Guten Tag,
da ich leider von der Selbstständigkeit nach 20 jahren in die Arbeitslosigkeit gerutscht bin war ich gezwungen Bürghergeld zu beziehen!
Jetzt wurde eine Vollsanktion in die wege geleitet, da ich mich geweigert habe aus gesudheitlichen gründen ,jobs anzunehmen bis meine gesundheitliche lage sich verbessert ! Hat meinen berater null interessiert und jetzt eine Vollsanktion in die wege geleitet!
Ich habe mich entschieden das ich mit diesen verein nix mehr zu tun haben möchte da ich mich selbständig um einen neuen job kümmern werde!
Ich bin privat krankenversichert bei der axa seit 2009.
Meine Frage ist ob jemand mir ungefähr sagen kann was ich monatlich für einen Beitrag zahlen müsste ohne Leistungsbezug !
Vielen dank!
Bürgergeld Vollsanktion-monatliche pkv kosten
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Bürgergeld Vollsanktion-monatliche pkv kosten
Hallo MSZ,
ist, bevor wir eventuell ins Mühselige kommen, eine Frage erlaubt?
Bist du nach dem - sagen wir mal, 29. März 1970 geboren? Ja? Und wenn nein, welcher Jahrgang?
Gruß
von GS
ist, bevor wir eventuell ins Mühselige kommen, eine Frage erlaubt?
Bist du nach dem - sagen wir mal, 29. März 1970 geboren? Ja? Und wenn nein, welcher Jahrgang?
Gruß
von GS
Re: Bürgergeld Vollsanktion-monatliche pkv kosten
Vielen Dank!
Ich bin am 24.10.1981 geboren
Mfg
Ich bin am 24.10.1981 geboren
Mfg
Re: Bürgergeld Vollsanktion-monatliche pkv kosten
@MSZ
mit deinen deutlich unter 55 Jahren bietet sich dir eine erwägenswerte Alternative:
1)
Über den vielleicht vorhandenen Schatten springen, das Gewerbe abmelden (falls noch nicht gemacht) und einen Arbeitnehmer-Job (kein Minijob!) annehmen.Nicht nur zum Schein, sondern richtig und offiziell. Nebenbei, aber hier maßgeblich, entsteht Versicherungspflicht in der GKV.
2)
Sobald Gras darüber gewachsen ist - das kann im Frühjahr schon soweit sein - sich besinnen, dass das doch nix ist mit einem Chef über sich - und das Gewerbe wieder anmelden. Nebenbei, aber maßgeblich setzt du die anfängliche Pflichtversicherung als freiwillige GKV-Mitgliedschaft fort.
Zu deiner Ausgangsfrage: Wie hoch der ungefähre Beitrag bei der AXA ohne Leistungsbezug wäre: Grundsätzlich so hoch wie zuletzt auch. Falls Krankentagegeld mitversichert ist, ließe sich das bis zu einem Neustart als Selbständiger beitragssparend in Anwartschaft stellen, damit es beim Neustart ohne neue Gesundheitsfragen wieder auflebt.
mit deinen deutlich unter 55 Jahren bietet sich dir eine erwägenswerte Alternative:
1)
Über den vielleicht vorhandenen Schatten springen, das Gewerbe abmelden (falls noch nicht gemacht) und einen Arbeitnehmer-Job (kein Minijob!) annehmen.Nicht nur zum Schein, sondern richtig und offiziell. Nebenbei, aber hier maßgeblich, entsteht Versicherungspflicht in der GKV.
2)
Sobald Gras darüber gewachsen ist - das kann im Frühjahr schon soweit sein - sich besinnen, dass das doch nix ist mit einem Chef über sich - und das Gewerbe wieder anmelden. Nebenbei, aber maßgeblich setzt du die anfängliche Pflichtversicherung als freiwillige GKV-Mitgliedschaft fort.
Zu deiner Ausgangsfrage: Wie hoch der ungefähre Beitrag bei der AXA ohne Leistungsbezug wäre: Grundsätzlich so hoch wie zuletzt auch. Falls Krankentagegeld mitversichert ist, ließe sich das bis zu einem Neustart als Selbständiger beitragssparend in Anwartschaft stellen, damit es beim Neustart ohne neue Gesundheitsfragen wieder auflebt.
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