Hallo Zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einem verzwicken Problem helfen, bei dem offenbar auch die Beihilfestelle überfragt ist:
Ich bin momentan zu 70% über die Beamtenbeihilfe meines Vaters krankenversichert. Zur Zeit mache ich eine Ausbildung (die 2., falls das eine Rolle spielt), bei der ich brutto 600 Euro verdiene. Nun würde ich gerne einen zusätzlichen 400-Euro-Job annehmen.
Im Raum stehen folgende Aussagen von Mitarbeiter der Beihilfestelle:
- geht nicht, da sonst über dem Freibetrag
- kein Problem, solange die Hauptbeschäftigung die Ausbildung ist
- geht, wenn ich nicht über den Freibetrag komme (aber das werde ich im 3. Lehrjahr auch ohne Nebenjob).
- geht, solange ich Kindergeld bekomme
Vielleicht kann ja jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
Gruß,
Martin
Azubi + Nebenjob trotz Beihilfe
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DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Martin,
nach § 5 SGB 5 Absatzs 1
Versicherungspflichtig sind:
Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Wie meinst du das? Müßte ich mich so oder so gesetzlich versichern?
70 % Beihilfe für Kinder geht nicht da 80 & geleistet wird !
Ich habe noch einen Bruder, der auch mitversichert ist. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass bei mehreren Kindern die Beihilfe auf 70% sinkt. Oder habe ich da als Versicherungstechnischer-Voll-Laie etwas falsch verstanden?
Vielen Dank schon mal!
Gruß,
Martin
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MartinL hat geschrieben:DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Martin,
nach § 5 SGB 5 Absatzs 1
Versicherungspflichtig sind:
Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Wie meinst du das? Müßte ich mich so oder so gesetzlich versichern?70 % Beihilfe für Kinder geht nicht da 80 & geleistet wird !
Ich habe noch einen Bruder, der auch mitversichert ist. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass bei mehreren Kindern die Beihilfe auf 70% sinkt. Oder habe ich da als Versicherungstechnischer-Voll-Laie etwas falsch verstanden?
Fehlinformation!
Bei 2 und mehr Kindern steigt die Beihilfe der beihilfeberechtigten Person (Vater) auf 70%. Kinder haben 80% Beihilfe (oder in bestimmten Ländern abweichende Regeulungen, jedoch keine 70%).
EDIT: Wie vom Kollegen erwähnt sind Sie m.E. Krankenversicherungspflichtig haben aber möglicherweise einen Anspruch auf Restkostenbeihilfe (hauptsächlich im Krankenhaus). Wie sieht das denn Ihr Ausbildungsbetrieb, hat er Sie nicht gesetzlich versichert?
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