Kostenübernahme durch Beihilfe bei Auslandsaufenthalt?
Verfasst: 07.04.2010, 00:53
Hallo,
meine Frau und unsere 2 Kinder sind beihilfeberechtigt (Land Hamburg). Ich selber arbeite mittlerweile in der Schweiz. Im Juli 2010 wird meine Familie nachziehen, bleibt aber beihilfeberechtigt wegen Elternzeit. Meine Frage: Ist es richtig, dass die Kosten von der Beihilfe nur in der Höhe übernommen werden müssen, die in Deutschland gelten? Inwieweit wird die Höhe der zu übernehmenden Kosten im Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern geregelt?
Vielen Dank im Voraus.
meine Frau und unsere 2 Kinder sind beihilfeberechtigt (Land Hamburg). Ich selber arbeite mittlerweile in der Schweiz. Im Juli 2010 wird meine Familie nachziehen, bleibt aber beihilfeberechtigt wegen Elternzeit. Meine Frage: Ist es richtig, dass die Kosten von der Beihilfe nur in der Höhe übernommen werden müssen, die in Deutschland gelten? Inwieweit wird die Höhe der zu übernehmenden Kosten im Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern geregelt?
Vielen Dank im Voraus.