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Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:07
von Jenny1992
Hallo zusammen!

Ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben wegen einer Krebsdiagnose.
Zu der 4 wöchigen Krankmeldung fordert die Krankenkasse alle 14 Tage eine Bescheinigung vom Arzt. Diese wird immer pünktlich durch mich eingereicht und dient als Grundlage für die 14 tägige Krankengeldzahlung - somit rückwirkend.

Ich reiche diese immer am selben Tag über die App der Krankenkasse ein.

Teilweise dauert es dann bis zu 3 Wochen, bis mir das Geld ausgezahlt wird.

Ich würde gerne wissen, ob es hier Erfahrungen gibt, ob das normal ist, rechtens ist,..

Man hat ja auch Rechnungen zu zahlen und 5 Wochen später erst Krankengeld zu bekommen ( das ja sowieso niedriger ist als das Einkommen), teilweise Rechnungen für die Krankenkasse vorstrecken muss, ist wirklich existenzbedrohend.
Auf Nachfrage kommen nur Aussagen wie Personalmangel. Kann ich zwar verstehen, aber irgendwo sind auch in meinen Augen Grenzen, was man akzeptieren muss und was nicht.

Viele Grüße
Jenny

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:27
von RolandPKV
Da Du öfter das Wort "Krankenkasse" verwendest - geht es um das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse oder um das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung?

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:32
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
ja, da schließe ich mich Roland PKV an - eine etwas konkretere Antwort ist nur möglich, wenn das geklärt ist - PKV oder GKV ?
Gruß
Czauderna

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:57
von Jenny1992
Entschuldigung. PKV natürlich. Dachte weil ich ja ins PKV Forum schreibe.. mein Fehler :D

Geht um das Krankentagegeld der PKV

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 15:21
von RolandPKV
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung ist diesbezüglich nichts geregelt. Ob es eventuell im BGB irgend etwas gibt, was man als Aufhänger nutzen könnte, weiß ich als Nicht-Jurist nicht. Aber ich sehe da eh keine Chance, da "bis zu 3 Wochen" wohl in die Rubrik "ist noch zumutbar" fällt.

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 15:41
von RolandPKV
Wenn die verzögerte Auszahlung des Krankentagegelds und die Tatsache, dass man manchmal Rechnungen bezahlen muss, bevor die Erstattung durch die Versicherung erfolgt ist, existenzbedrohend ist, ist man meiner Meinung nach in der PKV falsch und sollte den Weg zurück in die GKV suchen.

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 17:11
von GS
Hallo,
Jenny schreibt:
... Man hat ja auch Rechnungen zu zahlen und 5 Wochen später erst Krankengeld zu bekommen ( das ja sowieso niedriger ist als das Einkommen), teilweise Rechnungen für die Krankenkasse vorstrecken muss, ist wirklich existenzbedrohend.
Hier geht es mir in erster Linie um den (von mir unterstrichenen) Klammerinhalt. Nein, das Krankentagegeld muss nicht sowieso niedriger sein als das Netto, sondern es kann grundsätzlich von Anfang an so hoch gewählt werden, dass durch seinen Bezug gegenüber dem "Netto" vor der AU kein finanzieller Nachteil entsteht.

Das ist jetzt nicht als "Jenny-Bashing" geschrieben, sondern eher für eventuelle Mitleser, die den Klammervermerk als "in Stein gemeißelt" fehlinterpretieren können und das für ihren eigenen Fall ebenso akzeptieren würden.

Gruß
von GS

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 20.03.2023, 20:44
von Jenny1992
Wenn man selbstständig ist, sieht dieser Fall leider anders aus. Dann sind die Berechnungsgrenzen so blöd gezogen, dass man auf jeden Fall weniger Geld als vorher hat.
Das war vorher als Arbeitnehmer anders.
Zudem habe ich noch den Sonderfall als Grenzgänger, dass ich das maximal berechnete Krankengeld( wo die deutschen Steuern bereits fiktiv als Geschäftsausgabe abgezogen sind) noch in frankreich versteuern muss.
Ich glaube man sollte sowas nicht pauschalisieren.

Und da zu sagen, dass man „falsch“ in der PKV ist, wenn man frisch nach einer Existenzgründung plötzlich mit 31 Jahren an Krebs erkrankt, finde ich ein wenig unangebracht.
Ich bin bereits seit vielen Jahren privat versichert und wäre ohne PKV nicht mehr am Leben.
Zudem habe ich teilweise 20.000€ Rechnungen vorgestreckt.

Aber danke für eure Meinungen. Ich wollte einfach nur Erfahrungsberichte hören und evtl. auch die juristische Seite, falls sich jemand mal damit beschäftigt hat.

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 21.03.2023, 11:31
von GS
Jenny schreibt:
Wenn man selbstständig ist, sieht dieser Fall leider anders aus. Dann sind die Berechnungsgrenzen so blöd gezogen, dass man auf jeden Fall weniger Geld als vorher hat.
Da ist leider was Wahres dran. Gerade bei Existenzgründern sind die Start-Tagessätze eher bescheiden. Ist wohl der angestrebten weitmöglichen Beitragsstabilität geschuldet.
Das war vorher als Arbeitnehmer anders.
Ja, da lässt sich der Tagessatz von Beginn an so bemessen, dass es finanziell praktisch keine Rolle spielt, ob AU oder AF. Wird aber auch oft zu niedrig angesetzt: "Netto" heißt der Elefant in diesem Raum :mrgreen:
Zudem habe ich noch den Sonderfall als Grenzgänger, dass ich das maximal berechnete Krankengeld( wo die deutschen Steuern bereits fiktiv als Geschäftsausgabe abgezogen sind) noch in Frankreich versteuern muss.
Das zusammen mit den ohnehin fest begrenzten Tagessatz ist natürlich doppelt ärgerlich.
Ich glaube man sollte sowas nicht pauschalisieren.
Das ist grundsätzlich richtig. Oft bleibt aber nichts anderes übrig, es sei denn, man macht sich als Antwortender die Mühe, die möglichen Fälle per Fragekatalog abzuklopfen. Wenn du das mal so gemacht hast und dann zweimal oder öfter erlebt hast, dass der TE einfach nicht mehr antwortet, kommst Du von allein aufs Pauschalieren.
Liegst Du damit daneben, so wie ich hier, kommt der TE schneller um die Ecke als meine Katze, wenn ich die Haustür öffne. Liegst Du richtig, ist das manchnal eben anders.

Gruß
von GS

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 22.03.2023, 11:50
von Jenny1992
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Mir war es aber auch wichtig für solche Fälle wie mich klarzustellen - die Situation ist schon schlimm genug.

Und dann wird man bei solchen Aussagen schnell empfindlich, wobei es mir vor allem um dieses „falsch in der privaten KV“ ging und nicht um die anderen Ausführungen - die ja wirklich auf die meisten Personen zutreffen.

Ich danke für die Korrektur :-) Ich habe den komplexen Fall auch einfach zu „grob“ beschrieben

Re: Krankengeldzahlung

Verfasst: 25.03.2023, 15:12
von GS
Hallo Jenny,

auch wenn es Dir nicht konkret weiterhilft: Ich drücke Dir ernsthaft die Daumen, dass Du die Krankheit besiegen kannst und dann auch wieder beruflich auf die Beine kommst.

Gruß
von GS