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Öffnungsklausel

Verfasst: 07.12.2009, 15:48
von Mylingh
wie sieht es aus mit der Öffnungsklausel, wenn er freie Hilfsvorsorge (Bayern) schon seit Jahren hat, seine Frau bis vor ein paar Jahren gearbeitet hat und dann freiwillig versichert blieb mit dem Sohn, der erkrankt ist. Greift da die Öffnungsklausel nicht mehr, weil es schon mehr als 6 Monate her ist. Die Frau würde von der PKV aufgenommen werden, der Sohn allerdings nicht. (sohn bekäme ohnehin 80 % Beihilfe)

Gruss
Mylingh

Verfasst: 07.12.2009, 18:16
von DKV-Service-Center
Wo ist das Problem 20% vom Basistarif!
Gruß

Verfasst: 07.12.2009, 21:26
von Mylingh
das habe ich mich auch gefragt, die Versicherung wollte mir da allerdings keinen Abschluss machen.

Verfasst: 07.12.2009, 22:36
von DKV-Service-Center
jut dat kann der Vertreter nicht machen schriftlich bei der Hauptverwaltung einreichen
und für die Mutti einen anderen Vertreter suchen :-)
Allerdings wenn die Mutti sich privat versichert dann
wird der Knabe freiwillig versichert das erste mal und
da war doch was :-)
Gruß