Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

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Sandi
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Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Sandi » 12.09.2024, 16:48

Hallo,

ich war bisher über meinem Vater per Beihilfe und Debeka mitversichert. Ich glaube 70% : 30% (oder 80:20)

Nun "fliege" ich dort raus, weil es kein Kindergeld mehr gibt. Allerdings habe ich keine Stelle, muss also privat versichert bleiben. Bleibe ich automatisch bei der Debeka und unter welchem Tarif oder bin ich dann unversichert?

Vielen Dank

GS
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon GS » 12.09.2024, 20:19

Hallo Sandi,

Du fliegst nicht raus. Zwar ist die Beihilfe perdu und sind damit Deine bisherigen 20 % sinnlos bzw. erfüllen sie auch nicht die Bedingung der Versicherungspflicht in Deutschland.

Du hast aber Anspruch auf Tarifwechsel in einen adäquaten 100%-Tarif der Debeka, und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Du (oder noch Dein Altvorderer als Versicherungsnehmer) das innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall des Beihilfeanpruchs beantragt haben wirst. Warte nicht bis auf den letzten Drücker - das Internet ist voll von Figuren, die das echt vermasselt haben (naja, "voll" war leicht übertrieben :wink:)

Du kannst bei der Gelegenhait natürlich auch für Deinen eigenen Vertragsteil selbst Versicherungsnehmerin werden. Je nach Situation - Stichwort "Unterhalt" - kann es aber auch sinnvoller sein, das der Vertragsteil inklusive Beitragsteil beim Vater bleibt, der die Beiträge dann - Achtung: keine Steuerberatung! - einfacher von seiner Einkommensteuer absetzen kann.

Unabhängig von diesen Regelungen kannst Du als versicherte Person aber sowohl ggü. der Debeka als auch Deinem Vater darauf bestehen, dass Du Deine Arztrechnungen selbst einreichst und auch selbst die Erstattungskorrespondenz erhältst. Stichworte Datenschutz/Privatsphäre.

Gruß
von GS

Sandi
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Sandi » 12.09.2024, 21:47

Vielen Dank für deine Antwort. Die muss ich morgen nochmal gründlich durchgehen :)

Also melde ich mich bei der Debeka und ich kann mich auch nur dort versichern?
Und was heißt vermasselt? Ist man nach 6 Monaten (und in diesen 6 Monaten) dann gar nicht versichert oder was meintest du damit? :shock:

GS
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon GS » 13.09.2024, 00:38

Sandi hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort. Die muss ich morgen nochmal gründlich durchgehen :)
Ja, mach das in Ruhe. Und am besten gleich mit diesen Ergänzungen.
Also melde ich mich bei der Debeka und ich kann mich auch nur dort versichern?
Du kannst Dich auch bei anderen PKV-Anbietern versichern, allerdings unter aktueller Beantwortung von deren Gesundheitsfragen.
Und was heißt vermasselt? Ist man nach 6 Monaten (und in diesen 6 Monaten) dann gar nicht versichert oder was meintest du damit? :shock:
Vermasselt heißt, dass man dann doch Gesundheitsfragen auch bei dem Versicherer beantworten muss, bei dem man es doch eigentlich gar nicht nötig gehabt hätte. Zumindest das sollte man sich doch ersparen.

Natürlich bist du in der Zeit nach dem Wegfall des Beihilfeanspruchs noch versichert, aber bis auf Weiteres eben nur zu 20 dürftigen Prozent.

Aber mal ein Beispiel: Du machst 3 Monate lang nichts - außer eben einer nächtlichen Exkursion z.B. als Beifahrerin, und der Idiot, sorry, der Pilot, fährt die Karre vor einen Baum. Du nix mehr machen können, weil im Krankenhaus und dort im Koma. Aber ist nix zu spät, weil Antrag auf 100% noch schnell gestellt werden kann vom Papa oder von anderem Bevollmächtigten.

Und jetzt ersetze mal bitte die 3 Monate durch 5 Monate + 29 Tage. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Antrag auf Höherversicherung dann noch rechtzeitig beim Versicherer ankommt? 6 Monate sind 6 Monate. Tags darauf ist schon Monat 7.
Capisce?

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Czauderna » 13.09.2024, 09:19

Hallo und willkommen im Forum

Gruss
Czauderna

Saxum
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Saxum » 13.09.2024, 10:11

[Achtung, wieder viel Text, aber kennt ihr ja von mir. Nein, ich kann es nicht anderes. :D ]

Ich bin ein Laie und kann daher keine Gewähr für meine Aussagen geben, aber meines Erachtens nach würde ich für die PKV Versicherung auf jeden Fall erstmal definitiv die Option der Aufstockung auf 100% ziehen und zwar auf Grundlage des Anspruchs auf Aufstockung nach Änderung oder Wegfall des Beihilfeanspruchs nach § 199 VVG.

Damit erreicht man erstmal problemlos die 100% des Beihilfetarifes anschließend kann man es dann je nachdem welche Lösung sich anbietet:

-> § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG bei Tarifwechsel ziehen und beim gleichen Versicherer einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz
-> § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG bei Wechsel ziehen und zu einem anderen Krankenversicherer wechseln, welcher aufnehmen würde
-> § 204. Abs. 5 VVG bei Kündigung ziehen und den Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln und das Recht auf Zusatztarife ziehen

Wie GS bereits angedeutet hat, die 6 Monats-Frist nicht ausreizen, sondern einfach schlichtweg "gleich darum kümmern".

Der Gedanke mit dem erstmaligen ziehen des § 119 VVG bevor etwa § 204 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 5 VVG gezogen wird ist, dass damit sich kein mögliches Schlupfloch eröffnet, wo der Versicherer eventuell behaupten könnte, die Differenz zwischen "20% und 100%" wäre eine "Mehrleistung" auf die dann die Gesundheitsfragen und der Risikozuschlag anfällt. Da § 199 VVG bereits die Möglichkeit bietet auf 100% aufzustocken ohne Gesundheitsfragen kann diesem möglichen Risiko aus dem Weg gehen. Ob dieses Risiko realistisch ist weiß ich nicht, aber "better safe than sorry" - bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer (204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) erübrigt sich das ja.

Eine Mehrleistung ist knapp gesagt eine Leistung die im Zieltarif vorhanden ist, welcher der bisherige Tarif nicht oder nur anteilig übernommen hat. Beispielsweise etwa fiktiv an den Implantaten, bisher wurden 2 Implantate erstattet, im neuen Tarif aber dann 5 Implantate. Die "3 Mehr-Implantate" sind eben eine Mehrleistung auf die dann die Gesundheitsfragen und gegebenenfalls ein Risikozuschlag anfällt, sofern man beim gleichen Versicherer via internem Tarifwechsel bleibt - die bisherigen 2 Implantate bleiben davon unberührt.

In jedem Falle aber bei einem Tarif- oder Versicherwechsel in aller Ruhe die Zeit zu nehmen und die Leistungen miteinander zu vergleichen und zwar wörtlich. Auf den Prospekten sieht immer alles so toll aus, als würde gefühlt alles übernommen werden. Der Unterschied ist aber dann oft eben in den kleinen Details wie beispielsweise bei einem anderen Versicherer "Heilmittel nach Höchstsätzen Bund" oder "Hilfsmittel nur in Standardausführung", Summenbegrenzungen, o.ä.

Auch ist zu berücksichtigen, dass die Vergleichsportale oder auch Vergleichsprogramme der Fachmenschen tatsächlich nicht immer gut die Versicherungsbedingungen interpretieren - es kommt immer darauf an wie gut die verstanden und gepflegt wurden. Bei meinem bisherigen Versicherer stand eine zeit lang auf den Portalen / Programmen, dass er dieser keine Rehas übernehmen würde, was aber nicht gestimmt hat und mittlerweile korrigiert ist oder eben dass "Hilfsmittel" vermeintlich nur "einmal im Jahr übernommen" werden, was aber zusammen mit Tarifbedingungen auch eben nicht zutreffend wiedergeben worden ist, wo diese Begrenzung explizit aufgehoben ist.

Ich bin nicht sicher, aber laut Webseite bietet die Debeka (wie auch die meisten Versicherer) Studierenden günstige Konditionen bis zu einem bestimmten Lebensalter an. Bei der Debeka wäre es wohl das 34. Lebensjahr. Soweit ich weiß haben die Tarife der Debeka in den Volltarifen eine absolute Selbstbeteiligung der insgesamt für alle Leistungen gilt, die so ausgestaltet ist, dass bis zum erreichen der Selbstbeteiligung die Leistungen nach den Tarifbedingungen zu "90%" (?) erstattet werden. Sobald die Selbstbeteiligung im Jahr ausgeschöpft ist, werden darüber hinausgehende Leistungen zu 100% erstattet.

Es bietet sich aber selbstverständlich auch an, sich bei anderen Krankenversicherern umzuschauen. Wenn man erhebliche Vorerkrankungen hat, kann sich die Suche etwas schwieriger gestalten und es fällt gegebenenfalls ein Risikozuschlag an, als wenn man beim bisherigen Versicherer ohne Risikozuschlag verbleiben würde. Jedoch probieren kann man es immer, am besten mit "anonymen Risikovorabfragen".

In jedem Falle wohl auch an das Krankentagegeld denken? Bin nicht sicher inwieweit es relevant für Stundeten ist, aber falls man die Möglichkeit das mit dem "jetzigen" besseren Gesundheitszustand zu ziehen?

@Czauderna
ich glaube die Möglichkeit der Familienversicherung schließt sich aus, da das Zeitfenster mit "ü25" geschlossen ist. Außer es liegt eine Verzögerung durch gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes, freiwilligen Wehr- oder Zivildienst oder etwas vergleichbares anerkanntes. Außer du weißt vielleicht etwas mehr. Ansonsten bliebe wohl nur die sozialversichungspflichtige Tätigkeit oder eine Ehepartnerschaft.
Zuletzt geändert von Saxum am 13.09.2024, 10:52, insgesamt 5-mal geändert.

Czauderna
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Czauderna » 13.09.2024, 10:43

Hallo,
@Czauderna
ich glaube die Möglichkeit der Familienversicherung schließt sich aus, da das Zeitfenster mit "ü25" geschlossen ist. Außer es liegt eine Verzögerung durch gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes, freiwilligen Wehr- oder Zivildienst oder etwas vergleichbares anerkanntes. Außer du weißt vielleicht etwas mehr. Ansonsten bliebe wohl nur die sozialversichungspflichtige Tätigkeit oder eine Ehepartnerschaft.


da hast du natürlich vollkommen recht und deshalb habe ich meinen Beitrag jetzt entsprechend verändert :D
Gruss
Czauderna

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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Sandi » 13.09.2024, 22:25

Nochmal vielen vielen Dank für eure Antworten.

Dann werde ich mich gleich drum kümmern (obwohl ich es schräg finde als nicht-Beamtin in der Beamtenkasse zu landen) :o

Aber dass ich ein 6-Monate-Zeitpolster bekomme finde ich schon erstaunlich großzügig für die Versicherungsbranche :D

@Saxum: also für deinen Text brauche ich noch einen Tag länger... 8) aber im Groben hab ich es erstmal verstanden, danke dir und GS natürlich.

Saxum
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon Saxum » 14.09.2024, 09:49

Naja die Debeka ist keine „Beamtenkasse“, auch wenn diese überproportional viele Beamte versichert hat. Es ist eine Private Krankenversicherung wie jede andere.

Ja, das 6 Monate Zeitfenster ist gut, aber bedenke dass du ab dem Zeitpunkt, wo du aus der Beihilfe rausfällst, bis zur Änderung nur 20% krankenversichert bist. Wie GS ja ausgeführt hat. Nicht gerade ideal, je eher desto besser.

Verlässt du mal dann die PKV, etwa wegen der ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die unter der JAEG liegt, ist es immer gut die Chance zu nutzen und die PKV als Anwartschaft zu „konservieren“ und auch gleich Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen zu ziehen.

Sonst frag einfach wenn etwas unklar ist.

heinrich
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Re: Beamtenkind (ü25) fällt aus Versicherung raus, was nun?

Beitragvon heinrich » 14.09.2024, 13:32

Familienversicherung kann nicht klappen, auch nicht über eine Eheschließung, solange das Studium läuft.

Grund:
Fragesteller muss sich ja zu Beginn des Studiums von der studentischen Versicherungspflicht BEFREIEN haben lassen.

UND: wer befreit ist kann n i c h t in die Familienversicherung .

das steht in § 10 SGB V
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht b e f r e i t sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,


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