Seite 1 von 1

Befreiung von der Pflicht in die GKV eintreten zu müssen

Verfasst: 05.03.2009, 23:33
von ice1002
Hallo an alle,

wer kann mir sagen wie ich den Eintritt in die GKV die nächsten zwei Jahre hinaus schieben kann?

Zu meiner Person. Ich war SaZ 12 und bin 12/07 ausgeschieden und bin seitdem in einer PKV Restkostenversichert. Bis Ende 2008 habe ich eine Ausbildung durchgeführt. Nun nehme ich am 16.03.2009 mit bei einer Firma eine Arbeit auf und möchte meinen derzeitigen Versicherungsschutz nicht ändern. Mein Gehalt ist zu Beginn noch unter der Beitragsbemessungsgrenze auf absehbare Zeit ( ca. 2 Jahre) werde ich aber über der grenze liegen.

Ich hoffe bald etwas zu hören da es bei mir Zeitkritisch ist.

Gruß Ice

Leider ...

Verfasst: 06.03.2009, 00:20
von GS
... werden Sie da nichts anderes zu hören - oder zu lesen - bekommen als "abkommandiert in die GKV".

Mit Beginn der Beschäftigung tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Anders wäre es höchstens, Sie hätten bis dahin als Beamter oder Soldat Bezüge gehabt, mit denen Sie die 3-Jahresregeegung geknackt hätten.

Ein zeitweiliger Beihilfeanspruch auch nach Beginn der Beschäftigung ändert daran nichts. Allenfalls nutzt er Ihnen dazu, den Beitrag für passende private Zusatzversicherungen entsprechend klein zu halten.

Gruß von
Gerhard