 % des ehemaligen Nettos eigentlich zu niedrig bemessen…
Das kann ich jetzt nicht mehr ändern. Würde in absehbarer Zeit auch noch Erwerbsminderung festgestellt, hätte ich auch selbst bei der teilweisen mein Problem gelöst, da dann die fehlenden Beträge überkompensiert würden. Allerdings steht das in den Sternen..
Fragen:
1. würde ich eigentlich, wenn ich nur BU-Rente beziehe die Möglichkeit haben, in die GKV zu wechseln ? Wobei das nur unwesentlich günstiger wäre, aber s. Frage 2
2. da ich bei nur BU-Bezug zumindest 40 % im alten Job arbeiten müsste und dann ja unter die Grenze fallen würde, könnte ich mich in jedem Fall wieder in der GKV versichern oder ? (Das will ich eigentlich gar nicht, aber ggf. wird mir nichts anderes übrig bleiben, da ich ja in der PKV keine Krankentagegeld mehr erhalten würde und die GKV-Lösung mir die Möglichkeit gewähren würde, dann eben in meinem Teilzeitjob bei Krankheit wieder Krankengeld zu beziehen, nach Aussage meiner Ärzte wird die staatliche EM-Rente ohne die Krankheitszeiten sehr schwer zu erhalten sein und ehrlicherweise steht auch in den Sternen, ob ich das mit den 40 Prozent lange durchstehen würde)
3. Jetzt wird es kompliziert: meine Versicherung, die mich bei der BU nur 70% des Nettos hat absichern lassen, war beim KT deutlich großzügiger und somit würde mir bei der BU-Zahlung auch noch eine Rückforderung des KT blühen.
Wenn ich es schaffen würde jetzt nochmal arbeiten zu gehen (das letzte Gutachten der KV ging von einer noch möglichen positiven Entwicklung aus) wie lange müsste ich durchhalten, damit zumindest für die Vergangenheit die Zahlungen des KT nicht zurückgefordert werden könnten ?
Mein Problem:
Ich habe zwar,vden bei meiner Versicherung möglichen Höchstbetrag in der BU abgesichert, trotzdem ist der aber, wenn ich daraus noch Rente und eben den KV-Beitrag zahlen muss, mit 70 % des ehemaligen Nettos eigentlich zu niedrig bemessen…
Das kann ich jetzt nicht mehr ändern. Würde in absehbarer Zeit auch noch Erwerbsminderung festgestellt, hätte ich auch selbst bei der teilweisen mein Problem gelöst, da dann die fehlenden Beträge überkompensiert würden. Allerdings steht das in den Sternen..
Fragen:
1. würde ich eigentlich, wenn ich nur BU-Rente beziehe die Möglichkeit haben, in die GKV zu wechseln ? Wobei das nur unwesentlich günstiger wäre, aber s. Frage 2
2. da ich bei nur BU-Bezug zumindest 40 % im alten Job arbeiten müsste und dann ja unter die Grenze fallen würde, könnte ich mich in jedem Fall wieder in der GKV versichern oder ? (Das will ich eigentlich gar nicht, aber ggf. wird mir nichts anderes übrig bleiben, da ich ja in der PKV keine Krankentagegeld mehr erhalten würde und die GKV-Lösung mir die Möglichkeit gewähren würde, dann eben in meinem Teilzeitjob bei Krankheit wieder Krankengeld zu beziehen, nach Aussage meiner Ärzte wird die staatliche EM-Rente ohne die Krankheitszeiten sehr schwer zu erhalten sein und ehrlicherweise steht auch in den Sternen, ob ich das mit den 40 Prozent lange durchstehen würde)
3. Jetzt wird es kompliziert: meine Versicherung, die mich bei der BU nur 70% des Nettos hat absichern lassen, war beim KT deutlich großzügiger und somit würde mir bei der BU-Zahlung auch noch eine Rückforderung des KT blühen.
Wenn ich es schaffen würde jetzt nochmal arbeiten zu gehen (das letzte Gutachten der KV ging von einer noch möglichen positiven Entwicklung aus) wie lange müsste ich durchhalten, damit zumindest für die Vergangenheit die Zahlungen des KT nicht zurückgefordert werden könnten ?