Psychotherapie und VVA.
Verfasst: 23.05.2024, 14:25
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und Bundesbeamter seit geraumer Zeit (ca. 5 Monate). Auf Probe ein Jahr, falls das Relevanz hat.
Ich habe einen PKV-Tarif bei der Wuppertaler Versicherung mit B ohne Öffnungsklausel o.ä.
In meinen Gesundheitsfragen habe ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, auch dass ich vor über 7 Jahren eine Psychotherapie gemacht habe und beschwerdefrei die Therapie abgeschlossen wurde. Den Fragebogen habe ich Mitte Dezember abgegeben.
Durch aktuelle Lebensumstände bin ich wieder an einem Punkt, dass ich wieder eine Psychotherapie machen möchte. Long Story short: Tod einiger sehr naher Angehöriger, Mutter seit Anfang des Monats in der Entzugsklinik…
Es hat alte Wunden längst vergangener Tage in mir aufgemacht, die lange vergangen schienen.
Nach Rücksprache über das weitere Vorgehen teilte mir mein Makler, mit dem ich den Abschluss des Versicherungsvertrags gemacht habe mit, dass u.U. meine Angaben in den Gesundheitsfragen überprüft werden könnten, wenn eine Langzeittherapie anstehen sollte (vor allem nach der kurzen Versicherungszeit von 5 Monaten). Näheres dazu hat er nicht genannt.
Soweit, so gut. Natürlich ist das auch wichtig so, vor allem im Hinblick auf den Schutz der Versichertengemeinschaft.
Meine Fragen jetzt: Die Versicherung an der Wupper fragt in ihrem Gesundheitsfragebogen auch nach NICHT BEHANDELTEN Beschwerden. Diese Frage habe ich mit NEIN beantwortet.
Ich war durch einen glücklichen Zufall recht schnell bei einer Therapeutin vorstellig und hatte gestern mein erstes Gespräch. Nun die erste Frage: Psychologische Erkrankungen sind bekanntlich oft schleichende Prozesse. Wenn jetzt in der Diagnostik der Therapeutin rauskommen sollte, dass die psychischen Probleme in mir schlummerten und sie den Anhaltspunkt hat, dass ich bereits vor dem Zeitpunkt der Beantragung/Beantwortung der Gesundheitsfragen krank im psychologischen Sinne war bzw. sie meine Worte so auslegt und die Diagnose so stellt, dass es scheint, als wäre ich schon länger krank? Kann das eine Verletzung der VVA nach sich ziehen?
Gibt es da einen Weg, mit dem man bombenfest dafür sorgt, dass es nicht dazu kommt? Mir wurde an anderer Stelle geraten die Therapeutin dahingehend darauf vorzubereiten, dass die Rückfragen des Versicherers „VVA-konform“ beantwortet werden und zuträgliche Diagnosen geschrieben werden, die nicht gleich nach Weltuntergang klingen. Wäre das nicht ein wenig perfide bzw. würde das nicht fast an Manipulation grenzen?
Die Beschwerden traten erst wirklich dieses Jahr auf, nachdem wie gesagt zwei nahe Angehörige kurz nacheinander starben und meine Mutter mit ihrer Sucht von mir persönlich in die Psychiatrie eingewiesen werden musste…
Zweite Frage: Wie läuft so ein Überprüfungsverfahren genau ab bei der Versicherung mit B? Hat jemand Erfahrungswerte? Wird meine Therapeutin nach der Notwendigkeit der Therapie befragt bzw. muss diese vielleicht sogar ein Gutachten schreiben? Könnte da auch meine erste Therapie mit herangezogen werden?
Zur Info: ich habe keine pauschale Schweigepflichtentbindung erteilt, hätte also die Beibringung relevanter medizinischer Daten und Unterlagen selbst in der Hand!
Ich bin einfach ein Schisser, die Beantragung der PKV hat mir schon genug Stress gemacht und mich viele Nerven gekostet - ich will nichts falsch machen oder am Ende ohne Versicherung dastehen.
Vielen Dank Euch und liebe Grüße,
Haru
ich bin neu hier und Bundesbeamter seit geraumer Zeit (ca. 5 Monate). Auf Probe ein Jahr, falls das Relevanz hat.
Ich habe einen PKV-Tarif bei der Wuppertaler Versicherung mit B ohne Öffnungsklausel o.ä.
In meinen Gesundheitsfragen habe ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, auch dass ich vor über 7 Jahren eine Psychotherapie gemacht habe und beschwerdefrei die Therapie abgeschlossen wurde. Den Fragebogen habe ich Mitte Dezember abgegeben.
Durch aktuelle Lebensumstände bin ich wieder an einem Punkt, dass ich wieder eine Psychotherapie machen möchte. Long Story short: Tod einiger sehr naher Angehöriger, Mutter seit Anfang des Monats in der Entzugsklinik…
Es hat alte Wunden längst vergangener Tage in mir aufgemacht, die lange vergangen schienen.
Nach Rücksprache über das weitere Vorgehen teilte mir mein Makler, mit dem ich den Abschluss des Versicherungsvertrags gemacht habe mit, dass u.U. meine Angaben in den Gesundheitsfragen überprüft werden könnten, wenn eine Langzeittherapie anstehen sollte (vor allem nach der kurzen Versicherungszeit von 5 Monaten). Näheres dazu hat er nicht genannt.
Soweit, so gut. Natürlich ist das auch wichtig so, vor allem im Hinblick auf den Schutz der Versichertengemeinschaft.
Meine Fragen jetzt: Die Versicherung an der Wupper fragt in ihrem Gesundheitsfragebogen auch nach NICHT BEHANDELTEN Beschwerden. Diese Frage habe ich mit NEIN beantwortet.
Ich war durch einen glücklichen Zufall recht schnell bei einer Therapeutin vorstellig und hatte gestern mein erstes Gespräch. Nun die erste Frage: Psychologische Erkrankungen sind bekanntlich oft schleichende Prozesse. Wenn jetzt in der Diagnostik der Therapeutin rauskommen sollte, dass die psychischen Probleme in mir schlummerten und sie den Anhaltspunkt hat, dass ich bereits vor dem Zeitpunkt der Beantragung/Beantwortung der Gesundheitsfragen krank im psychologischen Sinne war bzw. sie meine Worte so auslegt und die Diagnose so stellt, dass es scheint, als wäre ich schon länger krank? Kann das eine Verletzung der VVA nach sich ziehen?
Gibt es da einen Weg, mit dem man bombenfest dafür sorgt, dass es nicht dazu kommt? Mir wurde an anderer Stelle geraten die Therapeutin dahingehend darauf vorzubereiten, dass die Rückfragen des Versicherers „VVA-konform“ beantwortet werden und zuträgliche Diagnosen geschrieben werden, die nicht gleich nach Weltuntergang klingen. Wäre das nicht ein wenig perfide bzw. würde das nicht fast an Manipulation grenzen?
Die Beschwerden traten erst wirklich dieses Jahr auf, nachdem wie gesagt zwei nahe Angehörige kurz nacheinander starben und meine Mutter mit ihrer Sucht von mir persönlich in die Psychiatrie eingewiesen werden musste…
Zweite Frage: Wie läuft so ein Überprüfungsverfahren genau ab bei der Versicherung mit B? Hat jemand Erfahrungswerte? Wird meine Therapeutin nach der Notwendigkeit der Therapie befragt bzw. muss diese vielleicht sogar ein Gutachten schreiben? Könnte da auch meine erste Therapie mit herangezogen werden?
Zur Info: ich habe keine pauschale Schweigepflichtentbindung erteilt, hätte also die Beibringung relevanter medizinischer Daten und Unterlagen selbst in der Hand!
Ich bin einfach ein Schisser, die Beantragung der PKV hat mir schon genug Stress gemacht und mich viele Nerven gekostet - ich will nichts falsch machen oder am Ende ohne Versicherung dastehen.
Vielen Dank Euch und liebe Grüße,
Haru