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Beihilfe verloren

Verfasst: 09.01.2011, 12:57
von gesundhalten
Habe wegen Wehrdienst erst ein Semester später anfangen können,
womit ich (Beginn: Sommersem. 2007) aus der Beihilfe rausfalle.

Das finde ich ungerecht, da, ohne Wehrdienst, ein Beginn im WS 07
stattgefunden hätte, womit ich (25 J.) in der Beihilfe geblieben wäre.

Mein Vater ist beihilfeberechtigt.

Gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung?Wer kennt sich aus? :oops:

Verfasst: 14.01.2011, 11:42
von Schlappi
Die Beihilfe endet mit dem 25. Lebensjahr

Verfasst: 05.02.2011, 13:39
von Silencium
Es gibt durchaus Ausnahmen, welche die Eigenschaft als berücksichtigungsfähiger Angehöriger auch über das 25. Lebensjahr hinaus rechtfertigen. Hierzu zählen z. B. auch
anrechenbare Wehrdienstzeiten.

Hier sollte man unbedingt Rücksprache mit der Beihilfestelle halten, da diese nach einer fiktiven Prüfung der Kindergeldberechtigung feststellen kann, ob ggf. die Berücksichtigungsfähigkeit für den Zeitraum der Untebrechung über das 25. Lj hinaus angerechnet werden kann.

Verfasst: 05.02.2011, 13:47
von Cassiesmann
Es bedarf da keiner fiktiven Kindergeldprüfung, da das Kindergeld bis 25+Dienstzeit gezahlt wird. Das Problem des TE ist, dass er nicht bis 27 + Dienstzeit beihilfefähig ist.

Verfasst: 05.02.2011, 13:54
von Silencium
Eben nicht, das kann man nicht in allen Fällen so pauschal sagen.

Verfasst: 05.02.2011, 13:56
von Cassiesmann
Eben doch! Siehe Kindergeldgesetz bzw. Beihilfeverodnungen.

Es ging dem TE aber um die Regelung Beihilfe bis 27Jahre + Dz und Einschreibung vor dem SS07.