Mein Mann ist Beamter und deshalb bei der Debeka privat krankenversichert, sowie über die Beihilfe. Ich selbst bin angestellt (kein Beamter) in der privaten Krankenversicherung (Barmenia). Jetzt bin ich nach der Geburt unserer Tochter in Elternzeit, so dass der Arbeitgeberanteil meiner privaten Krankenversicherung wegfällt. Wenn beide Partner privat krankenversichert sind (ohne Bematenstatus) besteht sonst wohl die Möglichkeit der Übernahme des ausbleibenden Arbeitgeberanteils der Frau durch den Arbeitgeber des Mannes (hier auch bereits im Forum mal angefragt). Ist dieses auch möglich, wenn der Partner Beamter ist? Ich habe von Einkommensgrenzen je Bundeslandgehört (bei uns Niedersachsen), kann aber nichts darüber finden. Leider kann uns die Beihilfe und auch die Lohnsachbearbeitung nicht weiter helfen. Deshalb wäre ich über eine Information bzw. Internetseiten, wo man mehr finden kann, sehr dankbar.
Tinarina
Übernahme Arbeitgeberanteil der PKV der Frau in Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, wenn dein Einkommen unter 18.000 EUR pro Jahr liegt, bist du über deinen Mann beihilfeberechtigt. Die private Versicherung würde ich bei der Barmenia auf die Beihilfeergänzungstarife umstellen lassen.
Der Arbeitgeber des Mannes übernimmt keine Arbeitgeberanteile wie bei Angestellten. Dafür gibt es die Beihilfe.
Der Arbeitgeber des Mannes übernimmt keine Arbeitgeberanteile wie bei Angestellten. Dafür gibt es die Beihilfe.
Krankenversicherung und Beihilfe in der Elternzeit
Dazu auch meine Frage:
Mein Mann ist ebenso wie Tinarinas Mann Beamter und deshalb bei der Debeka mit den Kindern privat krankenversichert, sowie über die Beihilfe.
Ich selbst bin angestellt (keine Beamtin) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (DAK).
Ich bin seit der Geburt unserer Töchter in Elternzeit (geht noch ca. ein Jahr) und verdiene derzeit nichts (auch kein Elterngeld...gabs damals noch nicht).
Faktisch wäre ich zu 70% beihilfeberechtigt.
Bis jetzt hatte ich bei der DAK den Wahltarif - d.h. ich gehe zum Arzt per Rechnung, reiche die Rechnung bei der DAK ein und bekomme dann den Kassenanteil bezahlt (30% minus Bearbeitungsgebühr).
Den Rest bezahle ich selbst. Die Beihilfe bezahlt davon nichts, weil wohl von Gesetzes wegen der DAK-Anteil genügen muss.
In die Familienversicherung meines Mannes komme ich aber auch nicht rein, weil ich laut DAK in der Elternzeit als Angestellte gelte und für einen Wechsel in die private Familienversicherung meines Mannes unter der Beitragsbemessungsgrenze liege.
Jetzt wollte ich mich eben zur beitragsfreien, gesetzlichen Versicherung noch privat Zusatzversichern - aber da kann ich laut Beihilfe den Beihilfeanspruch von 70% nicht geltend machen.
Das verstehe ich nicht...
Wo kann ich mich hinwenden, oder wer kann mir Auskunft darüber geben, was für mich tatsächlich während der Elternzeit möglich ist?
Ich finde die Gesetzesgrundlage dafür nicht.
Leider kann mir die Beihilfe und auch die Versicherung nicht weiter helfen (Informationen widersprechen sich). Deshalb wäre ich über eine Information, wo man mehr finden kann, sehr dankbar.
Marion
Mein Mann ist ebenso wie Tinarinas Mann Beamter und deshalb bei der Debeka mit den Kindern privat krankenversichert, sowie über die Beihilfe.
Ich selbst bin angestellt (keine Beamtin) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (DAK).
Ich bin seit der Geburt unserer Töchter in Elternzeit (geht noch ca. ein Jahr) und verdiene derzeit nichts (auch kein Elterngeld...gabs damals noch nicht).
Faktisch wäre ich zu 70% beihilfeberechtigt.
Bis jetzt hatte ich bei der DAK den Wahltarif - d.h. ich gehe zum Arzt per Rechnung, reiche die Rechnung bei der DAK ein und bekomme dann den Kassenanteil bezahlt (30% minus Bearbeitungsgebühr).
Den Rest bezahle ich selbst. Die Beihilfe bezahlt davon nichts, weil wohl von Gesetzes wegen der DAK-Anteil genügen muss.
In die Familienversicherung meines Mannes komme ich aber auch nicht rein, weil ich laut DAK in der Elternzeit als Angestellte gelte und für einen Wechsel in die private Familienversicherung meines Mannes unter der Beitragsbemessungsgrenze liege.
Jetzt wollte ich mich eben zur beitragsfreien, gesetzlichen Versicherung noch privat Zusatzversichern - aber da kann ich laut Beihilfe den Beihilfeanspruch von 70% nicht geltend machen.
Das verstehe ich nicht...
Wo kann ich mich hinwenden, oder wer kann mir Auskunft darüber geben, was für mich tatsächlich während der Elternzeit möglich ist?
Ich finde die Gesetzesgrundlage dafür nicht.
Leider kann mir die Beihilfe und auch die Versicherung nicht weiter helfen (Informationen widersprechen sich). Deshalb wäre ich über eine Information, wo man mehr finden kann, sehr dankbar.
Marion
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- Postrank7
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- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
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Das bedeutet dann konkret ich müsste nach dem Wahlkostenverfahren zum Arzt gehen - erhalte eine Rechnung - reiche die bei der DAK ein - die bezahlt 30% minus Bearbeitungskosten - dann Rechnung zur DEBEKA (o.ä. )) )
und die zahlt den Rest? ...und ich zahle die Zusatzversicherung dann zu 100%
Sorry, wenn ich so dumm frage....
Gibts dann auch wieder eine Wartezeit?
und die zahlt den Rest? ...und ich zahle die Zusatzversicherung dann zu 100%
Sorry, wenn ich so dumm frage....
Gibts dann auch wieder eine Wartezeit?
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- Postrank7
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Hallo MarPod
Ich bin irgentwie auf dem falschen Dampfer
Sie sind bei der DAK Beitragsfrei versichert.
gleichzeitig haben Sie bei der DAK einen sogenannten Wahltarif für Kostenerstattung und erhalten im ambulanten und Zahn Bereich vom Behandler eine Rechnung? Wer hat das verbrochen
Dieser Wahltarif ist in der Regel für freiwillig Versicherte und diese sichern die Restkosten auf jeden fall privat ab oder haben entsprechende Polster
[quote]Das bedeutet dann konkret ich müsste nach dem Wahlkostenverfahren zum Arzt gehen - erhalte eine Rechnung - reiche die bei der DAK ein - die bezahlt 30% minus Bearbeitungskosten - dann Rechnung zur DEBEKA[/quote]
wenn den würde ich Sie zur Beihilfe schicken.
Dreh und Angelpunkt ist jedoch der Wahltarif, der absoluter Nonsens, in Ihrem Fall ist, dagegen würde ich Vorgehen.
Gruß
Ich bin irgentwie auf dem falschen Dampfer
Sie sind bei der DAK Beitragsfrei versichert.
gleichzeitig haben Sie bei der DAK einen sogenannten Wahltarif für Kostenerstattung und erhalten im ambulanten und Zahn Bereich vom Behandler eine Rechnung? Wer hat das verbrochen
Dieser Wahltarif ist in der Regel für freiwillig Versicherte und diese sichern die Restkosten auf jeden fall privat ab oder haben entsprechende Polster
[quote]Das bedeutet dann konkret ich müsste nach dem Wahlkostenverfahren zum Arzt gehen - erhalte eine Rechnung - reiche die bei der DAK ein - die bezahlt 30% minus Bearbeitungskosten - dann Rechnung zur DEBEKA[/quote]
wenn den würde ich Sie zur Beihilfe schicken.
Dreh und Angelpunkt ist jedoch der Wahltarif, der absoluter Nonsens, in Ihrem Fall ist, dagegen würde ich Vorgehen.
Gruß
Aber ohne Wahltarif habe ich ja keine Rechnung (normal geht ja die ganze Abrechnung über das DAK-Kärtchen)die ich an eine evtl. private Zusatzversicherung schicken könnte...
An die Beihilfe kann ich diese Rechnung nämlich nicht schicken...die springt nur ein, wenn ich privat versichert wäre - was aber wiederum nicht für eine private Zusatzversicherung gilt.
Ich sags ja....das versteht kein Mensch...
An die Beihilfe kann ich diese Rechnung nämlich nicht schicken...die springt nur ein, wenn ich privat versichert wäre - was aber wiederum nicht für eine private Zusatzversicherung gilt.
Ich sags ja....das versteht kein Mensch...
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