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Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?

Verfasst: 01.04.2009, 18:09
von Herbert72
Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)

Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?

Verfasst: 01.04.2009, 22:54
von Rossi
Frag doch mal bei der Beihilfestelle nach, ob diese evtl. auch die Säumniszuschläge löhnen, wenn Du die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen kannst, weil die Beihilfestelle nicht aus dem Quark kommt.

Re: Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?

Verfasst: 18.02.2011, 18:26
von Garuda
Herbert72 hat geschrieben:Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)

Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?


Die Beihlfestellen zahlen keine Vorschüße und keine Abschläge.
Dafür ziehen sie die Bearbeitung weit hinaus.
Nach frühestens sechs Monaten kann man Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Verfasst: 18.02.2011, 20:06
von Cassiesmann
Falsch, in Hessen ist es z.B. möglich Abschläge zu bekommen.

Verfasst: 19.02.2011, 01:28
von Garuda
Cassiesmann hat geschrieben:Falsch, in Hessen ist es z.B. möglich Abschläge zu bekommen.


OK.
BW lehnt strikt ab.