Ehemann lebt in Bulgarien-Ehefrau hält sich dort vorübergehend auf hend a
Verfasst: 22.06.2023, 10:45
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ehemann ist Rentner und über die KV für Rentner versichert. Er hat sich in Deutschland bei der deutschen Meldebehörde abgemeldet. Ehefrau befindet sich seit 7 Wochen ebenfalls in Bulgarien, plant aber keinen Lebensmittelpunkt dort und hat sich bei der deutschen Meldebehörde nicht abgemeldet, hat aber keine aktuelle Meldeadresse in Deutschland mehr, lebt nach Rückkehr in Deutschland vorübergehend bei Verwandten. Ehefrau hat kein Einkommen und ist familienversichert.
KV hat nach Änderung der Adresse des Ehemannes (Bulgarien) selbständig die Adresse der Familienversicherten Ehefrau ebenfalls auf Bulgarien geändert.
Ehefrau benötigt dringend Zahnbehandlung und Zahnersatz und möchte dieses aus Kostengründen in Bulgarien ausführen lassen. HKP sowie Kostenvoranschlag liegt KV vor. Nun verweigert sich KV Kosten zu übernehmen wg. angeblichen Wohnsitzes der Familienversicherten in Bulgarien. KV meint, nun wäre die bulgarische KV zuständig.
Ist es möglich, dass die KV selbständig entscheiden kann, wer wo lebt?
folgender Sachverhalt:
Ehemann ist Rentner und über die KV für Rentner versichert. Er hat sich in Deutschland bei der deutschen Meldebehörde abgemeldet. Ehefrau befindet sich seit 7 Wochen ebenfalls in Bulgarien, plant aber keinen Lebensmittelpunkt dort und hat sich bei der deutschen Meldebehörde nicht abgemeldet, hat aber keine aktuelle Meldeadresse in Deutschland mehr, lebt nach Rückkehr in Deutschland vorübergehend bei Verwandten. Ehefrau hat kein Einkommen und ist familienversichert.
KV hat nach Änderung der Adresse des Ehemannes (Bulgarien) selbständig die Adresse der Familienversicherten Ehefrau ebenfalls auf Bulgarien geändert.
Ehefrau benötigt dringend Zahnbehandlung und Zahnersatz und möchte dieses aus Kostengründen in Bulgarien ausführen lassen. HKP sowie Kostenvoranschlag liegt KV vor. Nun verweigert sich KV Kosten zu übernehmen wg. angeblichen Wohnsitzes der Familienversicherten in Bulgarien. KV meint, nun wäre die bulgarische KV zuständig.
Ist es möglich, dass die KV selbständig entscheiden kann, wer wo lebt?