Hallo Leute,
mein Ältester beendet im 27 Lebensjahr sein Studium und wird voraussichtlich nach ein paar Monaten Leerlauf - noch vor Beendigung seines 27. Lj - das zu seiner Berufsausbildung gehörende Referendariat beginnen. Zurzeit ist er noch Nutznießer der für den Beihilfeanspruch geltenden Übergangsregelung bis zum Ablauf des 27. Lj.
Kann mir jemand sagen, ob er aus der Übergangsregelung für den Beihilfeanspruch mit seiner Exmatrikulation herausfällt oder ob er für die Zeit zwischen Studiumabschluss und Beginn seines Referendariats aufgrund meines Status als Bundesbeamter noch Anspruch auf Beihilfe hat.
Liebe Grüße von der Waterkant
S. Müller
Beihilfeanspruch zwischen Examen und Referendariat
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