Habe wegen Wehrdienst erst ein Semester später anfangen können,
womit ich (Beginn: Sommersem. 2007) aus der Beihilfe rausfalle.
Das finde ich ungerecht, da, ohne Wehrdienst, ein Beginn im WS 07
stattgefunden hätte, womit ich (25 J.) in der Beihilfe geblieben wäre.
Mein Vater ist beihilfeberechtigt.
Gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung?Wer kennt sich aus?
Beihilfe verloren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Es gibt durchaus Ausnahmen, welche die Eigenschaft als berücksichtigungsfähiger Angehöriger auch über das 25. Lebensjahr hinaus rechtfertigen. Hierzu zählen z. B. auch
anrechenbare Wehrdienstzeiten.
Hier sollte man unbedingt Rücksprache mit der Beihilfestelle halten, da diese nach einer fiktiven Prüfung der Kindergeldberechtigung feststellen kann, ob ggf. die Berücksichtigungsfähigkeit für den Zeitraum der Untebrechung über das 25. Lj hinaus angerechnet werden kann.
anrechenbare Wehrdienstzeiten.
Hier sollte man unbedingt Rücksprache mit der Beihilfestelle halten, da diese nach einer fiktiven Prüfung der Kindergeldberechtigung feststellen kann, ob ggf. die Berücksichtigungsfähigkeit für den Zeitraum der Untebrechung über das 25. Lj hinaus angerechnet werden kann.
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste